Kein Wasser in Wohnung

23. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
nicole78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Wasser in Wohnung

Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Mein Problem:
Ich wohne mit meinem neunjährigem Sohn seit vier Jahren in dieser Mietwohnung. Seit gut zwei Jahren wohnt auch die Vermieterin mit im Haus. Anfangs war alles super bis November 2004 in der Waschküche der Abfluss defekt ging, wir also unsere Waschmaschinen nicht mehr benutzen konnten. Sie unternahm nichts. Darauf minderte ich im Januar 2005 die Miete. Das lies sie natürlich nicht auf sich sitzen. Darauf hin stellte ihr Lebensgefährte mir das Warmwasser ab. Ich minderte nochmals. Dann stellten sie mir komplett das Wasser ab. Meine Wasserleitung zu meiner Wohnung haben sie abgesägt damit ich es mir nicht heimlich andrehen kann. Ausserdem haben sie die Hausflurbeleuchtung sowie die Klingel abgestellt. So lebe ich nun schon seit sechs Monaten. Zudem habe ich noch nie eine Nebenkostenabrechnung von ihr bekommen. Ich würde gerne umziehen, hätte auch schon neuen Wohnraum. Kann mir den Umzug und alles was dazu gehört aber nicht leisten da ich Alg 2 beziehe. Das Arbeitsamt will mir das aber nicht bezahlen obwohl sie über das Problem bescheid wissen. Eigendlich bin ich der Meinung das sich meine Wohnung in einem Menschenunwürdigen Zustand befindet. Was kann ich nun vor Gericht gegen meine Vermieterin geltent machen und wieviel Anspruch hat sie noch auf die Warmmiete solange wie ich dort noch wohne?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß Nicole

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

In diesem Fall würde ich die Miete um 90% mindern.
Das Vorgehen des Vermieters ist so ungehörig, dass du hier eine einstweilige Verfügung erwirken kannst.
Nimm dir sofort einen Anwalt, auch den wird der Vermieter zahlen müssen.
Ferner sammel alle Rechnungen über alle zusätzlichen Ausgaben, die du hast, weil kein Wasser vorhanden ist.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo nicole...

...mit ner Mietminderung iss es hier nicht getan. Hast du die Mißstände (Wasser in der Waschküche) schriftlich deinem Vermieter mitgeteilt ???(mit Fristsetzung). Das man Dir das Wasser abgedreht hat ist natürlich nicht schön...aber du hast ja deinem Vermieter auch den Geldhahn zugedreht...das iss noch unschöner.
Ich würde schnellstens die einbehaltene Mietminderung bezahlen und dafür schriftlich um die sofortige Herstellung geordneter Verhältnisse nachsuchen.

Wegen der Wasserabstellung bist du voll im Recht. Sofort einstweilige Verfügung erwirken.

Gruß grueneu

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich sehe überhaupt keinen Grund, weshalb die bisher einbehaltene Miete zur Zeit nachgezahlt werden sollte. Sie Miete wurde - sofern die Darstellung so stimmt - zulässigerweise gemindert. Dieses hat zu "Gegenmaßnahmen" der Vermieterin geführt; weitere Minderung, usw. Meines Erachtens ist die Wohnung so nicht mehr bewohnbar und eine Mietminderung von 100% gerechtfertigt. Auch dürfte eine fristlose Kündigung möglich und gerechtfertigt sein. Dieses, sowie die Frage, ob möglicherweise sogar die Vermieterin für die Folgeschäden, wie z.B. Umzugskosten, haftbar gemacht werden kann, sollte umgehend mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nicole78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für euer Interesse. Habe ihr schriftlich wie mündlich Fristen gesetzt! Außerdem wollte ich noch bemerken das alle anderen im Haus schon ausgezogen sind, daß heißt,daß ich die einzigste bin die sich das gefallen lassen muß!

Gruß Nicole

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