hallo ,
folgendes problem:
unser keller steht immer zu winterzeiten unter wasser, sodass ich die letzten 2 winterjahre viele meiner sachen wegschmeissen konnte wegen schimmel und aufweichung von holzmaterialen.jetzt hab ich dieses jahr mit genehmigung von der hausgeselschaft unseren keller gewechselt und habe meine Sachen auf kisten draufgestellt, sodaß nichts mit dem boden in berührung kommt, falls der keller wieder unter wasser steht.heute habe ich gesehen das der gesammte keller wieder unter wasse steht.:(
1.kann man dies auch als mietminderungsgrund angeben??falls ja wieveiel prozent wären das?
2.wäre eine mietminderung dann nur in winterzeiten möglich, da ja der keller nur im winter unter wasser steht.
erwähnenswert wäre noch das bei uns mietvertrag steht, das
wir ein HAFTPFLICHTVERS. haben sollen bzw. müssen, die ich jedoch nie hatte. Würde die haftpflichtver. das auch so bezahlen , obwohl das ein wasserschaden von der hausgeselschaft ist.
ich danke euch im voraus
mfg
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Keller steht unter wasser, mietminderung möglich?
3. Februar 2011
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Frage vom 3. Februar 2011 | 22:19
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Keller steht unter wasser, mietminderung möglich?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Februar 2011 | 23:23
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
hi,
es geht darum das ich mein keller nicht voll nutzen kann und da kellernutzung in der miete inbegriffen ist, dachte ich mir das ich da ne mietminderung ansetzen kann!!
das mit der vers. ist klar jedoch sah ich zur zeit keinen grund dafür, deshalb gekündigt.ausserdem kann ich mir nicht vorstellen , das die versicherung das bezahlen würde..
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 4. Februar 2011 | 00:58
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 16x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 4. Februar 2011 | 08:26
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 50x hilfreich)
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