Keine heizung und geld

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526809-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine heizung und geld

Ab 2 oder 3 September wir hatt gesprochen mitt unsere vermieter dass wir brauchen die heizung an, Weil ist kalt und wir haben ein kleine 17monaten alt tochter. Miete ist bezahlt aber nicht die nebenkosten. Warum? Unsere vermieter war auch meine arbeitgeber aber er hatt Mir nicht bezahlt fur meine arbeit mehr wie 1300€. Ich hatt eine arbeitsvertrag und alles. Was kann ich jetzt machen?

-- Editiert von Moderator am 27.09.2019 14:27

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2019 14:27

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Anwalt nehmen, sowohl für die arbeitsrechtliche, als auch für die mietrechtliche Seite und dies zz (ziemlich zügig).

Viel Erfolg!

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - ein Anwalt im Arbeitsrecht ist stets selbst zu bezahlen (d. h., auch dann, wenn man gewinnt). Und dass der AG "nicht mehr als 1300 Euro" bezahlt hat, könnte schlicht am vereinbarten Lohn liegen - es ist also völlig unklar, ob der AG überhaupt einen Fehler gemacht hat. Als Mieter keine Nebenkosten zu zahlen scheint mir hingegen durchaus ein Fehler zu sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go526809-20):
Was kann ich jetzt machen?
Zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf Hartz 4 stellen.
Den Mietvertrag und den Arbeitsvertrag mitnehmen.

Und ab sofort wieder die Nebenkosten an den Vermieter zahlen. Dann dreht der auch die Heizung an.

Was heißt *hatt*? Ist der Job jetzt zu Ende?

Anwalt---dauert zu lang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
es ist also völlig unklar, ob der AG überhaupt einen Fehler gemacht hat


Richtig! Und dies sollte ein Fachmann prüfen. Man muss nicht vors Gericht ziehen, man kann (in Ermangelung von Geldern) auch einen Beratungsschein beantragen und die Verträge/Abrechnungen überprüfen lassen,

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Evtl ist 1300 das, was nach dem Steuerabzug rauskommt, also der Nettolohn?

Aber der TE muß nochmal Klarheit schaffen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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