Keine Mietwohnung wegen Verschuldung

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
menderes2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Mietwohnung wegen Verschuldung

Hallo , vielleicht hat jemand Erfahrung?

meine Freundin und ich suchen eine gemeinsame Wohnung. Sie hat einwandfreie Bonität, ich hingegen bin verschuldet und habe vor 1,5 Jahren die Vermögensauskunft abgegeben. Meine Familie bürgt für mich im Mietverhältnis.

Heute erhielten wir die Absage von einem großen Vermieter und der begründete seine Entscheidung wie folgt:
1. Nehmen die - und auch die allermeisten anderen Vermieter - keine Bürgschaften an.
2. (Bank)-vermögen ist irrelevant.
3. Wenn mindestens eine Person, die im Mietvertrag steht, die Vermögensauskunft abgegeben hat (erkennbar an der Bonitätsstufe), dann wird die Wohnung grundsätzlich nicht vermietet. Laut der Auskunft handeln so alle großen Vermieter.
4. Es ist nicht zulässig die verschuldete Person aus dem Mietvertrag zu entfernen. Alle volljährigen Personen die in der Wohnung sind müssen den Mietvertrag unterschreiben.

Nach dieser Erklärung scheint es so, dass mit mir als Mitmieter automatisch kein Mietverhältnis stattfinden wird und das bei allen großen Vermietern. Mir ist bekannt, dass der Vermieter sich seine Mieter selbst aussuchen kann.

In Deutschland leben leben derzeit zirka 1 Mio Personen die in den letzten 2 Jahren die Vermögensauskunft abgeben mussten. Wie machen es diese verschuldeten Personen bei der Wohnungssuche?
Meiden die große Vermieter und bewerben sich nur bei den kleinen Vermietern, oder wie funktioniert es, dass diese verschuldeten Leute überhaupt einen Mietvertrag bekommen?

-- Editiert von menderes2 am 03.02.2021 00:06

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Meiden die große Vermieter und bewerben sich nur bei den kleinen Vermietern,

In der Regel ja.



Zitat (von menderes2):
wie funktioniert es, dass diese verschuldeten Leute überhaupt einen Mietvertrag bekommen?

Nach endlos langer Suche werden sie eventuell einen Verniter finden der ihnen einen Mietvertrag gibt.
Mit etwas Pech bekommen sie halt (erstmal) keinen Mietvertrag.

Es gibt in vielen Gemeinden auch Träger des sozialen Wohnungsbaus / Genossenschaften die solche "Problemfälle" akzeptieren, wenn der Rest "passt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn das Gehalt im Bezug zu dem Mietzins stimmt, bzw. zum Pfändungsfreibetrag, dann muss es nicht unbedingt von Nachteil sein, jemanden mit Vermögensauskunft als Mieter zu nehmen. Da gibt es dann keine Überraschungen mit plötzlichen Kontopfändungen oder Lohnpfändungen. Das haben einige Vermieter wohl auch schon erkannt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
meine Freundin und ich suchen eine gemeinsame Wohnung. Sie hat einwandfreie Bonität, ich hingegen bin verschuldet und habe vor 1,5 Jahren die Vermögensauskunft abgegeben. Meine Familie bürgt für mich im Mietverhältnis.


Wenn es niicht anders geht sollte die Freundin eine Wohnung anmieten und
den Freund/Lebenspartner nachträglich zu sich in die Wohnung nehmen. Der VM kann den Lebenspartner wegen seiner Vermögensauskunft nicht als Unter-
mieter ablehnen. Soviel mir bekannt müsste diese Auskunft garnicht erwähnt werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Im Zweifel muss evtl. nur der Partner allein die Wohnung anmieten.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: Dann soll Ihre Freundin eben alleine einen Mietvertrag abschliessen. Sie sind dann eben nur ein Mitbewohner.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Der VM kann den Lebenspartner wegen seiner Vermögensauskunft nicht als Unter-
mieter ablehnen.
Deswegen nicht. Aber wenn vor Anmietung bereits der Zuzug des Lebenspartners geplant war, dann kann sich die Mieterin nicht auf § 553 BGB berufen. Der Vermieter muss den Lebenspartner dann nicht genehmigen.

Anders könnte es bei Verlobten oder Ehepartnern aussehen, weil für diese der Vermieter gar nicht um Erlaubnis gefragt werden muss. Sollte die Mieterin jedoch bei Anmietung den Vermieter täuschen, also z.B. einer Mieterselbstauskunft falsch ausfüllen, kann auch dann der Mietvertrag schnell wieder weg sein.

Von daher wäre es ein schlechter Rat, bei Anmietung die Unwahrheit zu sagen. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass große Vermietungsunternehmen auf entsprechende Mieterauskünfte vor Anmietung verzichten, kommt diese Option also wohl eher nicht in Frage.

-- Editiert von cauchy am 03.02.2021 10:03

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Im Zweifel muss evtl. nur der Partner allein die Wohnung anmieten.


Da kommt es aber auf die Gehaltshöhe an. Passt das Gehalt nicht zur Miethöhe, wird es auch nichts mit einem Mietvertrag.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Da kommt es aber auf die Gehaltshöhe an. Passt das Gehalt nicht zur Miethöhe, wird es auch nichts mit einem Mietvertrag.


Das natürlich vorausgesetzt.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Punkte 1 und 2 sind sicherlich richtig und aus Vermietersicht vernünftig.
Bei 3 und 4 gibt es aber keinen Grund, so zu verfahren. Wenn die Frau genügend Einkommen und Bonität hat, um sich die Wohnung allein zu leisten, dann sollte sie bei d n meisten Vermietern keine Ablehnung bekommen: dass da jemand mit einzieht, wird im Mietvertrag vermerkt und ist ansonsten allein ein Problem der Mieterin. Da sollte sie also fündig werden können: ein mit einziehender Lebensgefährte ist weniger herausfordernd als ein mit einziehender Hund!

Wenn allerdings ihr Einkommen alleine zu dürftig ist für die Bude, wird es schwierig.
Dann könnte man einen Mietvertrag anbieten, in dem das junge Paar Wohnungsnutzer sind und als Mieter seine Eltern und sie aufgenommen sind. Aber das ist natürlich etwas mehr Aufwand für den Vermieter. Bei Vermietern die nur Standardverträge machen, wird man so nichts. Weitersuchen!

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Deswegen nicht. Aber wenn vor Anmietung bereits der Zuzug des Lebenspartners geplant war, dann kann sich die Mieterin nicht auf § 553 BGB berufen. Der Vermieter muss den Lebenspartner dann nicht genehmigen.


Ist mir bekannt; nur muss man den VM wirklich alles auf die Nase binden?
Ich bin sonst immer für Korrektheit, aber manchmal tuts auch eine Notlüge. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
menderes2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, mit so vielen Antworten habe ich nicht gerechnet. Herzlichen Dank dafür :)

Zusammenfassend wäre die beste Option, dass meine Freundin erst mal alleine den Mietvertrag unterzeichnet und ich dann zu einem späteren Zeitpunkt einziehe. Damit Sie alleine den Mietvertrag für eine zwei Zimmerwohnung erhält, muss ihr Einkommen erst wachsen.

Wie sieht es mit der umgekehrten Strategie aus, nämlich eine Wohnung mittels Wohnberechtigungsschein zu beanspruchen.
Unsere gemeinsamen Einkünfte sind weniger als 44.850 Euro netto im Jahr, dementsprechend können wir den Wohnberechtigungsschein nach dem 2. Förderweg beantragen.
Hier ist das geschrieben: https://wbs-rechner.de/wohnberechtigungsschein-muenchen

Ist das in der Coronazeit, wo Viele diesen Wohnberechtigungsschein beantragen, sinnvoll? Oder ist das mit mehreren Jahren Wartezeit verbunden?

-- Editiert von menderes2 am 04.02.2021 17:54

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Zusammenfassend wäre die beste Option, dass meine Freundin erst mal alleine den Mietvertrag unterzeichnet und ich dann zu einem späteren Zeitpunkt einziehe.


Halte ich für unnötig. Sie kann die Wohnung alleine anmieten und direkt sagen, dass du mit einziehen wirst, es aber ihre Wohnung sein soll. Ich würde hier von Anfang an mit offenen Karten spielen, damit erspart ihr euch Ärger. Wenn der VM fragt warum ihr so verfahren wollt, dann sagt ihm ruhig, dass welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

Zitat (von menderes2):
Unsere gemeinsamen Einkünfte sind weniger als 44.850 Euro netto im Jahr, dementsprechend können wir den Wohnberechtigungsschein nach dem 2. Förderweg beantragen.


Beantragen solltet ihr den auf jeden Fall, und wenn ihr ihn bekommt, ist doch gut.

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#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Damit Sie alleine den Mietvertrag für eine zwei Zimmerwohnung erhält, muss ihr Einkommen erst wachsen.

Und da liegt der Hase im Pf für.
Wetten: wenn sie allein genug verdient, ist deine Mit- Unterschrift plötzlich nicht mehr Bedingung für einen Vertrag?

WBS ist immer einen Versuch wert.
Und zwischendurch eben weiter suchen. Das Problem ist hiermit Chat Corona, sondern Bonität.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Sie kann die Wohnung alleine anmieten und direkt sagen, dass du mit einziehen wirst, es aber ihre Wohnung sein soll.

Keine wirklich gute Idee ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Keine wirklich gute Idee ...


Warum? Ich habe das vor x-Jahren auch gemacht, ich wollte einfach sicher sein, dass bei evtl. Trennung ich die Wohnung behalten kann. Das ist besser als den Freund zu verschweigen und ihn dann geplant "hinterherziehen" zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Warum?

Zitat (von menderes2):
Alle volljährigen Personen die in der Wohnung sind müssen den Mietvertrag unterschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von menderes2):
Alle volljährigen Personen die in der Wohnung sind müssen den Mietvertrag unterschreiben.


Ja bei diesem VM evtl. aber das ist weder Gesetz, noch überall so.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
menderes2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Suche nach einer Wohnung schlägt fehl, weil ich vor 1,5 Jahren die Vermögensauskunft abgegeben habe und in der Schuldnerkartei gelistet bin.

Es scheint, dass kein Vermieter uns aufnehmen will, weil ich diesen Fehler als Mitmieter habe. Sogar mit sicheren Bürgschaften von Personen mit überdurchschnittlichen Einkommen sind Vermieter kaum positiv beeindruckt.

Im Gegensatz zu großen Vermietern überprüfen kleine private Mieter meine Kreditwürdigkeit nicht.
Was wären die Konsequenzen, wenn ich in der Selbstauskunft angeben würde, dass ich die eidesstattliche Erklärung nicht abgegeben habe, vorausgesetzt natürlich, dass ich niemals Mietschulden haben würde?

Hätte diese Falschauskunft strafrechtliche Konsequenzen?
Und falls diese Frage bejaht wird, bitte mit Quellen zu Urteilen oder Gesetzen.

Bitte nicht falsch verstehen. Umgekehrt würde es mir auch nicht gefallen, wenn ich Vermieter wäre einen Mieter zu haben der mir eine Falschauskunft gibt. Allerdings wäre ich der Typ Mensch, der dem verschuldeten Mieter eine Chance gibt, zumal dieser sichere Bürgschaften mitbringt.

Herzlichen Dank für die rege Beteiligung an meinem Thema :)

-- Editiert von menderes2 am 08.02.2021 20:32

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Hätte diese Falschauskunft strafrechtliche Konsequenzen?

Ja, das könnte als Betrug (Einmietbetrug) gelten.

Aber wesentlich schlimmer wäre wohl die fristlose Kündigung der Wohnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4509 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Unsere Suche nach einer Wohnung schlägt fehl, weil ich vor 1,5 Jahren die Vermögensauskunft abgegeben habe und in der Schuldnerkartei gelistet bin.


Dann begleiche die Schuld (du arbeitest doch) und lass den Eintrag löschen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Was wären die Konsequenzen, wenn ich in der Selbstauskunft angeben würde, dass ich die eidesstattliche Erklärung nicht abgegeben habe, vorausgesetzt natürlich, dass ich niemals Mietschulden haben würde?

Naja, wenn die Vermieter das anhand der Schufa überprüfen, was sie - wenn sie schon danach fragen - vermutlich machen werden, bekommt ihr die Wohnung schon aufgrund der Lügerei ganz sicher nicht.
Solange es nicht zu Mietschulden oder sonstigem kommt, wird doch kein Vermieter auf die Idee kommen die Schufa noch nachträglich einzuholen.

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#22
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Meine Schwester hatte mal ähnliche Probleme, hat dann aber über die Genossenschaft eine Wohnung bekommen. Würde es an deiner Stelle auch erstmal über den Weg probieren.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von menderes2):
Was wären die Konsequenzen, wenn ich in der Selbstauskunft angeben würde, dass ich die eidesstattliche Erklärung nicht abgegeben habe, vorausgesetzt natürlich, dass ich niemals Mietschulden haben würde?


Dann wärst Du der ideale Mieter, solange Du Dich als solcher verhältst.
Wie heißt es so schön: "Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß".
Selbst wenn der VM nach 10 Jahren guter Mietzeit von der Wahrheit erfahren
würde könnte er Dich nicht mehr deswegen belangen.
Es gibt tatsächlich diese Ausnahmefälle, leider nur selten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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