Ab 2 oder 3 September wir hatt gesprochen mitt unsere vermieter dass wir brauchen die heizung an, Weil ist kalt und wir haben ein kleine 17monaten alt tochter. Miete
ist bezahlt aber nicht die nebenkosten. Warum? Unsere vermieter war auch meine arbeitgeber aber er hatt Mir nicht bezahlt fur meine arbeit mehr wie 1300€. Ich hatt eine arbeitsvertrag und alles. Was kann ich jetzt machen?
-- Editiert von Moderator am 27.09.2019 14:27
-- Thema wurde verschoben am 27.09.2019 14:27
Keine heizung und geld
27. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 27. September 2019 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine heizung und geld
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#1
Antwort vom 27. September 2019 | 15:12
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3172x hilfreich)
Anwalt nehmen, sowohl für die arbeitsrechtliche, als auch für die mietrechtliche Seite und dies zz (ziemlich zügig).
Viel Erfolg!
#2
Antwort vom 27. September 2019 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (31441 Beiträge, 16786x hilfreich)
Nun ja - ein Anwalt im Arbeitsrecht ist stets selbst zu bezahlen (d. h., auch dann, wenn man gewinnt). Und dass der AG "nicht mehr als 1300 Euro" bezahlt hat, könnte schlicht am vereinbarten Lohn liegen - es ist also völlig unklar, ob der AG überhaupt einen Fehler gemacht hat. Als Mieter keine Nebenkosten zu zahlen scheint mir hingegen durchaus ein Fehler zu sein...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. September 2019 | 15:34
Von
Status: Unbeschreiblich (27371 Beiträge, 5053x hilfreich)
Zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf Hartz 4 stellen.ZitatWas kann ich jetzt machen? :
Den Mietvertrag und den Arbeitsvertrag mitnehmen.
Und ab sofort wieder die Nebenkosten an den Vermieter zahlen. Dann dreht der auch die Heizung an.
Was heißt *hatt*? Ist der Job jetzt zu Ende?
Anwalt---dauert zu lang.
#4
Antwort vom 27. September 2019 | 15:37
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3172x hilfreich)
Zitates ist also völlig unklar, ob der AG überhaupt einen Fehler gemacht hat :
Richtig! Und dies sollte ein Fachmann prüfen. Man muss nicht vors Gericht ziehen, man kann (in Ermangelung von Geldern) auch einen Beratungsschein beantragen und die Verträge/Abrechnungen überprüfen lassen,
#5
Antwort vom 27. September 2019 | 16:43
Von
Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3069x hilfreich)
Evtl ist 1300 das, was nach dem Steuerabzug rauskommt, also der Nettolohn?
Aber der TE muß nochmal Klarheit schaffen.
Und jetzt?
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