Keine Nebenkostenabrechnung und keine Kaution

1. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sommerregen2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine Nebenkostenabrechnung und keine Kaution

Hallo,

jemand zieht Ende Oktober 2010 aus einer Wohnung aus und wartet seitdem auf die Rückzahlung der Kaution sowie auf die Betriebs- und Nebenkostenabrechung (Zeitraum immer jeweils 01.11.- 31.10.)

Vermieter will Kaution einbehalten, bis Abrechnung erstellt wurde (wohl erst nächstes Jahr nach HK Ablesung April/Mai) um evtl. Nachzahlungen zu verrechnen bzw will ein unterschriebenes Schriftstück darüber, dass alle evtl. Nachzahlungen der BK Abrechnung in voller Höhe übernommen werden, vorher keine Rückzahlung der Kaution.

Aber hätte die Abrechnung nicht bis zum 31.10. zugestellt werden müssen? 01.11.-31.10. Zustellung innerhalb 1 Jahres, danch Frist abgelaufen?

Was kann man nun machen, um die Kaution nach 1 Jahr zurückzubekommen? Auf letzte Aufforderung zur Rückzahlung kam nur oben erwähntes Schreiben (Schriftstück zur Nachzahlung unterschreiben). Halte das für Unrechtmäßig.

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Du hast recht. Die Frist, in der der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen kann, ist abgelaufen. Somit verfallen sämtliche Ansprüche auf eine eventuell bestehende Betriebskostennachzahlung.

Auch das oben erwähnte Schriftstück musst du nicht unterschreiben. Wenn der Vermieter es nicht schafft innerhalb von 12 Monaten eine BK-Abrechnung zu erstellen, dann hat er -auf gut Deutsch gesagt- Pech gehabt. Er hat also kein Recht die Kaution weiterhin zu behalten.

Ich würde in letzmalig mit einer Frist dazu auffordern, die Kaution aus zu zahlen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, dann nimm dir einen Anwalt und klag sie ein.

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#3
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Jemand zieht Ende Oktober 2010 aus einer Wohnung aus und wartet seitdem auf die Rückzahlung der Kaution sowie auf die Betriebs- und Nebenkostenabrechung (Zeitraum immer jeweils 01.11.- 31.10.)

Das heißt für mich, dass der Abrechnungszeitraum sowohl für Betriebs- als auch Heizkosten jeweils der 01.11-31.10. ist.

Sollte dem so sein, dann hätte die Abrechnung für das Abrechnungsjahr November 2009 bis Oktober 2010 bis zum 31.10.2011 beim Mieter sein müssen.

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#4
 Von 
Sommerregen2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Abrechnungzeitraum: 01.11- 31.10.

nicht 01.01.- 31.12.



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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Ablesezeitpunkt für die HK-Werte (April/Mai) passt aber nicht zum Abrechnungszeitraum 01.11.-31.10. Irgendetwas stimmt da nicht, da die Ablesung der HK-Werte immer am Ende bzw. am Beginn eines Abrechnugnszeitraumes erfolgen muss.

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#7
 Von 
Sommerregen2012
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf jeder alten Abrechnung steht "Abrechnungszeitraum 01.11.- 31.10.". So war es all die Jahre.
Und all die Jahre kamen die Abrechnung nicht bis zum 31.10., sondern erst im darauffolgenden Jahr, nach der HK Ablesung.

@Sonne12367 stimmt, auch das Auszugsdatum war ein 31.10.(2010)

So, und da mir bis gestern keine Abrechnung zugegangen ist (wurde auch noch nicht erstellt), ist die Frist abgelaufen, wie Vagary schon schrieb.

Gut, dann weiß ich, dass ich im Recht bin... nur werden mir die Vermieter meine Kaution trotzdem nicht freiwillig auszahlen.



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