Kellerräumung nach 2 wöchiger Frist?

18. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
Kellerräumung nach 2 wöchiger Frist?

Hallo,

meine Hausverwaltung hat einen Zettel in unseren Briefkasten geworfen.
Dort steht drinnen, dass jeder Mieter, der einen Keller besitzt,
innerhalb von 2 Wochen ein Namensschild am Keller anbringen muss,
damit die Hausverwaltung weiß, welcher Keller genutzt wird und welcher nicht.
Dazu muss man sagen, dass unsere Kellerräume nur eine Art Käfig haben,
sodass man alles sieht, was in den Räumen steht und somit ja eig. auch, welcher benutzt wird und welcher nicht.

Sollte man bis zum Ablauf der 2 wöchigen Frist kein Namensschild am eigenen Keller haben,
wird der Keller angeblich von denen geöffnet und geräumt.....
Ist das überhaupt rechtens?
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Was wäre denn, wenn ich 2 Wochen im Urlaub bin und den Zettel gar nicht lesen kann?
Dann wird der Keller einfach von denen geräumt?

Ich habe fast Lust es darauf ankommen zu lassen, denn das wäre doch Einbruch, oder nicht?
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man nach einer 2 wöchigen Frist,
wegen einem Namensschild einfach einen Keller räumen darf.


Weiß da jemand bescheid?


Lg,
V.K.



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wo ist denn das Problem, wenn du an deinem Kellerabteil ein Namensschild anbringst?

Für mich liest sich das so, dass du entweder auf Krawall gebürstet bist, oder due kein Namensschild basteln kannst.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
sodass man alles sieht, was in den Räumen steht und somit ja eig. auch, welcher benutzt wird und welcher nicht.


Es geht auch sicherlich nicht darum, DAS man sieht, welche Keller benutzt werden und welche nicht, sondern welche RECHTMÄSSIG genutzt werden und welche nicht, oder ob welche noch von Mietern belegt sind, die gar nicht mehr dort wohnen.

quote:
Sollte man bis zum Ablauf der 2 wöchigen Frist kein Namensschild am eigenen Keller haben,
wird der Keller angeblich von denen geöffnet und geräumt.....


Genau das meinte ich damit. Wenn Keller unbeschriftet bleiben, geht man davon aus, dass die Mieter schon weg sind, sie aber ihren Kram zurückgelassen haben und der soll dann eben entsorgt werden, damit die Keller neu vergeben werden können.

quote:
Was wäre denn, wenn ich 2 Wochen im Urlaub bin und den Zettel gar nicht lesen kann?


Normalerweise gibt man dann ja jemandem Bescheid, damit sich wer kümmert, falls während der Abwesenheit irgendwas passiert.

Klar, lass es ruhig drauf ankommen - und glotz dann blöd aus der Wäsche. Viel Spaß.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke für Hilfe....
Ich habe eigentlich nicht dannach gefragt,
was ihr von dem Thema haltet, sondern was rechtlich zulässig ist,
sonst wäre ich ja gar nicht erst hier, sondern hätte den Bäcker um die Ecke gefragt.
Vor kurzem wurde auch ein Vermieter zu 560€ Schadensersatz veurteilt, weil er eigenmächtig den Keller geräumt hat.

Also bitte nur melden, wer Ahnung davon hat, danke ;)

Lg,
V.K.

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PS: Mir gehts nicht um Krawall, sondern mich interessiert einfach,
wie sowas rechtlich geregelt ist,
weil ich es eigenartig finde, da ich ja auch im Urlaub sein kann.
Und es gibt auch Leute die keine anderen Personen mehr haben,
die sie damit beauftragen können, den BRiefkasten zu leeren.

-- Editiert VerärgerterKunde am 18.01.2014 18:35

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Was genau ist eigentlich dein Problem? Gehts nur darum, sich querzustellen und den Querulanten zu markieren, oder hast du auch einen nachvollziehbaren Grund, weshalb du die Beschriftung nicht vornehmen willst?

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#5
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hast du gelesen was ich oben geschrieben habe?
Offenbar leider nicht.
Ich habe nicht gesagt, dass ich kein Namensschild ranmache.
Es interessiert mich einfach, ob es rechtlich zulässig ist,
oder ebend nicht, da ich mir schwer vorstellen kann,
dass man einfach mal so einen Keller leer räumen darf,
nur weil der Mieter nach 2 Wochen kein Namensschild
an die Kellertür rangehangen hat.
Beim anderen Fall war die Kellertür einfach offen
und das Gericht hat beschlossen, dass der Vermieter
trotzdem nicht davon ausgehen darf, dass er nicht benutzt wird.


Und deshalb interessiert mich das einfach.
Und das ist auch der Grund weshalb ich hier nachfrage,
weil ich mir dachte, dass es hier Leute gibt,
die sich damit auskennen und mir keine Moralpredigt halten,
denn dafür hätte ich wirklich in jedem Forum fragen können, sorry.


Edit: Wenn ich mir aber eure Userbewertungen anschaue,
wundert mich das eigentlich wenig :/

-- Editiert VerärgerterKunde am 18.01.2014 18:42

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#6
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Mich interessiert wie der Sachstand ist, wenn jemand nur vorgibt 2 Wochen im Urlaub gewesen zu sein, aber Hausmeister und Nachbarn ihn trotzdem vor Ort gesehen haben?
Oder besser, was ist wenn jemand Analphabet ist und somit Hausaushaenge nicht lesen kann...
oder Vielleicht Chinese ist und die Mitteilung nur auf Deutsch war..

So viele Fragen..

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#7
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Noch jemand mit einer Top Userbewertung der offenbar nicht richtig gelesen hat, supi.
Von vorgeben war nie die Rede,sondern von (Was wäre wenn?), von nicht anhängen, war nie die Rede und von all dem, was hier gepostet wurde, ist 100% Müll.

Schönen Abend noch und danke für keine Hilfe.
Wollte eigentlich nur mal wissen, wie sowas rechtlich geregelt ist, aber offenbar hat niemand eine Ahnung.

Daher close.



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