Keller Nutzung

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Keller Nutzung

Wir wohnen hier in einem 4 Parteien Mietshaus. Bisher nutzten alle Mieter ihren Keller als Abstellraum und nicht als Wohnraum oder Werkstatt. Ein neuer Mieter hat sich nun im Keller eine Werkstatt eingerichtet mit Schleifmaschine, Kreissäge usw.
Unser Schlafzimmer befindet sich direkt über diesem Kellerraum. Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut und ist sehr hellhörig. Der Lärm aus der Kellerwerkstatt ist teilweise unerträglich. Muss man sich das gefallen lassen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Nö.

Wie sieht es eigentlich mit dem Strom aus ?



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#2
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Strom läuft meines Wissens auf den Zähler jedes Mieters.

Hat hier jemand vielleicht Urteile oder einen Link zu Vergleichbaren Fällen?



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Der Lärm aus der Kellerwerkstatt ist teilweise unerträglich.

Wann lärmt es denn?



quote:
Bisher nutzten alle Mieter ihren Keller als Abstellraum

Was nicht automatisch bedeutet das der neue Mieter auch so verfahren muss ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Muss man sich das gefallen lassen?


Das kommt auf den Umfang an, gelegentliches Heimwerken zu den üblichen Zeiten,kann ihm sicher keiner verbieten.

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#5
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Was versteht man eigentlich unter gelegentliches Heimwerkern? Der Lärm (Hämmern, Bohren, Fräsen, Schleifen etc.) geht stellenweise über mehrere Stunden und das über Tage, Wochen und Monate. Der Mieter hat sogar seine Möbel über Monate selbst geschreinert.
Ich Denke, dass ein Keller kein Wohnraum und keine Werkstatt ist und somit so etwas völlig unzulässig ist. Ein Keller ist eben ein Keller, oder?

Ich denke es handelt sich hier eher um Vorbereitungen für eine gewerblich ausgeübte Tätigkeit.

Übrigens muss ich mich korrigieren, der Strom läuft auf Allgemeinstrom.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)


quote:
Ich Denke, dass ein Keller kein Wohnraum und keine Werkstatt ist und somit so etwas völlig unzulässig ist. Ein Keller ist eben ein Keller, oder?



Irgendwie versteh ich deine Argumentation nicht.
Gehts dir jetzt um die Lärmbelästigung oder darum das du ihm verbieten willst den Keller als Werkstatt zu nutzen?

Ständige Lärmelästigung durch schreinern oder was weiß ich und die Tatsache das der Strom über die Allgemeinheit läuft, ist sicherlich nicht hinzunehmen.

Trotzdem ist es nicht generell Verboten sich im Keller eine Werkstatt einzurichten. Warum auch?




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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Es geht natürlich um den Lärm!

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage ob ein Keller überhaupt Wohnraum ist und dieser zu Wohnzwecken oder Werkstatt umfunktioniert werden darf. Laut Begriffsdefinition des Vermieters ist der Keller kein Wohnraum. Demzufolge bräuchte man dann doch für diese Nutzungsänderung eine entsprechende Genehmigung vom Vermieter?

Vielleicht gibt es hier im Forum ja jemanden der schon einmal zu diesem Thema ein Urteil gelesen hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Hä?
Wieso soll eine Werkstatt denn Wohnraum sein?
Ich kenne zumindest keinen der in einer Werkstatt wohnt!
Guck mal hier unter Punkt 2

Link


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-- Editiert am 02.02.2011 11:39

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#9
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke, wenn man sich im Keller täglich über viele Stunden aufhält, das man daraus schliessen kann, dass der Keller eher zu Wohnzwecken genutzt wird. Dieses wird durch eine Reihe von Indizien bestätigt: Möbel im Keller,Verlegung von Stromkabel, Arbeitstisch etc.

Interessant wäre mal zu erfahren, was man unter gelegentlichem Lärmen verstehen darf und wo die Grenzen der Lärmintensität liegen? Wenn der Nachbar in seinem Keller arbeitet kann man sich in unserer Wohnung nicht mehr unterhalten. Dann müssen wir uns in der Wohnung schon anschreien damit der eine den anderen versteht. Oder ist es so, das der Gesetzgeber hier mal wieder nichts vernünftiges geregelt hat?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mr.qualitaet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke, wenn man sich im Keller täglich über viele Stunden aufhält, das man daraus schliessen kann, dass der Keller eher zu Wohnzwecken genutzt wird. Dieses wird durch eine Reihe von Indizien bestätigt: Möbel im Keller,Verlegung von Stromkabel, Arbeitstisch etc.

Interessant wäre mal zu erfahren, was man unter gelegentlichem Lärmen verstehen darf und wo die Grenzen der Lärmintensität liegen? Wenn der Nachbar in seinem Keller arbeitet kann man sich in unserer Wohnung nicht mehr unterhalten. Dann müssen wir uns in der Wohnung schon anschreien damit der eine den anderen versteht. Oder ist es so, das der Gesetzgeber hier mal wieder nichts vernünftiges geregelt hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erstens mal ist die Nutzung des Allgemeinstroms natürlich nicht hinzunehmen. Da kannst du dem Vermieter gleich mal ankündigen, dass du diesen Punkt in der nächsten (oder auch schon der für letztes Jahr? Wann ging das los?) Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren wirst. Wenn er dem Mieter eine Steckdose auf Allgemeinstrom zur Verfügung stellt, so bist du nicht bereit zu zahlen. Damit kommt man schnell zu der Frage, woher der Mensch eigentlich die Steckdose hat. Sowas ist bei Allgemeinstrom doch eher unüblich... nun ja, der Vermieter wirs sie dann wohl abklemmen.
Ein spannender Punkt ist natürlich das Baurecht: Kellerräume sind im Allgemeinen nicht als Aufenthaltsräume definiert und sollten auch nicht so genutzt werden dürfen. Die Baugenehmigung und die Bauordnung würde da genaueres sagen.Das ist aber eher eine Handhabe des Vermieters.

Und schließlich gibt es Richtwerte, bis zu welcher Lautstärke Lärm außerhalb der Ruhezeiten hinzunehmen ist. Wenn dies überschritten wird: Zeugen für den Lärm holen, Vermieter mit Hinweis auf die Zeugen auffordern, dass dieser Abhilfe schafft und Mietkürzung vornehmen. Die Mietkürzung kann sich der Vermieter vom Heimwerker zurückholen, da werden die Selbsbaumöbel richtig teuer.

Damit wirst du den Lärm ganz schnell los sein. Dass der Nachbar dann auf dich sauer ist, ist doch besser als der jetzige umgekehrte Zustand, oder?

2x Hilfreiche Antwort

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