Keller von Nachbarn Nutzen?

16. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
kmaier504
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Keller von Nachbarn Nutzen?

Sehr geehrte Damen und Herren, kann ein Nachbar seinen Keller einem anderem Nachbarn Kostenlos zur Verfügung stellen oder kann der Vermieter dies Unterbinden?

Beispiel:

In einem Wohnhaus mit ca. 10 Mietern hat jede Wohnung einem Keller jedoch benötigt ein Nachbar im Wohnhaus seinen Keller nicht und stellt diesen einem anderen Nachbar Kostenlos zu Verfügung, der Vermieter will dies aber nicht und droht damit denn Keller mit Gewalt zu öffnen und zu räumen obwohl der Mieter damit einverstanden ist das ein anderer Mieter seinen Keller nutzen kann. Muss tatsächlich der Mieter denn Keller räumen obwohl er Ihn an sich nutzen darf?


-- Editier von kmaier504 am 16.10.2015 19:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal darf ein Mieter seinen Kellerraum nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem anderen Mieter überlassen (§ 540 BGB ). Wenn dieser Mieter das dennoch macht, darf der Vermieter aber nicht diesen Kellerraum aufbrechen und räumen. Er muss vielmehr den Rechtsweg beschreiten.

Dem Mieter sollte dabei allerdings bewusst sein, dass die Kosten für ein aufgebrochenes Schloss deutlich niedriger sein dürften als die Prozesskosten, wenn der Vermieter auf Räumung klagt.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)


Mieter A darf Mieter B aber erlauben, das Mieter B zeitweilig (aber unbefristet) Sachen in den Keller von Mieter A stellt.
Mieter A sollte aber einen Schlüssel zu seinem Keller behalten und alles vermeiden was auf eine völlige Besitzeinräumung an Mieter verstanden werden kann.
Mieter B darf auch einen Schlüssel haben muss aber alle Auflagen die Mieter A zur Nutzung des Raumes hat, ebenso beachten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kmaier504
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen lieben dank für die Antworten, jedoch auf was kann Mieter A und B berufen wenn der Vermieter sich Querstellt und sich auf (§ 540 BGB ) sich beruft?

7x Hilfreiche Antwort

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