Keine Wohnungstüre vorhanden

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
TheRealRock
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Wohnungstüre vorhanden

Hallo zusammen.

Gibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf? Wenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden? Hausbesitzer und der Mieter würden somit in der Wohnung wohnen. Da keine Türe vorhanden ist, könnte zu jeder Zeit die vermietete Wohnung betreten werden. Ist das rechtens? Kann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Hat man das Teil so gemietet?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von TheRealRock):
Gibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf?
Ja.

Zitat (von TheRealRock):
Wenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden?
Ja. Es gibt m.E. kein Gesetz, das "Wohnung" nur dann als Wohnung definiert, wenn eine Wohnungstür vorhanden ist. Es könnten baurechtliche Vorschriften dagegen stehen - da aber eine Haustüre vorhanden ist, sehe ich da auch nichts, das für eine Wohnungstür spricht.

Zitat (von TheRealRock):
Kann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein?
Wenn Du bei der Anmietung die fehlende Tür gesehen hast und es keine Zusicherung des Vermieters zum Einbau einer Tür gab, hast Du auch kein Anrecht auf die Tür.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von TheRealRock):
Gibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf?
Es gibt diverse WG's, bei denen einzelne Zimmer in einem gemeinsamen Haushalt vermietet werden. Das ist legitim.

Der Begriff "Wohnung" im Mietrecht ist hauptsächlich beim erleichterten Kündigungsrecht für Vermieter in § 573a BGB interessant. Da muss wirklich geschaut werden, was als Wohnung zählt.

Ansonsten könnte ich mir Probleme vorstellen, wenn eine Anmietung alleine übers Internet (also ohne Besichtigung) erfolgt und dort von einer Wohnung die Rede ist, obwohl es keine abschließbare Einheit gibt. Oder wenn die Wohnung bei Anmietung noch im Bau war und daher nicht besichtigt werden konnte. Sobald der Mietinteressent die Mietsache besichtigt hat und die Wohnung bei Anmietung schon keine Tür hatte, sollte es einigermaßen egal sein, als was das im Mietvertrag bezeichnet wird.

Nachtrag zu
Zitat (von TheRealRock):
Kann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein?
: Auch wenn die Wohnung bei Anmietung keine Tür hatte, kann zumindest in der Theorie ein Anrecht auf Einbau einer Tür bestehen. Dies würde ich bejahen, wenn es aufgrund der nicht vorhandenen Tür zum unbefugten Betreten der Mieterräume gekommen ist. Allerdings könnte das dann eine Modernisierung sein, die zu einer Mieterhöhung berechtigt.

-- Editiert von cauchy am 23.06.2022 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Begriff "Wohnung" im Mietrecht ist hauptsächlich beim erleichterten Kündigungsrecht für Vermieter in § 573a BGB interessant. Da muss wirklich geschaut werden, was als Wohnung zählt.
Man könnte auf das BMG zurückgreifen.
Zitat:
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Eine Wohnungstür ist dafür aber auch nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von TheRealRock):
Gibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf?
Es gibt mehrere.
Zitat (von TheRealRock):
Wenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden?
Durchaus möglich, wenn diese Haustür die gesamte Wohnung *abschließt* . Dann kann es eine abgeschlossene Wohnung sein.
Zitat (von TheRealRock):
Hausbesitzer und der Mieter würden somit in der Wohnung wohnen.
Auch das ist möglich und erlaubt.

Zitat (von TheRealRock):
oder muss! da eine Türe rein?
Kommt drauf an:
Was wollte man denn mieten und was hat man gesehen/besichtigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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