Keller Renovierung während Abwesenheit

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500151-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller Renovierung während Abwesenheit

Hi,

Kurz der Sachverhalt: Ich war zwei Jahre verreist und meine Wohnung war in dieser Zeit untervermietet. Die Untervermietung war genehmigt und meine Abwesenheit dem Vermieter bekannt. Während meiner Abwesenheit scheint es zu einem Wasserschaden im Keller gekommen zu sein. Die Hausverwaltung hat daraufhin beschlossen die Keller zu renovieren. Meine Untermieterin hat mich davon in Kenntnis gesetzt und mir versichert sich um alles zu kümmern. Vor allem da ich zu diesem Zeitpunkt in entlegenen Gebieten war in denen ich nicht regelmäßig Kontakt nach außen aufbauen konnte. Bei begin der Renovierungsarbeiten wurden meine Sachen, nach angaben meiner Untermieterin, durch ein fremdes Schloss Ihr unzugänglich gelagert. Auf ihre anfrage Zugang zu meinen Sachen zu erhalten bekam sie keine Antwort. Die betreffende Mail liegt mir vor. Laut Hausverwaltung wurden meine Sachen später in eine leerstehende Wohnung verräumt. Nach Beendigung der Renovierungsarbeiten wurde per Aushang darum gebeten die Sachen aus der, als Ersatzkeller zur Verfügung gestellten Wohnung, in die eigentlichen Keller zu verräumen. Weder mir noch meiner Untermieterin wurde, zu diesem Zeitpunkt, mitgeteilt das sich meine Sachen dort befinden würden. Meine Untermieterin war zu diesem Zeitpunkt auch selber verreist und hat diesen Aushang nie gesehen. Abgesehen davon das Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend gewesen wären ihn zu lesen. Auf meine Anfrage bei der Hausverwaltung wurde ich nur darauf Hingewiesen das es diesen Aushang gab und mir zwei Wochen zur Verfügung gestanden hätten meine Sachen zu Verräumen. Alles was danach noch in der Wohnung war wurde Entsorgt.

In diesem Keller hat sich mein gesamter Besitz inklusive Urkunden wie Geburtsschein, Zeugnisse, Mietvertrag und Versicherungsscheine befunden. Dazu kommen noch materielle Werte und Erbstücke an denen ich sehr gehangen habe. Abgesehen davon waren viel sehr Persönliche Gegenstände darunter und wie mir andere Mieter mitgeteilt haben war der Entsorgungscontainer mehrere Tage auf der Straße öffentlich zugänglich, was wohl auch viele genutzt haben um Sachen zu Entnehmen. Mir wird ganz schwindelig wenn ich gerade nur daran denke.

Die Hausverwaltung war über meine Abwesenheit in Kenntnis und meine Sachen waren klar über meinen zugeteilten Keller zu zuordnen daher sehe ich sie hier klar in der Pflicht. Ich sehe hier sowohl einen Einbruch als auch Diebstahl, Sachbeschädigung und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte.

Nun meine frage. Was soll ich als nächsten Schritt tun? Einen Anwalt einschalten oder erst mal zur Polizei gehen und die Staatsanwaltschaft die Situation einschätzen lassen?

Lg,
Martin


-- Editiert von go500151-84 am 21.09.2018 20:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wieso Polizei und Staatsanwaltschaft?

Sie wissen ja was im Keller war, was nun fehlt und den Zeitwert. Schadensersatzanspruch geltend machen beim VM, dessen Mitarbeiter hätten die Sachen ja auch so lagern können, dass man sie hätte wieder zurückräumen können (vermieterseits).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go500151-84):
ch sehe hier sowohl einen Einbruch als auch Diebstahl, Sachbeschädigung

Tja, Polizei und Staatsanwaltschaft würden das vermutlich nicht sehen.



Zitat (von go500151-84):
In diesem Keller hat sich mein gesamter Besitz inklusive

Ich sehe da ein kleines Problem:
Man sollte diese Behauptung auch möglichst substantiert beweisen können.
Zwar trifft den Vermieter in solchen Fällen durchaus eine Beweislast, aber wenn er glaubwürdige Belege beibringt das da nur "Tand" war, hat man ein Problem.

Und noch ein Problem: die mögliche Verletzung der Obhutspflicht. Denn die Wohnung / Sachen bei jemandem zu lassen der nicht mal im Ansatz der Deutschen Sprache mächtig ist, könnte auch ein nicht unerhebliches Mitverschulden auslösen.



Zitat (von AltesHaus):
Sie wissen ja was im Keller war, was nun fehlt und den Zeitwert. Schadensersatzanspruch geltend machen beim VM,

Und zwar mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go500151-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Zügige Antwort.

Es geht mir natürlich auch um einen Schadensersatz. Das ist mir aber erst mal zweitrangig. Alleine meine Sachen für alle zugänglich auf die Straße zu stellen löst in mir Krämpfe aus. Meine gesamten Fotos, worunter auch sehr Persönliche sind, so wie Tagebücher, Briefe ... mein gesamtes Leben. Bei einer ordentlichen Vernichtung oder Entsorgung wäre ich jetzt nicht so aufgebracht. Aber das stand für alle zugänglich Tagelang auf der Straße! Ich hätte mir auch nie erträumen lassen das es erlaubt ist ohne richterliche Anordnung oder meine schriftliche Einwilligung an meine privat Sachen zu gehen. Gehe ich nicht richtig in der Annahme das der Keller teil meiner Wohnung ist?

Aber ich habe gerade gemerkt ich sollte diesen Thread lieber in das Strafrechtsforum verschieben lassen. Mir ist eigentlich gerade sehr wichtig das die verantwortliche Person hier zur Rechenschaft gezogen wird in allen Konsequenzen. Der schock und der erlittene seelische Schaden, der mir gerade erst bewusst wird, überwiegt bei weitem dem Finanziellen Verlust.


@Admin: Bitte ins Strafrechtsforum verschieben.

-- Editiert von go500151-84 am 21.09.2018 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go500151-84):
Gehe ich nicht richtig in der Annahme das der Keller teil meiner Wohnung ist?


Nö, der Keller ist im Keller (oder sollte dort sein).

Wenn es Ihnen besser dann besser geht, erstatten Sie Anzeige, aber damit kommen Sie ja auch nicht weiter und ich glaube nicht, dass das Ding weiterverfolgt wird, es wird eingestellt werden mangels öffentlichem Interesse und SIe werden auf den Privatklageweg verwiesen werden, damit wären wir dann wieder hier.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Als VM würde ich das so sehen:

Wasserschaden im Keller wird genutzt um das ganze Ding mal wieder in Ordnung zu bringen, also nicht nur Schadensbeseitigung, sondern alles was so im Keller vernachlässigt wurde.

Mieter wurden darauf aufmerksam gemacht, dies unbestritten.

Zitat (von go500151-84):
Meine Untermieterin hat mich davon in Kenntnis gesetzt und mir versichert sich um alles zu kümmern.


Und hier hat die Untermieterin wohl gepennt, denn

Zitat (von go500151-84):
. Bei begin der Renovierungsarbeiten wurden meine Sachen, nach angaben meiner Untermieterin, durch ein fremdes Schloss Ihr unzugänglich gelagert.


Da hätten SIe - in Kenntnis des Umstandes - tätig werden müssen. Die UM hat zeitnah informiert und Sie haben nix gemacht und dann

Zitat (von go500151-84):
Nach Beendigung der Renovierungsarbeiten wurde per Aushang darum gebeten die Sachen aus der, als Ersatzkeller zur Verfügung gestellten Wohnung, in die eigentlichen Keller zu verräumen.


Also hat die Verwaltung alle Sachen erstmal sicher id Ersatzkeller (Wohnung) verbracht und verschlossen und dann nach Ende der Renovierungsarbeiten darum gebeten die Dinge wieder abzuholen. Die Frist war angemessen. Hier hätten Sie Schaden von sich nehmen können, wenn Sie direkt von Anfang an Kontakt zur Verwaltung aufgenommen hätten, haben Sie aber nicht.

Auch Ihrer UMin können Sie keinen Vorwurf machen, sie hat nach ihren Möglichkeiten informiert.

Pech inne Verlosung. Ich kann die Trauer ob des Verlustes der persönlichen Dinge sehr sehr gut nachvollziehen, und auch Ihre Frustration, aber schließen Sie damit ab und blicken nach vorne, alles andere wird Sie nur Geld und Nerven kosten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go500151-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die zahlreichen Antworten auch wenn sie für mich wenig ermutigend sind :(

Ich bin ein wenig Erschüttert dass das hier so wahrgenommen wird. Gerade die Verletzung der Persönlichkeitsrechts und das öffentliche ausbreiten eines anderen Lebens auf der Straße. Wenn das hier in Berlin Schule macht dann wirds ja sehr einfach Mieter raus zu ekeln in dem man einfach Ihre habe auf die Straße wirft. Ich hoffe doch sehr das ein öffentliches Interesse da ist.

Zitat (von AltesHaus):

Und hier hat die Untermieterin wohl gepennt, denn

Da hätten SIe - in Kenntnis des Umstandes - tätig werden müssen. Die UM hat zeitnah informiert und Sie haben nix gemacht und dann


Sie hat Versucht mit der Hausverwaltung mehrfach in Kontakt zu treten um den Schlüssel für das Fremdschloss zu bekommen das an meinem Keller angebracht wurde. Dieses Schloss hat Verhindert das sie meine Sachen in Sicherheit bringen konnte bevor es überhaupt nötig gewesen wäre in meinen privat bereich einzudringen. Die Anfrage und der Hinweis das es Ihr nicht möglich ist an meine Sachen zu kommen blieb von der Hausverwaltung unbeantwortet. Daraufhin ist sie davon ausgegangen, was ich auch getan hätte, das die Hausverwaltung sich darum kümmern wird meine Sachen nach Abschluss der Arbeiten wieder in meinen Keller zu verräumen. Weder ich noch sie wurden davon in Kenntnis gesetzt das die Sachen ,ich muss hier auch sagen angeblich da es nur die aussage der Hausverwaltung dazu gibt, in den ersatz Keller gebracht wurden und von mir/ihr wieder in den Keller verräumt werden müssen. Gesunder Menschenverstand sagt mir wenn ich etwas nehme bringe ich es wieder zurück von wo ich es genommen habe oder sage der Person wo sie es finden kann.

Zitat (von AltesHaus):

Also hat die Verwaltung alle Sachen erstmal sicher id Ersatzkeller (Wohnung) verbracht und verschlossen und dann nach Ende der Renovierungsarbeiten darum gebeten die Dinge wieder abzuholen. Die Frist war angemessen. Hier hätten Sie Schaden von sich nehmen können, wenn Sie direkt von Anfang an Kontakt zur Verwaltung aufgenommen hätten, haben Sie aber nicht.


Das erschließt sich mir leider überhaupt nicht. Ich gehe in Fremden privat bereich und entferne Dinge. Jetzt erwerbe ich mir das Recht diese zu Entsorgen wenn dieser nicht auf eine Ihm gesetzte first reagiert? Und das oben drein noch obwohl ich weiß das diese Person Abwesend ist? Und dazu noch ohne jeglichen Entsorgungsnachweis oder Beisein einer Amtsperson? Also mit der Möglichkeit mir alles Anzeigen. Das hört sich für mich sehr befremdlich an.

Zitat (von AltesHaus):
Pech inne Verlosung. Ich kann die Trauer ob des Verlustes der persönlichen Dinge sehr sehr gut nachvollziehen, und auch Ihre Frustration, aber schließen Sie damit ab und blicken nach vorne, alles andere wird Sie nur Geld und Nerven kosten.

Das ist leider so in unserem Rechtssystem das ist mir schon klar. Man muss halt wissen wann es einem Wert ist das jemand Bestraft wird und wann nicht. Ich wurde schon oft beklaut und betrogen auf meinen Reisen. Ich bin bei Materiellen dingen nicht nachtragend ... es ist am ende nur Geld. Und das trifft leider in diesem Fall nicht zu.

Dann evtl. noch die Frage wie es denn richtig Gewesen wäre meine Hab und Gut zu schützen. Bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen das Eigentum das auf gemietetem Grund steht geschützt ist? Bin ich Verpflichtet meine Sachen jederzeit zu Verteidigen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go500151-84):
Das erschließt sich mir leider überhaupt nicht. Ich gehe in Fremden privat bereich und entferne Dinge. Jetzt erwerbe ich mir das Recht diese zu Entsorgen wenn dieser nicht auf eine Ihm gesetzte first reagiert?


Da ist niemand unberechtigt in die Wohnung eingedrungen, da wurde ein Keller geräumt und in einer angemessenen Frist darum gebeten die Plörren wieder abzuholen.

Bei allem Verständnis für Ihren Verlust, den ich als "Überschwemmungsopfer" nachvollziehen kann. Sie können für Ihre unzureichende Vorsorge keinen anderen zur Verantwortung heranziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Haben Sie denn Ihre Untermieterin ganz offiziell als bevollmächtigt "Ihre Angelegenheiten zu regeln", gegenüber der Hausverwaltung ausgewiesen? Wenn nicht, dann wäre die bei mir auch nicht an die Sachen gekommen. Spätestens, als Ihnen mitgeteilt wurde, daß Ihr Zeugs in die "abgeschlossene Wohnung" gebracht wurde, hätten SIE gegenüber der Hausverwaltung reagieren müssen. Zudem, wenn die Dame kein Deutsch lesen kann, dann wird sie es vermutlich auch nicht sprechen - konnte sie sich gegenüber der Hausverwaltung überhaupt verständlich machen, worum es geht? Nur mal so als Frage....spielt aber keine wirkliche Rolle.

Vermutlich war ihr Keller nicht der einzige, der in einer Hau-Ruck-Aktion geräumt wurde - sonst hätte man vermutlich gewusst, wohin die Sachen kommen müssen. Jetzt aber alle Sachen durchzugeben, um für jedes Teil den Besitzer zu finden, wollte die Hausverwaltung verständlicherweise nicht leisten. Von Urkunden abgesehen, sind Möbelstücke oder Porzellan oder was auch sonst in dieser Wohnung landete, eben nicht beschriftet, so daß nur der Eigentümer weiß, daß es seine Sachen sind.

Was man aus dieser Geschichte lernen kann (wenn mein erster Absatz zutrifft): Wenn man schon so lange weg und vielfach nicht erreichbar ist, dann sollte man jemanden bevollmächtigen und diese Bevollmächtigung dann auch bei den wichtigen Stellen (und dazu gehört auch eine Hausverwaltung, meiner Meinung nach) anzuzeigen. Und halt jemanden auswählen, der der deutschen Sprache soweit mächtig ist, entsprechende Dialoge schriftlich oder mündlich zu führen.

Strafrechtlich sehe ich da auch keine Aussichten. Zivilrechtlich wird's wohl an der Beweisbarkeit der Werte hängen....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go500151-84):
Sie hat Versucht mit der Hausverwaltung mehrfach in Kontakt zu treten

Wie sollte das denn gehen?
Weiter oben hat man noch auf die Unmöglichkeit der Kommunikation wegen völlig unzureichenden Deutschkenntnisse hingewiesen?
Mit solchen Widersprüchen würde man vor Gericht schon mal mächtig an Glaubwürdigkeit verlieren.



Hatte sie eine ordnungsgemäß Vollmacht bzw. hatte man dem Vermieter die Bevollmächtigung mitgeteilt?
Falls nicht, war der Vermieter mit dem ignorieren tatsächlich im Recht.



Zitat (von go500151-84):
Jetzt erwerbe ich mir das Recht diese zu Entsorgen wenn dieser nicht auf eine Ihm gesetzte first reagiert?

Wenn derjenige seine Obhutspflicht vernachlässigt, bin ich nicht dafür verantwortlich mich um seine Sachen zu kümmern, wenn ich ihm eine angemessen Frist einräume.
DAS war jetzt mal stark vereinfacht.


In der Realität wird man da genau prüfen müssen, ob es nicht zumutbar gewesen wäre, die Sachen - auf Kosten des Mieters - wieder in den Keller zu räumen. Oder wo anders - auf Kosten des Mieters - einzulagern.
Da käme es dann auch darauf an, ob der Vermieter mit den Kosten in Vorlage gehen müsste.
Dabei wird dann auch zur Spreche kommen, ob der Vermieter davon ausgehen durfte / musste, dass es etwas von materiellem Wert war oder nur "Gerümpel".



Ich habe z.B. 3 Kisten mit alten Zeitungen - für mich von sehr hohen idellem Wert. Wenn sie vernichtet würden wäre der reale Schadenersatz 0,0 EUR. Der Vermieter hätte das jedoch als "Altpapier" nach Fristablauf entsorgen dürfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Vielleicht sollte man sich erst mal an die eigene Nase fassen: diese sehr persönlichen und unersetzliches Sachen wurden also in einen Keller(!!!) geräumt. Vermutlich die billigste Lösung, außerdem bequem.
Der gefühlte Datenschutz wurde gewährleistet indem man eine Untermieterin nimmt die damit hoffentlich nichts anfangen kann.
Prima, kann man alles so machen. Eigentlich ist es ja auch schön, als Optimist durchs Leben zu gehen.

Jetzt aber die Seite der Hausverwaltung. Diese wriß, dass der Mieter verreist ist. Da der Mieter aber offenbar keinen Vertreter benannt hat und auch keine Kontaktadresse hinterlassen hat - was soll man jetzt tun? Die Obhutspflicht über die Wohnung hat immer noch der Mieter, und wenn der - obwohl ofenbar informiert - nicht reagiert, dann muss man eben ohne ihn weitermachen.

Erwarten Sie im Ernst, dass ihr Kellerinhalt sorgfältiger lagert alsi Sie selbst es tun?

1x Hilfreiche Antwort

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