Hallo,
steht mir als Mieter einer Wohnung das Recht auf fristloser Kündigung, wenn jährlich mein Keller immer unter Wasser steht, wegen Regenwasser denke ich (das Wasser wird selbständig von mir rausgepumpt), Fenster und Türen (auch von aussen) von mir gestrichen werden (weil sich dafür der Vermieter nicht rührt). Ich habe sogar eine neue Aussentür montiert, weil der alte nicht mehr zumutbar war für eine Haustür.
Er hat ausserdem noch die Miete erhöht, weil ich die Wohnung untervermietet habe (ohne Mieterhöhung war Untermiete nicht möglich).
Jetzt habe ich eine neue Wohnung gefunden und würde gerne ausziehen (natürlich vor Ablauf der 3 Monate bei ordentlicher Kündigung), habe ehrlich gesagt kein Bock mehr ständig Reparaturen auf Eigenregie zu machen. Wie ist das machbar? Welchen Weg schlägt Ihr mir vor?
Ich danke für Eure Hilfestellung im Voraus.
Keller unter Wasser - Fristlose Kündigung möglich?
3. Mai 2009
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Frage vom 3. Mai 2009 | 16:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller unter Wasser - Fristlose Kündigung möglich?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2009 | 17:00
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Mai 2009 | 17:06
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2532x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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