Hallo,
ich wohne in einem 4 stöckigem Haus, das von der Stadt betrieben wird. Am Freitag, den 03.07.09 ist mein Keller bei einem starken Regen vollgelaufen. Folge ist, dass ein paar Elektrogeräte wie Kühlschrank, Fernseher usw. kaputt gegangen sind. Der Keller war ca. 50-60cm unter Wasser gestanden und fast alles Meiter haben zahlreche Schäden davon getragen. Nun habe ich bei meiner Wohnungsgesellschaft wegen einer Entschädigung angefragt. Diese weigert sich aber etwas zu übernehmen, mit der Begründung es sei ein "Jahrhundertregen" gewesen. Auch ihre Gebäudeversicherung würde solche Schäden nicht bezahlen. Ich möchte den Schaden doch bitte meiner Hausratversichurng melden, lautet die Aussage der Gesellschaft. Diese habe ich leider nicht. Ist das rechtens was die Wohnungsgesellschaft hier betreibt oder muss sie doch dafür haften und verucht sich hier nur um ihre Verantwortung zu winden? Das Haus ist erst kürzlich komplett renoviert worden. Bewohner, die hier schon früher gewohnt haben, sagen, der Keller sei schon früher überflutet worden und, dass die Wohnungsgesellschaft den Keller bei der Renovierung nicht gesichert habe. Zudem musste ich mir beim Telefonat mit der Wohnungsgesellschaft Aussagen anhören, dass es doch eigtl. klar sei keine Elektogeräte oder Wetsachen im Keller zu lagern. Das, meiner Menung nach, ist doch aber vollkommen egal. Es bleibt doch mir als Mieter überlassen was ich in meinem Keller aufbewahre. Kann ich rechtlich etwas geltend machen? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Ich habe leider keine Hausratsversichurung und auch kein Rechtschutz.
Gruß
Matthias
Keller überflutet --> Haftung Vermieter?
7. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2009 | 08:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller überflutet --> Haftung Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Juli 2009 | 09:18
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2548x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. Juli 2009 | 09:20
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Juli 2009 | 09:21
Von
Status: Lehrling (1001 Beiträge, 224x hilfreich)
quote:
Der Keller war ca. 50-60cm unter Wasser gestanden
@Morthi besonders hoch standen die Sachen jedenfalls nicht
#4
Antwort vom 7. Juli 2009 | 09:49
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2548x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 7. Juli 2009 | 09:51
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 7. Juli 2009 | 10:00
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2548x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 7. Juli 2009 | 10:03
Von
Status: Unparteiischer (9575 Beiträge, 2359x hilfreich)
Das Thema wurde letztes Jahr schon besprochen.
In diesem Beitrag http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=121889&ccheck=1 hat mausi die Rechtslage zutreffend dargestellt.
#8
Antwort vom 7. Juli 2009 | 11:00
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 5x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
277.186
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
27 Antworten
-
1 Antworten