Keine Miete nur Nebenkosten

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471893-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Miete nur Nebenkosten

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich werde meinen Eltern ein Einfamilienhaus abkaufen und alleine im Grundbuch stehen weil die komplette Finanzierung über mich läuft. Meine Freundin soll dort mit mir einziehen und wir haben uns darauf geeinigt das sie keine Miete zahlen muss sondern nur Nebenkosten die wir uns teilen. Sie möchte aber gerne eine Absicherung haben das wenn es mit uns nicht klappt das ich sie nicht von heute auf morgen rausschmeiße. Dies Angst kann ich verstehen und würde das gerne irgendwie schriftlich festhalten. Also irgendwie 3 Monate Wohnrecht oder sowas. Wie macht man sowas? Geht das überhaupt?

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4 Antworten
Sortierung:
fb471893-98 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fb471893-98):
Sie möchte aber gerne eine Absicherung haben das wenn es mit uns nicht klappt das ich sie nicht von heute auf morgen rausschmeiße.

In der Regel geht die Rechtsprechung von mindestens 14 Tagen aus.



Zitat (von fb471893-98):
wir haben uns darauf geeinigt das sie keine Miete zahlen muss sondern nur Nebenkosten die wir uns teilen.

Das nennt man Mietvertrag. Ist zwar nicht die klassische Variante. macht aber nichts.
Man müsste also wie gesetzlich vorgeschrieben kündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,
ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und gilt sodann gewöhnlich lebenslang.
Ich glaub nicht, dass das in deinem Sinne ist? dann kannst du die Freundin gleich ehlichen.
Ganz einfach einen Mietvertrag aufsetzen, aber obacht : prüfen, ob die Mieteinnahmen versteuert werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von fb471893-98
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, wenn Sie keinen klassischen Mietvertrag schließen wollen empfehle ich ihnen eine Vereinbarung nur über die "Kündigung" zu schleißen. Formulieren Sie einfach eine Vereinbarung mit einer Auszugsfrist, schreiben Vereinbarung drüber und unterschreiben Sie beide mit Datum. Sie können in die Vereinbarung auch gerne noch den Zweck zb als Präambel, reinschreiben, dann gibt es später keinen Streit für welchen Fall diese Vereinbarung gedacht war.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356737 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

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