Keller Einbruch Probleme beim Auszug

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
BC123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller Einbruch Probleme beim Auszug

Hallo,

ich habe seit fast 6 Jahren eine 34m³ 1 Zimmer Mietwohnung. Bei der Übergabe damals wurde mir kein Keller zugewiesen weil wohl nix frei war. Auf Anfrage bekam ich spontan den Waschkeller der nur mit einer Holztür gesichert war (Alle anderen hatten Stahltüren, da das Viertel bekannt für Keller Einbrüche ist). Ich hatte damals die Türen, vom Wohnzimmer und der Küche, in den Keller gelagert, um mehr Raumfreiheit zu haben. Dummerweise wurde dann in mein Keller eingebrochen und alles wurde gestohlen mitsamt Türen. Alles wurde zur Anzeige gebracht und bin dann auch mit den Aktenzeichen der Polizei zum Hausmeister gerannt. Jetzt 3 Jahre später (Hausmeister und Kundenberater haben sich schon etliche male gewechselt) will ich ausziehen. Der Vermieter vermisst natürlich die Türen. Er Sagt das ich die Kosten übernehmen muss da ich sie in meiner Mietzeit verloren habe. Kann ich dagegen angehen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von BC123):
Er Sagt das ich die Kosten übernehmen muss da ich sie in meiner Mietzeit verloren habe.

Logisch, oder?

Man sollte nr darauf achten, das der Abzug "Neu-für-Alt" gewährt wird. Oder einfach gebrauchte Türen in entsprechnedem Zustand besorgen.
Wobei, unser Baumarkt hier hat neue Zimmertüren ab 30 EUR im Angebot...



Zitat (von BC123):
Kann ich dagegen angehen?

Aber ja doch.
Dieb suchen, finden und auf Herausgabe verklagen bzw. Schadenersatz verlangen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BC123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BC123):
Er Sagt das ich die Kosten übernehmen muss da ich sie in meiner Mietzeit verloren habe.

Logisch, oder?

Man sollte nr darauf achten, das der Abzug "Neu-für-Alt" gewährt wird. Oder einfach gebrauchte Türen in entsprechnedem Zustand besorgen.
Wobei, unser Baumarkt hier hat neue Zimmertüren ab 30 EUR im Angebot...




Da es ein Altbau von 1950 ist, sind die Türen die man braucht heutzutage eine Maßanfertigung. Nix mit 30€.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BC123):
Kann ich dagegen angehen?

Aber ja doch.
Dieb suchen, finden und auf Herausgabe verklagen bzw. Schadenersatz verlangen.


Den Satz hätten sie sich sparen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von BC123):
Alles wurde zur Anzeige gebracht und bin dann auch mit den Aktenzeichen der Polizei zum Hausmeister gerannt.


Und auch der Versicherung mitgeteilt? Die hätte den Schaden - je nach Versicherungsbedingungen - ersetzen müssen. Sonst muss er Mieter die ersetzen. Vielleicht mal bei ebay kleinanzeigen schauen oder bei Häusern in der Nachbarschaft. Vielleicht schmeißt einer "alte" Türen weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von BC123):
Da es ein Altbau von 1950 ist, sind die Türen die man braucht heutzutage eine Maßanfertigung.

Dann blieben noch gebrauchte Türen...


Wobei 60 bei Jahre alten Türen der Zeitwert stark in Richtung 0 gehen dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.170 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen