Keine Angaben über Miete im Mietvertrag

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
SirVivor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Angaben über Miete im Mietvertrag

Ich möchte im September in eine WG ziehen und habe heute den Mietvertrag erhalten. Allerdings kann ich im Mietvertrag keine Angaben über die tatsächlich zu zahlende Miete finden, es sind dort lediglich die Vertragsparteien aufgelistet.

Ich habe von meiner Vormieterin schon vor ein paar Tagen zusammen mit der Selbstauskunft eine Kopie eines ausführlichen Mietvertrages zugeschickt bekommen. Hier findet man zwar Angaben über die Miete, allerdings sind diese auf die ganze Wohnung berechnet.

Sollte in einem Mietvertrag nicht genau festgelegt sein, wie viel ich für das WG-Zimmer zu zahlen habe?

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12 Antworten
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#1
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guest123-2122
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#2
 Von 
guest123-2126
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#3
 Von 
guest123-2033
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#4
 Von 
warmalAli Baba
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Praktikant
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#5
 Von 
guest123-2016
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Lehrling
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#6
 Von 
guest123-2122
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Student
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#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ein Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben. Beim Mietvertrag gehört der Mietzins dazu, oder ohne Einigung über den Mietzins kein Mietvertag.

Der Wohnraummietvertrag ist grundsätzlich fomfrei, kann also auch mündlich geschlossen werden, wenn aber eine (nur) unvollständige Urkunde vorliegt, dann wird im Zweifel noch gar kein Vertrag zustande gekommen sein, denn es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, nur die Hälfte schriftlich festzuhalten, das andere aber mündlich zu regeln.

In Fall von SirVivor sieht es doch aber so aus, als habe Ihnen die vormalige WG-Bewohnerin SirVivor den Hauptmietvertrag zukommen lassen. Das kann doch eigentlich nur zur Information erfolgt sein. Zumal SirVivor ja auch noch zur Selbstauskunft aufgefordert worden sind. Den Mietzins für sein WG-Zimmer wird SirVivor dann wohl noch selber aushandeln, und dann könnte er den Mietvertrag abschließen, wie er will – schriftlich oder mündlich. Dabei aber § 550 BGB beachten.

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#8
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
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#9
 Von 
Hupidupi
Status:
Beginner
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Stimmt, die Vormieterin muss mit den anderen Mietern gemeinschaftlich dem Vermieter mitteilen das sie auszieht und du der Vormieterin ihre Rechte und Pflichten übernimmst.

Der VM muss dem ganzen jedoch zustimmen.

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#10
 Von 
Hupidupi
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Stimmt, die Vormieterin muss mit den anderen Mietern gemeinschaftlich dem Vermieter mitteilen das sie auszieht und du der Vormieterin ihre Rechte und Pflichten übernimmst.

Der VM muss dem ganzen jedoch zustimmen.

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#11
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#12
 Von 
Hupidupi
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Es bedarf der Zustimmung. Wird die Zustimmung verweigert bleibt der Vormieter eben auf allem sitzen wenn es irgendwann zu einem Streit kommt.
Daher muss meiner Meinung auch der VM zustimmen.

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