Am Donnerstag hat es bei uns sehr stark geregnet, der Keller ist mit Wasser vollgelaufen. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Kellern. Leider sind wir an dem Abend erst später nachhause gekommen gegen ca. 22 Uhr eine Mitbewohnerin hat uns aber bereits telefonisch informiert das der Keller unter Wasser steht und hat die Hausverwaltung angerufen sowie die Feuerwehr. Die Hausverwaltung hat nichts unternommen, der zuständige Mitarbeiter bzw. verantwortliche ist im Urlaub. Als wir Abends nachhause kamen und in den Keller gegangen sind standen wir mit den Füßen im Wasser.
Wir haben hier Koffer gelagert und Werkzeuge die natürlich feucht geworden sind. Am Freitag ein Tag danach haben wir dann bei der Hausverwaltung angerufen, hier wurde man nur abgeblockt der zuständige Ansprechpartner ist im Urlaub und wir können jetzt auch nichts tun war die Aussage. Wir haben daraufhin den Ansprechpartner dann auf dem Handy angerufen und er sagte man schickt noch am Freitag jemand raus der das Wasser abpumpen tut und einen Gutachter um die Schäden zu überprüfen. Bis heute ist nichts passiert, wir sind ehrlich gesagt sprachlos und wissen nicht wie wir uns Verhalten sollen ? den Schaden melden bei der Versicherung ?
Keller steht unter Wasser Immobilienverwaltung unternimmt nichts
Fragen zur Miete?
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Wenn Sie mit den Füßen im Wasser standen, dann war es ja nicht viel, das habe ich schon anders erlebt, da standen wir bis zu den Knien im Wasser ... Ela ...
Wieso wurden denn Koffer nass, wenn diese im Regal waren und warum können die nicht getrocknet und wieder benutzt werden?
Mittlerweile dürfte das Wasser ja abgelaufen sein, da gilt es nun für gute Durchlüftung zu sorgen, damit der Keller wieder gut austrocknet.
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ZitatBis heute ist nichts passiert, wir sind ehrlich gesagt sprachlos und wissen nicht wie wir uns Verhalten sollen ? den Schaden melden bei der Versicherung ? :
Die Beauftragung der Schadensbeseitigung (und ggf Regulierung über seine Versicherung) ist Sache des Vermieters. Wenn ihr euch nicht später darüber herumstreiten wollte, ob ihr verauslagte Kosten zurückbekommt (wer beauftragt, der zahlt auch erstmal), dann solltet ihr tunlichst die Finger davon lassen, selbst Aufträge zu vergeben.
Wegen BGB 536c (Mängelanzeigepflicht des Mieters) solltet ihr darauf achten, dass ihr die von euch getätigte "Anzeige des Mangels" auch beweisen könnt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Außerdem solltet ihr eure Schadensminderungspflicht beachten: also ggf. eure Sachen Koffer/Werkzeug/etc vor weiteren Schäden schützen (außerhalb des Wassers lagern, hochstellen etc.), Aufwischen, Lüften ..
Was hat die Feuerwehr gemacht?
-- Editiert von Lolle am 26.06.2017 09:43
die Feuerwehr ist nicht gekommen zuviel zu tun.............den Gutachter bzw. die Firma die das Wasser abpumpen sollte, wollte der Vermieter schicken da kam nichts.
Zitat:den Schaden melden bei der Versicherung ?
Habt Ihr denn eine Elementarschadenversicherung?
Die normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt so etwas nicht, wenn nicht Elementarschäden zusätzlich in den Versicherungsumfang mit aufgenommen wurden.
Da wahrscheinlich auch niemandem ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann, zahlt auch jeder seinen Schaden selbst.
Ist die Hausverwaltung vor Ort? Dann macht heute noch ein Schreiben fertig, indem ihr auf den Mangel "nasser Keller" hinweisst und eine unverzügliche Behebung des Mangels fordert. Das ganze gebt hier noch heute am Besten von einem Zeugen bei der Hausverwaltung ab.
Hintergrund: Der Mieter ist verpflichtet, einen Mangel zu melden. Sonst läuft er Gefahr, Schadensersatz leisten zu müssen, wenn sich aufgrund der Nichtmeldung der Schaden vergrößert. Und aktuell ist die Mängelmeldung vermutlich nur schwer beweisbar. Das sollte man schleunigst ändern, um sich hier nicht selber der Gefahr von Schadensersatzforderungen auszusetzen.
Die Hausverwaltung scheint mir hier nämlich sehr problematisch zu reagieren. Ein Mitarbeiter ist im Urlaub und es gibt keinen Ersatz? Das darf schlicht nicht sein. Im Keller liegen vielleicht auch Stromkabel, zudem entsteht Schimmel. Da muss unverzüglich jemand ran und zumindest mal sicherstellen, dass kein weiterer Schaden entsteht. Und eine Hausverwaltung, die einfach mal nichts tut, ist mir sehr suspekt. Der würde ich auch zutrauen, dass nachher niemand vom Schaden gewusst haben will. Daher ist die nachweisbare Mängelmeldung sinnvoll.
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