Hallo,
seit wir in Miete wohnen (Haus) erhalten wir nach Abrechnung der Nebenkosten in den letzten Jahren immer wieder bis zu 500 EUR zurück, die wir zuviel gezahlt haben.
Seit 2 Jahren macht der VM nun einfach keine NK-Abrechnung mehr, das spart ihm ja auch Geld :-) Ich weiß, dass er innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum dazu verpflichtet wäre. Was aber, wenn es zwar immer zusagt, aber einfach nicht macht?
Anmahnen? Frist setzen? Nebenkostenvorauszahlungen sogar einfach kürzen, ginge das?
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Keine NK-Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schwierige Situation.
Sicher habt ihr schon mit eurem Vermieter darüber gesprochen oder?
Ich würde es erstmal auf die nette Art und Weise versuchen und ihm auch sagen, dass er diese Informationen ja auch braucht, falls ich wohlmöglich doch mal zu wenig gezahlt habt.
Wenn das nicht hilft, dann würde ich ihm eine Frist setzen, bis wann ihr die Abrechnunge haben wollt und ihm dann sagen, dass ihr gegebenfalls die Vorauszahlen vorerst einbehaltet.
Ob das so rechtens ist, weiß ich allerdings nicht genau.
Ist es denn ein privater Vermieter oder eine Gesellschaft? Dort könnte man dann noch zum Geschäftsführer gehen.
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Ja, es ist zulässig, die Nebenkostenvorauszahlungen nach Fristsetzung zu kürzen oder einzubehalten um den entsprechenden Druck auf den Vermieter auszuüben, damit dieser die Nebenkostenabrechnung macht.
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Ich werde den VM dann jetzt anschreiben und ihm eine Frist von einem Monat setzen. Darin kündige ich ihm dann an, dass wir die Nebenkostenzahlungen um 50 % kürzen, wenn die Abrechnung nicht folgt. Ich bin mal gespannt!
Danke auch für die guten Tipps.
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Nur noch eine Frage dazu:
Hätte der VM ein besonderes Kündigungsrecht uns gegenüber? Z. B. so wie in dem Fall, wenn VM und Mieter unter einem Dach leben, also die 6-monatige Kündigungsfrist? Ich befürchte, dass er sich versucht zu rächen, wenn wir ihn zur Abrechnung auffordern. Er kann uns allerdings überhaupt nichts vorwerfen, wir zahlen immer pünktlich und halten das Haus in Ordnung.
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Stimmt: 1-FH, das wir alleine bewohnen!
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Wie kommt man eigentlich auf die Idee, mit dermaßen überhöhten Vorauszahlungen in den Markt zu gehen ?
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@Mrs. Pepper und auf_recht:
Mit der Frage, ob es möglicherweise eine besondere Kündigungfrist in meinem Fall gibt, meinte ich, ob der VM auch hier die besondere Kündigungsmöglichkeit von 6 Monaten o. ä. hat, wie sie beim Wohnverhältnis besteht, wenn VM und Mieter unter einem Dach leben (im 2-FH).
Dass die Fragestellerin ...................dies nicht erfassen konnten, wundert mich allerdings nicht.
@auf_recht: Diesen Vorwurf an meine Person verstehe ich nun gar nicht.
Ich danke aber trotzdem für alle sachdienlichen Hinweise und sachlichen Antworten :-)
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