Keller = Wohnraum?

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
RBQ2007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller = Wohnraum?

In meinem Mietvertrag sind 58,1 qm als Wohnraum(Dachgeschoss) berechnet. Ich habe grob, aber schon nach den bestehenden Regeln nachgemessen und bin abzüglich der Schrägen nur auf 46qm gekommen. Der Keller hat ca. 7qm. Dann bin ich zwar noch immer nicht bei den 58.1, aber immer noch in den 10%. Wenn der Keller wie im Mietvertrag angegeben als Wohnraum zählt ist denke ich alles i.O.! Doch wenn er nicht als Wohnraum gezählt werden darf bin ich weit unter der angegebenen qm - Angabe!

Über jegliche Informationen wäre ich sehr dankbar!

ciao&CU RBQ




8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#2
 Von 
guest123-2223
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Student
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#3
 Von 
fuundho
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du nen Balkon?

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#4
 Von 
leibsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Keller wird generell nicht als Wohnraum gewertet bzw. DARF nicht als solcher gewertet werden.
Du kannst dir von deinem Vermieter die Aufteilungen holen/zeigen lassen. Rechne damit, dass alle Schrägen (durch Dachgeschoss) erst ab (ich glaube) 1m als volle qm gerechnet werden dürfen.
Hoffe ich konnte helfen.....

lg

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2578x hilfreich)

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#6
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der Keller zählt nicht zum Wohnraum.
Ein evtl. Balkon kann bis zu 50% an den Wohnraum angerechnet werden.
Dachschrägen kann man nicht generell abziehen, bei Höhen unter einem Meter werden sie überhaupt nicht berücksichtigt und bei einer Höhe von 1-2Meter zu 50%.

Wenn deine errechnete Wohnfläche mehr als 10% von den Angaben des Vermieters abweicht, kannst du deine Gesamtmiete um 10% senken.

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2578x hilfreich)

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)
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