Keine Dusche bzw Wanne im Wc

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510836-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Dusche bzw Wanne im Wc

Hallo
Ich habe meine ehemalige Wohnung meiner Tochter überlassen, da diese für mich alleine zu groß wurde. Ich bezog die ehemaligen Kinderzimmer im Dachgeschoß ( keine Küche und nur ein Wc mit Waschbecken). Nun musste meine Tochter von Amtswegen aus ausziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Ihre Küche und auch die Dusche mitgenutzt. Nun wird diese Wohnung kernsaniert und ein duschen ist nicht mehr möglich.
Ich habe schon einige Tage im Internet nach einem ähnlichen Fall gesucht, jedoch nichts gefunden.
Kann ich in solch einem Fall die Miete kürzen und wenn ja wie hoch kann die Mietminderung werden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go510836-31):
Kann ich in solch einem Fall die Miete kürzen und wenn ja wie hoch kann die Mietminderung werden?


Nein

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

In der Langversion: Sie haben offenbar eine Wohnung ohne Bad gemietet. Da können Sie natürlich nicht die Miete mindern, weil die Wohnung kein Bad hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
go510836-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Mietvertrag steht sowohl ein Bad als auch eine Küche ( die ja ebenfalls nicht vorhanden ist) drin.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go510836-31):
Kann ich in solch einem Fall die Miete kürzen und wenn ja wie hoch kann die Mietminderung werden?



Wurde die eigentliche Wohnung mit den "Kinderzimmern" vermietet oder wurden die "Kinderzimmer" separat angemietet?

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#5
 Von 
go510836-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die " Kinderzimmer" besitzen einen separaten Mietvertrag und wurden nicht als Kinderzimmer sondern als Wohnung vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Die " Kinderzimmer" besitzen einen separaten Mietvertrag und wurden nicht als Kinderzimmer sondern als Wohnung vermietet.

Wie geht dies denn ?
Schreib mal mit welchen Worten die Mietsache im Mietvertrag bezeichnet ist (wörtlich).
Oder war die Tochter die Vermieterin ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go510836-31):
Ich bezog die ehemaligen Kinderzimmer im Dachgeschoß ( keine Küche und nur ein Wc mit Waschbecken).
Wer ist der Vermieter dieser Kinderzimmer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go510836-31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Mietvertrag folgendes eingetragen: Dachgeschoß
Wohnung
2 Zimmer,
1 Küche,
1 WC

Der Vermieter ist nicht meine Tochter sondern der Hausbesitzer.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go510836-31):
Kann ich in solch einem Fall die Miete kürzen und wenn ja wie hoch kann die Mietminderung werden?
Was nützt dir eine Mietminderung?
Ich meine, der Mietvertrag müsste geändert werden. Dann ist es aber wohl keine abgeschlossene Wohnung mehr.
Auszug ist die Lösung.

Warum hast du diesen Mietvertrag überhaupt unterschrieben? Dir war doch bekannt, dass die ehemaligen Kinderzimmer keine Wohnung wie beschrieben sind.
Zitat (von go510836-31):
Nun wird diese Wohnung kernsaniert und ein duschen ist nicht mehr möglich.
Selbst, wenn die ehem. Wohnung der Tochter nicht saniert würde--- wieso solltest du bei fremden Mietern kochen und duschen können?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Habt ihr ursprünglich beide Wohnungen gemietet um so ausreichend Räume zu haben (möglicherweise ein Mietvertrag) und wurde dies dann im Zausammenhang mit der Umzugsaktion geändert auf einen Mietvertrag mit der Tochter und einen Mietvertrag mit Dir?
Aus wievielen Räumen besteht Deine Wohnung (deren Nutzung außen vor).
Seit wann wohnst Du in der Wohnung?

Eine Mietminderung aus dem Grund dass Du eine von einem anderen Mieter gemietete Wohnung nicht mehr mitbenutzen darfst, scheidet aus, weil dass ja nicht Bestandteil Deines Mietvertrages ist; die bisherige Mitnutzung vielmehr aus einer interfamiliären Absprache resultiert.

Zitat (von go510836-31):
Keine Dusche bzw Wanne im Wc
Also im meinem Wc gibt es auch keine Wanne oder Dusche.

WC = Water closet = Toilette

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wieso unterschreibt man einen Mietvertrag für Dinge, welche id Mietsache offensichtlich nicht vorhanden sind? Die Küche zB?

Ist der MV des DG gekoppelt ad ursprünglichen MV?

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