Guten Abend, ich habe folgendes Problem:
Meine Vermieter haben mir mitgeteilt, dass sie ab Januar 2018, 10€ pro Monat mehr an Miete, aufgrund erhöhter Nebenkosten haben wollen.
Im Mietvertrag steht:
Die Miete beträgt monatlich 410.- EUR
Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen für
[Auflistung abrechenbarer Nebenkosten]
Strom ca. 35,-EUR
Warmwasser und Heizung 90,-EUR
monatliche Vorauszahlungen insgesamt ---EUR (keine Angabe)
monatlicher Gesamtüberweisungsbetrag 410,-EUR
Darüber hinaus steht noch dabei, dass der Vermieter jährlich abrechnen wird, und zwar über die Kosten für Warmwasser und Heizung nach den dafür gesetzlichen Bestimmungen.
Ich wohne seit Mitte 2014 allein in der 45qm Wohnung, habe immer pünktlich den Gesamtüberweiungsbetrag überwiesen, habe nie eine Abrechnung erhalten, was für mich in Ordnung war, da ich von einer "Pauschalmiete" ausgegangen bin. Nur jetzt möchten die Vermieter mehr Geld, ohne mir irgendetwas vorzulegen. Es hieß nur, der Verbrauch (im Jahr 2016/2017) sei gestiegen und alle Mieter müssten jetzt 10 EUR mehr zahlen. Ich habe keine Möglichkeit dies zu überprüfen und hätte bei einem geringeren Verbrauch auch nichts zurückbekommen. Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage? Liegt eine stillschweigende Änderung des Vertrags vor? Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob ich mich, durch die Festlegung der Nebenkostenvorauszahlung mit einem Strich, aus Versehen dazu verpflichtet hätte, neben den 410,- noch die Nebenkosten zu zahlen, ohne dass dies beiden Parteien bewusst war?
Mir ist bekannt, dass ich das Recht hätte, eine Abrechnung einzufordern, allerdings war ich mit diesem Pauschalbetrag bisher zufrieden und hätte gern, dass diese Regelung so bleibt. Außerdem habe ich Bedenken, mir durch die unvollständige Regelung im Mietvertrag ein "Eigentor zu schießen", wenn ich irgendetwas einfordere.
Keine klare Regelung zu Nebenkosten im Mietvertrag; Vorauszahlung vereinbart, jedoch keine Höhe sond
3. Januar 2018
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Frage vom 3. Januar 2018 | 19:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine klare Regelung zu Nebenkosten im Mietvertrag; Vorauszahlung vereinbart, jedoch keine Höhe sond
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#1
Antwort vom 3. Januar 2018 | 19:37
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIch habe keine Möglichkeit dies zu überprüfen und hätte bei einem geringeren Verbrauch auch nichts zurückbekommen. :
Dafür fordert man eben den Vermieter auf, die Nebenkostenabrechung zu erstellen.
ZitatDie Miete beträgt monatlich 410.- EUR :
Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen für
[Auflistung abrechenbarer Nebenkosten]
Strom ca. 35,-EUR
Warmwasser und Heizung 90,-EUR
monatliche Vorauszahlungen insgesamt ---EUR (keine Angabe)
monatlicher Gesamtüberweisungsbetrag 410,-EUR
Tja hier werden Nebenkosten aufgelistet, also keine Pauschalmiete.
ZitatAußerdem würde ich noch gerne wissen, ob ich mich, durch die Festlegung der Nebenkostenvorauszahlung mit einem Strich, aus Versehen dazu verpflichtet hätte, neben den 410,- noch die Nebenkosten zu zahlen, ohne dass dies beiden Parteien bewusst war? :
Nicht aus Versehen verpflichtet, es stehen ja monatliche Beträge an den zu entrichteten Vorauszahlungen dabei. Es ist nur ein Fehler in der Gesamtsumme dabei, da jedoch eben mehrere Vorauszahlungen erscheinen, dürfte der Fehler ersichtlich sein.
#2
Antwort vom 3. Januar 2018 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
.
-- Editiert von hh am 03.01.2018 19:42
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#3
Antwort vom 3. Januar 2018 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Wenn es sich um Vorauszahlungen handelt, dann können die Nebenkostenvorauszahlungen relativ einfach auf Basis einer Nebenkostenabrechnung erhöht werden.
Sollte es sich um eine Nebenkostenpauschale Handeln, dann muss der Mietvertrag eine Erhöhungsklausel beinhalten. Außerdem muss der Vermieter nachweisen, dass sich die Nebenkosten um den geforderten Betrag erhöht haben.
Ganz ohne Nachweis ist eine Erhöhung nicht zulässig.
Es liegt keine stillschweigende Vertragsänderung vor. Die Gesamtmiete beträgt 410€, d.h. die Nebenkosten müssen nicht zusätzlich gezahlt werden.
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