Keller verschließbar oder nicht?

1. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
DragonyxXL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keller verschließbar oder nicht?

Bin gerade neu in eine Mietwohnung eingezogen und habe nun einen Keller, den ich nicht wirklich nutzen kann. Der Keller ist zwar verschließbar, allerdings reichen die Gitterwänd enicht bis an die Decke. Würde ich also ein Fahrrad oder ähnliches dort unterbringen, könnte jemand oben drüber steigen und es problemlos entwenden (sogar ohne beschädigung des Schlosses oder auch ohne sonstige Spuren zu hinterlassen).

Ich habe meine Hausverwaltung auf das Problem hingewiesen auch hinsichtlich des Versicherungsproblems (könnt emir vorstellen, dass die Versicherung nciht zahlt, wenn man da so einfach reinkommen kann). Die Reaktion war folgende: "[...] Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Beschaffenheit der Keller der Vermieterin keine Vorgaben gemacht (außer Verschließbarkeit). Insoweit erachten wir den Ihrer Wohnung zugehörigen Keller als ausreichend und verschließbar. [...] In der vereinbarten Miete für Ihre Wohnung sind keine Mietanteile für den übergebenen Keller enthalten." Die Hausverwaltung weigert sich also etwas zu unternehmen.

Gibt es für mich noch Hoffnung? Vielen Dank für eure Hilfe.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Lasse alle Hoffnung fahren (und schließ das Fahrrad am Gitter an).



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#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Fahrrad am Gitter anschließen ist einzig sinnvoll. Was einige VM einen Keller nennen ist schon haarsträubend.

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Je höher das Haus, desto kleiner der Keller.



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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Beschaffenheit der Keller der Vermieterin keine Vorgaben gemacht (außer Verschließbarkeit). Insoweit erachten wir den Ihrer Wohnung zugehörigen Keller als ausreichend und verschließbar.

Die machen es sich wirklich einfach. Soweit, dass ein Gericht entscheiden müsste, ob die HV mit ihrem Erachten der ausreichenden Verschließbarkeit richtig liegt (was ich starkt bezweifle) wird es nie kommen, weil ein Diebstahl nie bewiesen werden könnte, es sei denn, der Dieb hinterlässt DNA-Spuren am oberen Gitterrand......

Mein Lösung: Versuche die Gitterbox oben so abzuschließen, dass niemand drüber kann, z. B. mit einem anderen Gitter und entsprechenden Ketten und Schlössern, die du nach Auszug wieder entfernen kannst.



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