Moin. Und zwar haben meine Freundin und ich keine richtigen Fenster im Keller(siehe Bilder) . Unsere Ansprechpartnerin der Wohnungsgesellschaft schien erst offen für das Thema, jedoch bekommt man seit 2 Monaten keine Antwort mehr. Es kann im Prinzip alles rein was nicht gerne draußen ist.
Das Einzige was im Mietvertrag zum Keller steht ist das :
Aufgrund der Baualtersstufe des Gebäudes kann die vollständige Trockenheit der Kellerräume
auch gegen eindringendes Oberflächenwasser nicht garantiert werden. Dies muss bei der
Lagerung von Sachen in den Kellerräumen beachtet werden.
Die Lichtschächte vor den Kellerfenstern hat jeder Mieter für seinen Keller zu reinigen.
Wohnen mehrere Mieter in einem Geschoss, so wechseln sie sich beim Reinigen
regelmäßig ab - ggf. nach einem von der Vermieterin aufgestellten Reinigungsplan.
Diese Reinigungspflicht besteht für jeden Mieter, solange das Mietverhältnis besteht.
Die Vermieterin ist berechtigt, einseitig die Regelungen zur Hausreinigung zu ändern.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank.
https://ibb.co/hm748sC
https://ibb.co/2ZD5vXZ
Kein richtiges Fenster im Keller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Das war aber bei der Anmietung bereits so?
Ja. Ich weiß nicht, ob der Keller gezeigt wurde, weil ich nicht dabei war, aber ich gehe davon aus, dass das schon so war.
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Was ist das denn für ein Rohr nach draußen und wie kam es dort hin?
ZitatWas ist das denn für ein Rohr nach draußen und wie kam es dort hin? :
Gute Frage, nächste Frage Ich bin der Meinung, dass es aus der Wand kommt. Ich kann leider erst später gucken, aber wofür dieses Rohr ist kann ich dann wahrscheinlich auch nicht sagen.
Solange du als Mieter nicht diese Konstruktion selber gebaut hast, ist die Funktion dieses Rohres nicht so entscheidend. Wenn die Situation bei Anmietung schon so war, dann deutet es erst einmal darauf hin, dass das so der vertragsgemäße Zustand ist. Den muss der Vermieter nicht ändern. Rechtlich gesehen wird's damit nicht einfach.
Ein möglicher Ansatzpunkt wäre § 535 BGB und darin der Satz "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." Der Mieter müsste also beweisen, dass durch dieses Loch der Keller nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Ich möchte das nicht komplett ausschließen, aber ein Selbstläufer ist das nicht. Gab es denn schon Vorfälle, bei denen durch dieses Loch ein Schaden an Mietereingentum entstanden ist?
Offenbar habt ihr den Zustand UND den Hinweis im Mietvertrag so *mitgemietet*.ZitatKein richtiges Fenster im Keller :
Der Lichtschacht wird evtl. von außen gereinigt. Feuchteempfindliche Teile sollte man nicht im Keller aufbewahren.
Kommt was nicht durchs Kellerfenster, kommts eben durch die Wand, durch Ritzen, durch Löcher... durch die Tür.
1. Was ist damit gemeint?ZitatUnsere Ansprechpartnerin der Wohnungsgesellschaft schien erst offen für das Thema, :
2. Was ist deine Frage?
3. Wobei brauchst du Hilfe?
ZitatGab es denn schon Vorfälle, bei denen durch dieses Loch ein Schaden an Mietereingentum entstanden ist? :
Bis jetzt noch nicht. Wir wohnen allerdings auch erst ca 3 Monate hier. Ich kann mir auf Dauer nur vorstellen, dass es feucht wird und halt Tiere reinkommen.
Zitat1. Was ist damit gemeint? :
2. Was ist deine Frage?
3. Wobei brauchst du Hilfe?
1. Wir hatten eine längere Liste an Mängeln in der Wohnung, daraufhin haben wir eine Mietminderung gefordert/ geschrieben (wie auch immer). Unsere Ansprechpartnerin der Wohnungsgesellschaft rief an und bat nach Bildern vom Fenster. Diese hat sie natürlich bekommen und meinte nur, dass sie darauf nicht geachtet hätte und sicher darum kümmert. Danach kam keine Antwort mehr.
2. Meine genaue Frage ist: Wie kann ich den Vermieter dazu bringen vor dieses Loch ein Gitter/Fenster oder irgendwas ähnliches anzubringen, damit Feuchtigkeit und Tiere draußen bleiben?
3. Ich brauche Hilfe dabei eine Antwort auf Antwort 2 zu finden.
Wohin führt das Rohr? Ist es außen an einen Kamin angeschlossen und wo geht es im Keller weiter?
Wir bekamen mit der neuen Heizung auch ein Rohr aus einem Kellerfenster für den Kamin, allerdings wurde ein Gitter entsprechend angebracht, wo das Rohr durch passte.
Sauber gemacht wurde der Schacht wohl schon länger nicht. Würde davon auch abraten, da anscheinend ein Stück Glas ohne Rahmen vorhanden ist.
Meine Bedenken wären Mäuse, schon aus dem Grund muss/sollte dies entsprechend repariert werden.
Warum man bei der Anmietung der Keller nicht ansah, ist unverständlich, dann hätte dies gleich moniert werden können.
Mietminderung gibt es für das fehlende Fenster sicher nicht, weil der Mangel (wenn es einer ist) bereits bei Anmietung vorhanden war, siehe § 536b BGB.ZitatWir hatten eine längere Liste an Mängeln in der Wohnung, daraufhin haben wir eine Mietminderung gefordert/ geschrieben (wie auch immer). :
Du hast das Problem gemeldet. Ich glaube auch nicht, dass ein offenes Loch für den Keller wirklich so toll ist. Aber Schäden am Gebäude selber durch Feuchtigkeit oder durch einen Tierbefall muss der Vermieter in einem solchen Fall eh selber tragen. Das ist sein Risiko, nicht euer. Für euch wäre relevant, wenn ihr einen Schaden erleidet oder in der Nutzung eingeschränkt seid.ZitatIch kann mir auf Dauer nur vorstellen, dass es feucht wird und halt Tiere reinkommen. :
Wegen diesem Hinweis im Mietvertrag
ist eure Nutzung eh schon laut Mietvertrag eingeschränkt. Es bleibt an euch zu beweisen, dass durch das Loch diese noch weiter eingeschränkt wird.ZitatAufgrund der Baualtersstufe des Gebäudes kann die vollständige Trockenheit der Kellerräume auch gegen eindringendes Oberflächenwasser nicht garantiert werden. Dies muss bei der Lagerung von Sachen in den Kellerräumen beachtet werden. :
Um das noch einmal klarzustellen: Sinnvoll ist so ein Loch nicht. Ich diskutiere nur die rechtlichen Möglichkeiten des Mieters. Dem Vermieter würde ich eh empfehlen, da für eine fachgerechte Abdichtung zu sorgen.
ZitatUm das noch einmal klarzustellen: Sinnvoll ist so ein Loch nicht. Ich diskutiere nur die rechtlichen Möglichkeiten des Mieters. Dem Vermieter würde ich eh empfehlen, da für eine fachgerechte Abdichtung zu sorgen. :
Also sollte es zu Wasserschäden kommen, dann hat es für mich nichts mit dem Alter des Hauses zu tun.. sofern das Wasser/Feuchtigkeit durch dieses Loch ist.
Die Frage die ich mir nur stelle ist, wie ich jetzt sinnvoll an die Sache ran gehe. Meine Freundin möchte nicht unbedingt dort Sachen lagern, weil sie dann auch Ratten/Mäuse befürchtet und das kann ich auch sehr gut verstehen. Dass man mal eine Spinne dort hat ist auch normal.
Kann man da eine Mahnung schreiben oder muss ich warten bis etwas passiert? Ich war länger nicht unten und weiß nicht wie es mit der Feuchtigkeit aussieht (Das schau ich heute Abend noch).
Das Einzige was ich jetzt ohne wirkliches machen würde, ist einfach, dass ich bei der allgemeinen Hotline der Wohnungsgesellschaft anrufe und das Problem schildere. Vielleicht ist meine Ansprechpartnerin ja auf nur der Fehler. Ich wollte aber erst mal hier nach Lösungen fragen.
Zitat. Meine Freundin möchte nicht unbedingt dort Sachen lager :
Das wird vertraglich auch nicht empfohlen
ZitatAufgrund der Baualtersstufe des Gebäudes kann die vollständige Trockenheit der Kellerräume :
auch gegen eindringendes Oberflächenwasser nicht garantiert werden. Dies muss bei der
Lagerung von Sachen in den Kellerräumen beachtet werden.
ZitatKann man da eine Mahnung schreiben :
Mahnen kannst du nicht. Ich gehe davon aus, dass der Zustand auf den Fotos den Zustand bei Anmietung darstellt.
Ich würde die Fotos dem VM schicken und bitten, den Mangel zu beheben, desweiteren würde ich prüfem was für ein Rohr das überhaupt ist.
ZitatIch würde die Fotos dem VM schicken und bitten, den Mangel zu beheben, desweiteren würde ich prüfem was für ein Rohr das überhaupt ist. :
Die Fotos sind ja bereits bei dem Vermieter und seit über 2 Monaten kam dann auch keine Antwort mehr.
Warum möchte ich wissen was das für ein Rohr ist? Also ich weiß nicht was mir das bringt
Vermutlich gar nicht.ZitatWie kann ich den Vermieter dazu bringen vor dieses Loch ein Gitter/Fenster oder irgendwas ähnliches anzubringen, damit Feuchtigkeit und Tiere draußen bleiben? :
Und dann stellt sich die Frage--- was für Wasserschäden??? Was ist die Ursache bzw. wer war der Verursacher?
Stellt ihr dann was im Keller fest, könnt ihr das dem Vermieter mitteilen und Beseitigung fordern.
Ihr wisst rein gar nichts, noch ist rein gar nichts passiert, auch ist kein Tier in euren Keller gekommen...nothing für nix.
Gar nicht. Mietminderung fällt aus. Ihr solltet als MIeter selbst darauf achten, dass nichts Feuchteanfälliges dort gelagert wird und wenn, dann *hoch* lagern und häufig kontrollieren, ob wer oder was reinkam.ZitatDie Frage die ich mir nur stelle ist, wie ich jetzt sinnvoll an die Sache ran gehe. :
Was soll denn rein in die Mahnung?ZitatKann man da eine Mahnung schreiben :
Mäuse und/oder Ratten kommen, wenn sie wollen... auch durch andere Öffnungen. Ebenso wie Wasser oder Feuchtigkeit.
Ja, möglich ist das. Ob sinnvoll, wird sich zeigen. Bist dann evtl. schon nach 3 Monaten der Nörgler von WE x.Zitatist einfach, dass ich bei der allgemeinen Hotline der Wohnungsgesellschaft anrufe und das Problem schildere. :
Vielleicht: Die freundliche erste Mitarbeiterin hat evtl. deine Wünsche angenommen UND weitergegeben? Das eine zu dem, das andere zu dem und das zu das? Und niemand hielt die Sache mit dem unrichtigen Fenster für einen Mangel, der zu beseitigen ist? Dann kommt ---dazu--- keine Antwort.
ZitatWarum möchte ich wissen was das für ein Rohr ist? :
Warum stört dich der IST-Zustand? Es wurde doch so angemietet?
ZitatJa, möglich ist das. Ob sinnvoll, wird sich zeigen. Bist dann evtl. schon nach 3 Monaten der Nörgler von WE x. :
Ob ich da ein Nörgler bin oder nicht ist mir relativ egal. Der Keller ist bis jetzt das kleinste Problem bei der Wohnung gewesen und da wurde auch nur bei einer Ankündigung von Mietminderung reagiert. Und wenn mich etwas stört oder ich nicht für richtig halte, dann mache ich meinen Mund auf und warte nicht, wie du anscheinend, ein paar Monate bis ich dann nicht mehr als "Nörgler" gelte. Man könnte ja auch einfach auf eine Mail reagieren und schreiben, dass sich da nichts machen lässt.
Brauche ich dann im Haus keine Türen mehr, weil sowieso alles irgendwo durchkommen kann?
Und man wartet wohl auch nicht darauf, dass es regnet und fängt dann mit dem Bau des Daches an, weil erst was passieren muss.
Ich würde gerne sinnvolle Antworten, die mir weiterhelfen, bekommen. Was nicht geht, geht nicht.
Die Diskussion entgleist aus meiner Sicht gerade ein wenig. Es bleibt aus meiner Sicht festzuhalten, dass der angemietete Kellerraum natürlich als Lager verwendet werden darf. Wozu sonst sollte er sonst mitvermietet worden sein? Unproblematisch wäre es aus meiner Sicht dort Metallregale aufzustellen und Dinge auf den Regalen aber eben nicht auf oder nahe dem Boden zu lagern. Ein Fahrrad oder Getränkekisten wird man wohl auch gefahrlos dort lagern können, um nur einige Möglichkeiten zu nennen.
Die bequeme Variante wäre, den Kellerraum so zu nutzen wie er ist und eben Regale und ähnliches zu verwenden. Nahrungsmittel sollten natürlich nicht dort gelagert werden, um kein Tiere anzulocken. Die aufwändigere Variante wäre eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels. Wer es konfrontativ mag, kann auch eine Fristsetzung und eine Ankündigung der Klageeinreichung bei Verstreichen der Frist anfügen.ZitatDie Frage die ich mir nur stelle ist, wie ich jetzt sinnvoll an die Sache ran gehe. :
Wie schon dargestellt wird es aber nicht einfach, eine solche Klage erfolgreich zu bestreiten. Auch bezweifle ich, dass selbst bei einem Obsiegen vor Gericht der Mieter viel gewinnt. Sicher wäre allerdings, dass dieser Vermieter bzw. seine beauftragte Verwaltung ab einem solchen Schreiben oder spätestens nach Klageeinreichung dem Mieter nicht besonders wohlwollend gegenüberstehen werden. Alles hat seinen Preis.
Dann ist doch alles gut.ZitatDer Keller ist bis jetzt das kleinste Problem :
Ich mach das nicht, ich miete gar nicht erst solche Keller. Oder lese mir den MV sehr genau durch ...und weiß, dass Mäuse oder Ratten... überall reinkommen...und feuchte Keller in alten Gebäuden einfach DA sind.Zitatdann mache ich meinen Mund auf und warte nicht, wie du anscheinend, :

Aber mach ruhig, was du meinst. Dir setzt hier niemand Grenzen.
Ja, man. Aber diese eben nicht. Deshalb schrieb ich...Vielleicht.ZitatMan könnte ja auch einfach :
Du willst es nicht verstehen.ZitatBrauche ich dann im Haus keine Türen mehr, :
Mäuse, Ratten, Wasser oder Feuchtigkeit sind nicht auf irgendein Loch oder eine undichte Rohrdurchführung in deinem Mieterkeller angewiesen.
Ich schrieb schon in 14 zu Frage2, was geht: Vermutlich gar nicht.ZitatWas nicht geht, geht nicht. :
ZitatDu willst es nicht verstehen. :
Mäuse, Ratten, Wasser oder Feuchtigkeit sind nicht auf irgendein Loch oder eine undichte Rohrdurchführung in deinem Mieterkeller angewiesen.
Immer wieder lustig solche Leute.
Ich glaube, dass du nicht verstehen kannst, dass ich keine Einladung durch dieses Loch zulassen möchte.
Und wenn es danach geht, ob ich den Mietvertrag genau gelesen habe.. ich habe den Mietvertrag nicht mal unterschrieben.
Es muss halt immer jemanden besonderes in einem Forum geben...
wird meine neue Signatur
ZitatEs muss halt immer jemanden besonderes in einem Forum geben... :
Davon gibt es hier mindestens 2 Leute ...
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.
ZitatIch würde gerne sinnvolle Antworten, die mir weiterhelfen, bekommen. :
Gerne.
Nun ist "sinnvoll" ja eine eher individuelle Definition ...
ZitatMeine genaue Frage ist: Wie kann ich den Vermieter dazu bringen vor dieses Loch ein Gitter/Fenster oder irgendwas ähnliches anzubringen, damit Feuchtigkeit und Tiere draußen bleiben? :
Schlicht und einfach gar nichts.
Zum einen ist man wohl nicht Mieter dieser Wohnung, sondern nur Bewohner.
Zum anderen ist man mangels Zulassung nicht befugt den Mieter in rechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Vermieter zu vertreten.
Aber auch beim Mieter selber sehe ich da keine wirklich gute Position, dann dieser Zustand (ohne Fenster, eindringendes Wasser "von allen Seiten") dürfte als vertragsgemäß gelten, er war bei Besichtigung schon und wurde bei Vertragsabschluss so wie es ist widerspruchslos akzeptiert.
Man könnte eine gerichtsfeste schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden zwecks Beseitigung des Lochs (beim Wasser sehe ich 0,0 Erfolgsaussicht), nebst Ankündigung der Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete und oder Ankündigung des gerichtlichen Vorgehens.
Große Erfolgsaussichten sich da durchzusetzen sehe ich nicht, falls der Vermieter nicht vernünftig denkt bzw. man in Berlin wohnt.
Wie entspannt der Vermieter auf solches Vorbringen reagiert ist unbekannt - es gibt ja welche, die schon bei berechtigten Mängelmeldungen eine Kündigung aussprechen.
Da der Keller eh schon wegen des Wassers nicht wirklich umfassend nutzbar ist, könnte man einfach ein billiges Gitter / Plastikglasscheibe im Baumarkt erstehen und diese selber befestigen.
Zuvor würde ich mir aber auch noch die Türen und Fenster in den anderen Kellern ansehen. Wenn es da ähnlich löchrig aussieht, würde ich da aufgrund von Sinnlosigkeit genau 0,0 investieren.
Zitates gibt ja welche, die schon bei berechtigten Mängelmeldungen eine Kündigung aussprechen. :
Kann man einfach so gekündigt werden? Dachte sowas läuft immer mindestens 2 Jahre.
Und doch, ich bin Mieter. Ich stehe genau wie meine Freundin im Mietvertrag. Ich habe nur keine Unterschrift geleistet.
ZitatUnd doch, ich bin Mieter. Ich stehe genau wie meine Freundin im Mietvertrag. Ich habe nur keine Unterschrift geleistet. :
Nö, bist du nicht. (LG Saarbrücken mit Urteil vom 11.12.2015 – 10 S 112/15)
ZitatKann man einfach so gekündigt werden? :
Nein, der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben da einen doch sehr stabilen Schutz geschaffen.
Wenn der Mieter z.B. berechtigt seine Rechte wahrnimmt / durchsetzt ist das nur in allerseltensten Fällen ein Kündigungsgrund.
ZitatIch stehe genau wie meine Freundin im Mietvertrag. Ich habe nur keine Unterschrift geleistet. :
Sollte vereinbart sein, dass der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden sollte, dann hilft es strenggenommen nichts, wenn man namentlich drin steht aber nicht unterschrieben hat.
Ich übersetze Harry: Ja, man kann gekündigt werden. Diese Kündigung muss dann aber nicht gültig sein.ZitatKann man einfach so gekündigt werden? :
ZitatSollte vereinbart sein, dass der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden sollte, dann hilft es strenggenommen nichts, wenn man namentlich drin steht aber nicht unterschrieben hat. :
Das Ganze lief online ab. Meine Freundin hatte da nur unterschrieben, aber naja.. Ich hab meine Antworten bekommen und bedanke mich bei allen
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