Keine Nebenkostenabrechnung; Guthaben erhalten

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Z92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Nebenkostenabrechnung; Guthaben erhalten

Guten Tag, es geht um folgenden Sachverhalt.
Ich habe ein Guthaben erhalten aus einer Nebenkostenabrechnung. Soweit so gut natürlich. Die Nebenkostenabrechnung ist mir aber nie zugegangen. Daher kann ich das Guthaben, die Höhe des Guthabens sowie die Verrechnung der bezahlten Nebenkosten mit den angefallenen Kosten nicht nachvollziehen. Habe ich ein Recht auf den Erhalt der schriftlichen Nebenkostenabrechnung? Und falls ja welche Schritte kann ich als nächstes einleiten, wenn der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung nicht erstellen bzw. aushändigen möchte?

Über Einschätzungen und Antworten bin ich dankbar.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von Z92):
Habe ich ein Recht auf den Erhalt der schriftlichen Nebenkostenabrechnung?

Ja



Zitat (von Z92):
wenn der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung nicht erstellen bzw. aushändigen möchte?

Dann müsste man ihn verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Habe ich ein Recht auf den Erhalt der schriftlichen Nebenkostenabrechnung?


Ja und zunächst einmal würde ich davon ausgehen, dass die Abrechnung auf dem Postweg verloren gegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Z92):
Habe ich ein Recht auf den Erhalt der schriftlichen Nebenkostenabrechnung? Und falls ja welche Schritte kann ich als nächstes einleiten, wenn der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung nicht erstellen bzw. aushändigen möchte?


Ja, dieses Recht haben Sie, und auch das Recht die Belege für die Abrechnung einzusehen. Den VM nachweisbar darum bitten.
Sollte keine Reaktion erfolgen die NK-Vorauszahlungen einzustellen, dies ebenfalls dem
VM nachweisbar mitteilen.
Wenn's um Geld geht reagieren die meisten Menschen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Z92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das hat mir geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.