Keine Nebenkostenabrechnung wegen Eigenbedarfskündigung

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)
Keine Nebenkostenabrechnung wegen Eigenbedarfskündigung

Hallo liebe Community,
ich erkläre euch mal meinen Fall und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Ich wohne seit 2001 in einer Mietwohnung.In dem Haus wohnten noch 6 weitere Parteien.Immer pünktlich Miete bezahlt sonst auch immer ein super Verhältnis zum alten Vermieter gehabt. Im Februar 2020 wurde das Haus verkauft,da der alte Vermieter sehr alt war und keine Familie hatte.
Im März wollte der neue Vermieter die Miete um 200 Euro erhöhen,hab mir Unterstützung beim Mietverein vor Ort geholt. Mieterhöhung erfolgreich abgewehrt.
Im März 2021 wollte der neue Vermieter bei mir neue Fenster einbauen ohne Modernisierungsankündigung,sondern mit einem Handgeschriebenen Zettel der an meiner Tür klebte. Ich soll innerhalb einer Woche den Handwerkern den Zutritt in meine Wohnung erlauben. Hab mich nochmal an den Mitverein gewandt und da hat man mir gesagt,dass ohne eine Modernisierungsankündigung er keine Fenster einbauen darf.
Denn die Modernisierungsmaßnahme muss spätestens 3 Monate vor dem Beginn in Textform angekündigt werden.Mittlerweile sind die anderen Mieter bis auf mich und noch eine andere Mieterin ausgezogen.
Im Juni 2021 bekam ich eine Eigenbedarskündigung,nachdem auch die Vorletzte Mieterin ausgezogen war und zwar exakt eine Woche danach .Angeblich wolle der Sohn in meine Wohnung einziehen. Und das obwohl im Haus 5 Wohnungen leer stehen. Da der Grund nur vorgeschoben und er sich somit strafbar macht,scheint Ihn wohl gar nicht zu interessieren.
Die Kündigungsfrist ist am 30.04.2022.
Und nun zu meiner eigentlichen Frage.Habe für das Jahr 2020 noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Die NKA vom alten Vermieter habe ich immer pünktlich erhalten. Hab mich an den Mieterbund gewendet und gefragt ob man mir da weiterhelfen könnte. Da meinte der Sachbearbeiter ich solle erstmal "Die Füsse still halten" und erstmal die Kündigungsfrist abwarten und gucken ob er eine Räumungsklage anstrebt. Die Gutschrift kann ich noch 3 Jahre rückwirkend von ihm verlangen. Meint Ihr ich soll mit der Nebenkostenabrechnung echt warten? Und was wäre so schlimm daran sie jetzt schon anzufordern?
Danke schon mal eueren zahlreichen Antworten. ;)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
und da hat man mir gesagt,dass ohne eine Modernisierungsankündigung er keine Fenster einbauen darf.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von rosi_rose2001):
Und das obwohl im Haus 5 Wohnungen leer stehen.

Ja und?



Zitat (von rosi_rose2001):
Da der Grund nur vorgeschoben und er sich somit strafbar macht

Weder ist ein vorgeschobener Grund zu erkennen, noch eine Strafbarkeit.



Zitat (von rosi_rose2001):
Die Gutschrift kann ich noch 3 Jahre rückwirkend von ihm verlangen.

Welche Gutschrift?



Zitat (von rosi_rose2001):
Meint Ihr ich soll mit der Nebenkostenabrechnung echt warten?

Ja, warum nicht.



Zitat (von rosi_rose2001):
Und was wäre so schlimm daran sie jetzt schon anzufordern?

Sollte man sinnigerweise den fragen der den Ratschlag gegeben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Gutschrift?


Die ich vom alten Vermieter bekommen habe. Es waren meistens so um die 50 Euro.

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man sinnigerweise den fragen der den Ratschlag gegeben hat.


Ich möchte aber mehr Ratschläge hören als nur einen um mir eine objektive Meinung bilden zu können.

Zitat (von Harry van Sell):
Weder ist ein vorgeschobener Grund zu erkennen, noch eine Strafbarkeit.


Soviel ich weiss hat der Sohn schon eine Wohnung im Haus. Warum braucht er denn unbedingt meine?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von rosi_rose2001):
Die ich vom alten Vermieter bekommen habe. Es waren meistens so um die 50 Euro.

Die Antwort ergibt keinen Sinn...



Zitat (von rosi_rose2001):
Warum braucht er denn unbedingt meine?

Das ergibt sich aus der Begründung in der Eigenbedarfskündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

In der Sache selber würde ich dem Mieterverein zumindest mehr trauen, als irgendeinem anonymen Rechtsforum im Internet.

Zitat (von rosi_rose2001):
Und was wäre so schlimm daran sie jetzt schon anzufordern?
Ist der Vermieter aktuell durch einen Anwalt vertreten? Wenn nicht, dann ist es für den Mieter prinzipiell gut, wenn er möglichst lange nicht von einem Anwalt beraten wird. Anwaltlich beraten würde es ihm möglicherweise gelingen, erst eine "normale" Mieterhöhung und dann noch eine Modernisierungsmieterhöhung oben drauf durchzusetzen. Ob eine Kündigung rechtlich haltbar begründet werden kann, würde ein Anwalt auch prüfen.

Daher möglicherweise der Rat, erstmal die Füße still zu halten. Der Anspruch auf Nebenkostenabrechnung besteht noch eine Weile. Vielleicht fällt dem Vermieter auch anwaltlich beraten auf, dass er noch weitere Nebenkosten umlegen kann. Nachforderungen sind zwar für 2020 nicht mehr möglich. Aber für die Zukunft könnte es auch da teurer werden.

-- Editiert von Moderator am 18.02.2022 22:12

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In der Sache selber würde ich dem Mieterverein zumindest mehr trauen, als irgendeinem anonymen Rechtsforum im Internet.

Richtig, nur ist diese Aussage
Zitat (von rosi_rose2001):
da hat man mir gesagt,dass ohne eine Modernisierungsankündigung er keine Fenster einbauen darf.

nach aktueller Rechtslage falsch.
Dazu müsste man die aktuelle Rechtslage halt kennen, sollte ein Mieterverein also durchaus können.
Allerdings arbeiten da in der Regel auch nur Angestellte die juristische Laien sind und denen dann der eine oder andere Fehler unterläuft.
Spätestens wenn der Anwalt übernimmt sollte sich das aber korrigieren.



Die Fragerin hat sowie so ihre ganz eigene Rechtsauffassung welche weder der Gesetzeslage noch der Rechtsprechung entspricht, was Reparaturen und Instandhaltung durch den Vermieter betrifft:
Zitat (von rosi_rose2001 / Antwort vom 14.5.2021 / 15:44):
Der VM kann sein Eigentum gerne in Schuss halten, aber bitte nachdem ich ausgezogen bin.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ist der Vermieter aktuell durch einen Anwalt vertreten?


Ja bei der Eigenbedarfskündigung wollte er wohl auf Nummer sicher gehen und hat sich nen Anwalt geholt. Die Mieterhöhung hat er einfach mit nem PC geschrieben und den Zettel ( war noch nicht mal ein Brief,geschweige den Einschreiben ) bei mir dann in den Briefkasten eingeworfen. Genauso bei dem Fenstertausch, war ein handgeschriebener Zettel der an meiner Tür klebte.

Zitat (von cauchy):
Aber für die Zukunft könnte es auch da teurer werden.


Was genau meinst du mit teuerer?

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#8
 Von 
rosi_rose2001
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie kommt man auf die komische Idee?


Die Idee hatte ja nicht ich,sondern mein Vermieter.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

@Harry: Ich gehe davon aus, dass die Teilnehmer es hier im Forum so schreiben, wie sie es können und verstanden haben. Der Mieterverein wird deutlich mehr gesagt haben. Der Thread zu den Fenstern ist durchaus länger. Aber das ist hier ja nun wirklich Thema, oder?

Zitat (von rosi_rose2001):
Was genau meinst du mit teuerer?
Ich wollte nur andeuten, dass ein Anwalt einem Vermieter raten kann, wie er seine Rechte optimal ausnutzt. Das kann an vielen Stellen für den Mieter problematischer werden als bei einem nicht anwaltlich beratenden Vermieter. Bei den Nebenkosten könnte es sein, dass der Vermieter zukünftig alle Nebenkosten umlegt, die laut Mietvertrag umlegbar sind. Wenn der Mieter Pech hat, können da auch bisher nicht umgelegte Nebenkostenarten dazukommen, sofern der Mietvertrag das zulässt. Das wollte ich aber nicht ins Detail ausdiskutieren. Ich wollte nur andeuten, warum das Füße still halten zum aktuellen Zeitpunkt eine sinnvolle Strategie sein könnte.

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