Keller voll mit (Maler)-Müll

25. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)
Keller voll mit (Maler)-Müll

Hallo Ihrs,

ich wohne in der Wohnung eines (kleinen) Bauvereins (800 Mitglieder) in einem 5-Familien-Haus. Mit dem Bauverein ist nicht gut reden, der Vorstand hat diverse Macken.

Nach langem Ringen (einige Jahre) hat am 17. Januar die Sanierung des Treppenhauses begonnen. Nach zwei Wochen sind die Maler verschwunden, haben ihre ganzen Sachen im Keller gestapelt und waren seitdem nicht mehr gesehen.

Auf Nachfrage beim Bauverein hieß es, dass erst die Handwerker, die sich um neuen Treppenbelag kümmern, ran müssen, damit die Maler dann abschließend arbeiten können. So weit, so gut.

Nun lagern seit 4 Wochen nicht nur Malerrollen, -pinsel (in vollen Wassereimern), -leiter, -abdeckplanen etc. im Keller, sondern vor allem ca. 20 leere Eimer und 5 volle Müllsäcke. Unsere riesige Waschküche (ca. 20 m²) ist so vollgestellt, dass noch ca. 1m vor den Waschmaschinen frei ist. An Besen und Schneeschaufel gelangt man nur, wenn man über die Leitern und Müllberge steigt.

Die Kellerseitentür (Fluchtweg?) ist fast ebenso schwer zu erreichen.

Telefonisch habe ich schon angefragt und gebeten wenigstens den Müll beseitigen zu lassen. Nichts. Nun will ich das schriftlich machen.
Kann ich noch irgendwas machen, wenn dem nicht nachgegangen wird? Unsere Mülltonne reicht für das ganze nie und nimmer.

Die Handwerker, die sich um die Treppe kümmern brauchen passende Außentemperaturen (über 0, ohne Frost) - und das kann dauern.

<seufz> Der Bauverein raubt mir noch die letzten Nerven - die haben öfter solche Anfälle und kümmern sich wenig um sowas wie Mietrecht (Modernisierung wie es ihnen gefällt etc.)

Gruß
Schnute



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Bei Entziehung des Kellers werden in der Regel 10 % Mietminderung anerkannt. Sofern Sie den Vermieter über die Gebrauchsbeeiträchtigung informiert haben, können Sie ab diesem Zeitpunkt (also praktisch auch rückwirkend) die zuviel gezahlte Miete zurückfordern, d.h. mit den kommenden Mietzahlungen verrechnen.

Gruß
Harry!

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#2
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke :-)

Gilt das auch, wenn mir noch zwei kleine eigene Kellerräume (mitgemietet) zur Verfügung stehen? Es geht ja "nur" um die Waschküche.

Gruß
Schnute

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#3
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

So... ich habe nun das Schreiben fertig gemacht und vorab per Fax geschickt. Montag bekommen Sie das Schreiben dann persönlich inkl. ausgedruckter Fotos vom Zustand.

Ich habe 5% Mietminderung angekündigt, wenn bis zum 7. März die Waschküche nicht geräumt ist.

Mal sehen ob ich wieder so ein Schreiben wie letztens bekomme: "Wir haben ihr Schreiben erhalten, halten es indes für überflüssig."
Da ging es darum, dass der Bauverein sich zur Modernisierung strichgenau an §559 BGB gehalten hat, aber nicht an §554.

Ich bin schon dabei nach einer anderen Wohnung zu suchen... aber das wird noch dauern. Wohnküchen gibt es leider selten und ich will nicht mehr ohne sein :-)

Schönes Wochenende
Schnute

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" Eine Tangente muss nicht unbedingt ein veralgter Wasservogel sein :-)"

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Bei teilweiser Entziehung des Kellers dürften 5 % angemessen sein.

Gruß & Viel Erfolg
Harry!

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