Hallo zusammen.
Gibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf? Wenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden? Hausbesitzer und der Mieter würden somit in der Wohnung wohnen. Da keine Türe vorhanden ist, könnte zu jeder Zeit die vermietete Wohnung betreten werden. Ist das rechtens? Kann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein?
Keine Wohnungstüre vorhanden
23. Juni 2022
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Frage vom 23. Juni 2022 | 11:16
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Wohnungstüre vorhanden
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#1
Antwort vom 23. Juni 2022 | 11:28
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Hat man das Teil so gemietet?
wirdwerden
#2
Antwort vom 23. Juni 2022 | 11:36
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Ja.ZitatGibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf? :
Ja. Es gibt m.E. kein Gesetz, das "Wohnung" nur dann als Wohnung definiert, wenn eine Wohnungstür vorhanden ist. Es könnten baurechtliche Vorschriften dagegen stehen - da aber eine Haustüre vorhanden ist, sehe ich da auch nichts, das für eine Wohnungstür spricht.ZitatWenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden? :
Wenn Du bei der Anmietung die fehlende Tür gesehen hast und es keine Zusicherung des Vermieters zum Einbau einer Tür gab, hast Du auch kein Anrecht auf die Tür.ZitatKann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein? :
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#3
Antwort vom 23. Juni 2022 | 13:28
Von
Status: Unparteiischer (9907 Beiträge, 4487x hilfreich)
Es gibt diverse WG's, bei denen einzelne Zimmer in einem gemeinsamen Haushalt vermietet werden. Das ist legitim.ZitatGibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf? :
Der Begriff "Wohnung" im Mietrecht ist hauptsächlich beim erleichterten Kündigungsrecht für Vermieter in § 573a BGB interessant. Da muss wirklich geschaut werden, was als Wohnung zählt.
Ansonsten könnte ich mir Probleme vorstellen, wenn eine Anmietung alleine übers Internet (also ohne Besichtigung) erfolgt und dort von einer Wohnung die Rede ist, obwohl es keine abschließbare Einheit gibt. Oder wenn die Wohnung bei Anmietung noch im Bau war und daher nicht besichtigt werden konnte. Sobald der Mietinteressent die Mietsache besichtigt hat und die Wohnung bei Anmietung schon keine Tür hatte, sollte es einigermaßen egal sein, als was das im Mietvertrag bezeichnet wird.
Nachtrag zu
: Auch wenn die Wohnung bei Anmietung keine Tür hatte, kann zumindest in der Theorie ein Anrecht auf Einbau einer Tür bestehen. Dies würde ich bejahen, wenn es aufgrund der nicht vorhandenen Tür zum unbefugten Betreten der Mieterräume gekommen ist. Allerdings könnte das dann eine Modernisierung sein, die zu einer Mieterhöhung berechtigt.ZitatKann der Vermieter hier auf "Vermietet wie gesehen" plädieren oder muss! da eine Türe rein? :
-- Editiert von cauchy am 23.06.2022 13:31
#4
Antwort vom 23. Juni 2022 | 15:44
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Man könnte auf das BMG zurückgreifen.ZitatDer Begriff "Wohnung" im Mietrecht ist hauptsächlich beim erleichterten Kündigungsrecht für Vermieter in § 573a BGB interessant. Da muss wirklich geschaut werden, was als Wohnung zählt. :
Eine Wohnungstür ist dafür aber auch nicht erforderlich.Zitat:§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
#5
Antwort vom 24. Juni 2022 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Es gibt mehrere.ZitatGibt es eine bestimmte Voraussetzung das man eine Wohnung vermieten darf? :
Durchaus möglich, wenn diese Haustür die gesamte Wohnung *abschließt* . Dann kann es eine abgeschlossene Wohnung sein.ZitatWenn eine Wohnung nur eine Haustüre aber keine Wohnungstüre besitzt, darf die so dann vermietet werden? :
Auch das ist möglich und erlaubt.ZitatHausbesitzer und der Mieter würden somit in der Wohnung wohnen. :
Kommt drauf an:Zitatoder muss! da eine Türe rein? :
Was wollte man denn mieten und was hat man gesehen/besichtigt?
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