Keller zwangsweise tauschen?

28. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)
Keller zwangsweise tauschen?

Lt. Mietvertrag ist seit 6 Jahren ein Kellerraum gemietet, in dem Raum waren immer auch einige Sachen vom Vermieter mit meiner Duldung untergestellt.
Haus ist jetzt verkauft, und ich soll einen kleineren (ca. 2qm statt 6qm) Keller bekommen, mein ehemaliger Keller soll Waschküche werden. Ist das einfach so möglich, wenn der Kellerraum im Mietvertrag nicht näher bezeichnet wurde?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nur ein Kellerraum ohne nähere Angabe, welcher dies ist? Wurde bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll angefertigt und steht darin vielleicht, welcher Keller zugewiesen wurde? Oder wurde z.B. der Schlüssel zu genau dem Kellerraum übergeben?

Prinzipiell gilt "Kauf bricht nicht Miete". Bleibt nur die Frage, ob der Mieter beweisen kann, dass er genau diesen Keller gemietet hat. Er hat ihn offensichtlich 6 Jahre lang genutzt. Das ist aber maximal ein Indiz und kein Beweis.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Vielleicht hat der Kellerraum ja Strom und der Stromanschluss läuft über den Mieterzähler.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Leider hat der Mieter keinerlei Beweis, ausser Zeugen dass er diesen Raum 6 Jahre als Keller genutzt hat. Strom war nur Lichtstrom uns lief auf den Zähler des Vermieters, Schlüssel steckte halt, wurde nie offiziell übergeben und im Übergabeprotokoll ist leider auch nichts vermerkt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
Strom war nur Lichtstrom uns lief auf den Zähler des Vermieters

Das ist jetzt eher doof oder laufen alle Kellerräume auf den Zähler des Vermieters?

Zitat (von Freisinn):
Schlüssel steckte halt, wurde nie offiziell übergeben

Hm, was sagt denn der damalige Vermieter dazu. Der muss doch eigentlich wissen, was er seinerzeit vermietet hat. Ansonsten sieht das ganze nämlich eher mau aus.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
in dem Raum waren immer auch einige Sachen vom Vermieter mit meiner Duldung untergestellt.


Wie ist denn bitte der Vermieter an den Schlüssel für den Kellerraum gekommen?

Zitat (von Freisinn):
Schlüssel steckte halt, wurde nie offiziell übergeben und im Übergabeprotokoll ist leider auch nichts vermerkt.


Woher wusste denn der Mieter, welcher Kellerraum seiner war?

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#6
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

In dem Haus lebten nur Vermieter und Mieter. Vermieter ist verstorben.

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Freisinn):Strom war nur Lichtstrom uns lief auf den Zähler des Vermieters
Das ist jetzt eher doof oder laufen alle Kellerräume auf den Zähler des Vermieters?

Ja

-- Editiert von Freisinn am 28.09.2015 20:49

-- Editiert von Freisinn am 28.09.2015 20:49

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
In dem Haus lebten nur Vermieter und Mieter.

Warnung am Rande: Bei Zweifamilienhäusern gibt es ein vereinfachtes Kündigungsrecht für den Vermieter, wenn dieser eine der beiden Wohnungen bewohnt. Sollte also der neue Eigentümer in die andere Wohnung einziehen, so könnte er dir ohne Angabe von Gründen kündigen. Das sollte man bei allem was man tut beachten.

Ansonsten sehe ich den Mieter in Beweisproblemen. Durch die langjährige Nutzung könnte das gutgehen, aber sicher wäre ich mir da absolut nicht.

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#8
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Ist kein Zweifamilienhaus, die anderen Wohnungen standen aber bisher leer.
Bin mir bezüglich des Kellers auch nicht sicher, und möchte auch nicht unbedingt streiten, der neue Keller ist mir aber definitiv zu klein.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
Bin mir bezüglich des Kellers auch nicht sicher, und möchte auch nicht unbedingt streiten, der neue Keller ist mir aber definitiv zu klein.


Warum hat denn der Vermieter ausgerechnet im Keller des einzigen Mieters noch Sachen untergestellt? Da waren doch wohl auch noch andere Keller frei.

Steckten noch in anderen Türen Schlüssel im Schloss?

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#10
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Schlüssel steckten alle, Vermieter hatte zum Einzug dort schon Sachen stehen, hat wie gesagt nie gestört, da es der einzige große Keller war, und wohl auch als einziger komplett trocken und verputzt.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
Schlüssel steckten alle, Vermieter hatte zum Einzug dort schon Sachen stehen, hat wie gesagt nie gestört, da es der einzige große Keller war, und wohl auch als einziger komplett trocken und verputzt.

Das klingt jetzt nicht unbedingt so, als ob du genau diesen Keller gemietet hättest. Und ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, von daher scheint es mir durch sinnvoll zu überlegen, ob einer der anderen Kellerräume nicht passend wäre, Wobei dieser natürlich trocken sein müsste. Darauf hat der Mieter schon einen Anspruch.

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#12
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Ja, das habe ich auch fast befürchtet, der andere Keller reicht aber platzmäßig nicht für meine Sachen. Mal mit dem Vermieter gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Freisinn):
in dem Raum waren immer auch einige Sachen vom Vermieter mit meiner Duldung untergestellt.


Nicht der Mieter hat es geduldet, sondern der Vermieter hat es geduldet, dass der Mieter dort seine Sachen unterstellt.

Zitat (von Freisinn):
Schlüssel steckten alle, Vermieter hatte zum Einzug dort schon Sachen stehen, hat wie gesagt nie gestört, da es der einzige große Keller war, und wohl auch als einziger komplett trocken und verputzt.


Der Mieter hat sich den schönsten und größten Keller ausgesucht und jetzt soll er Gemeinschaftsraum werden (= Waschhaus). Was soll der Mieter dagegen unternehmen können? Jetzt bekommt er den Keller, der schon bei der Anmietung für ihn vorgesehen war.

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#14
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Na warum soll wohl der große Raum die Waschküche werden? Weils ein trockener Raum ist.
Meiner Meinung dreht sich da alles um die Wartung des Kellers, also Untergeschoss. Darauf würde ich den neuen Vermieter mal ansprechen.
Außerdem würde ich darauf verweisen, daß die Dinge u.a. auch im großen Raum standen, weil mit der Zeit dort die Dinge untergebracht wurden. Was ja auch logisch ist. Und untergestellt, gesammelt, konnten sie erst werden, weil es den großen Raum gab.
Ein kleinerer Raum ist also "Rückschritt" und so bist du nicht eingezogen. Ich würde es als Beweis sehen und deswegen: Kauf bricht Miete nicht.
Nur ist die Frage, ob dir das ganze was nützt, wenn die restlichen Räume naß sind und dir dann deine Sachen schimmeln - wenn er dir z.B. 2 kleine Räume anbietet.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat:
Na warum soll wohl der große Raum die Waschküche werden? Weils ein trockener Raum ist.


Wohl eher weil nicht die Waschmaschinen mehrere Mietparteien in einen 2 m² Kellerraum passen ;) ,
auch wenn die restlichen Wohnungen aktuell leer stehen, es handelt sich ja wohl doch um ein größeres Haus.

Zitat (von Freisinn):
Mal mit dem Vermieter gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.


Das ist die beste Idee, die ich bisher hier im Thread gelesen habe :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat:Na warum soll wohl der große Raum die Waschküche werden? Weils ein trockener Raum ist.
Wohl eher weil nicht die Waschmaschinen mehrere Mietparteien in einen 2 m² Kellerraum passen ,
auch wenn die restlichen Wohnungen aktuell leer stehen, es handelt sich ja wohl doch um ein größeres Haus.
Zitat (von Freisinn):Mal mit dem Vermieter gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.
Das ist die beste Idee, die ich bisher hier im Thread gelesen habe


Ein(e) "Waschraum/Küche" ist ja keine Vermieterpflicht ;) Wurde vorher ja auch nicht als solches genutzt.
Also hat der Mieter ein Recht auf diesen Keller, da "Kauf Miete nicht bricht". ?

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