Keller unter Wasser - Fristlose Kündigung möglich?

3. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
HansDallmeier
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller unter Wasser - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

steht mir als Mieter einer Wohnung das Recht auf fristloser Kündigung, wenn jährlich mein Keller immer unter Wasser steht, wegen Regenwasser denke ich (das Wasser wird selbständig von mir rausgepumpt), Fenster und Türen (auch von aussen) von mir gestrichen werden (weil sich dafür der Vermieter nicht rührt). Ich habe sogar eine neue Aussentür montiert, weil der alte nicht mehr zumutbar war für eine Haustür.
Er hat ausserdem noch die Miete erhöht, weil ich die Wohnung untervermietet habe (ohne Mieterhöhung war Untermiete nicht möglich).

Jetzt habe ich eine neue Wohnung gefunden und würde gerne ausziehen (natürlich vor Ablauf der 3 Monate bei ordentlicher Kündigung), habe ehrlich gesagt kein Bock mehr ständig Reparaturen auf Eigenregie zu machen. Wie ist das machbar? Welchen Weg schlägt Ihr mir vor?

Ich danke für Eure Hilfestellung im Voraus.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2532x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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