Keller als Wohnraum anzurechnen?

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller als Wohnraum anzurechnen?

Hallo an alle Experten:)
Durch den Tod meines Vaters wurde ich vor einigen Monaten zum Hausbesitzer und bin nun mit der, für mich als 21Jährigen, doch grossen Herausforderung konfrontiert den unbewohnten Teil des Hauses neu zu vermieten.
Zu meiner Frage:
Es geht dabei um einen in den frühen 60er Jahren entstandenen Anbau an das Elternhaus meines Vaters, indem dieser zuletzt mit seiner Familie wohnte. Dieser wurde 2005 komplett hergerichtet, wobei unter anderem der Keller vom einst feuchten Lagerraum zum Schlafzimmer umgebaut wurde. Auf den Plänen ist dieser allerdings nur als Keller bzw. Bastelraum ausgewiesen.
Was bedeutet das für mich als zukünftigen Vermieter? Inwieweit kann ich die Quadratmeterzahl des Kellers in die Mietkosten einrechnen? Darf ich das ganze als Wohnraum bezeichnen, oder muss ich weiterhin von einem Bastelraum oder Hobbykeller reden?
Ich hoffe jemand kann mir helfen und hoffe mein Anliegen ist halbwegs verständlich angekommen.
Danke im Vorraus
Grüsse Carsten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2547x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In den beiden Räumen is jeweils ein für meine Verhältnisse ausreichendes Fenster. Hier muss man vielleicht noch erwähnen, dass eines der beiden Zimmer als Schlafzimmer und eines als Abstellkammer mit Waschmaschiene usw genutzt wird, wobei das Schlafzimmer sogar eine Tür mit Glasfenster hat. Also hell genug, denk ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2547x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dann sind wir ja schonmal 2. Hat vielleicht noch jemand ne Begründung? Wäre sehr lieb von euch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Ein belüftbares und dem anderen Wohnraum gleiches Zimmer ist ein Zimmer im Kellergeschoß, nichts anderes! Es wird wohl niemand es nur deshalb als Abstellkammer einordnen können. Er sieht doch was er anmietet! Wenn allerdings die Deckenhöhe - sagen wir - nur 2. 00 Meter beträgt, weiß ich nicht wie man das handhaben könnte. Dann sag doch dem potentiellen Mieter gleich, daß die Kellerdecke etwas niedriger ist. Weg sind alle Bedenken! Im Mietvertrag nochmals erwähnen, dann bist Du auf der sicheren Seite!:)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1427x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Genau deshalb ist es wichtig, vorher darauf hinzuweisen und es im MVertr. so nebenbei zu erwähnen! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bbBowser
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank leute. ihr habt mir sehr geholfen:)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.374 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen