Kellerraum nicht genutzt -> zugemüllt

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
stef4n
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kellerraum nicht genutzt -> zugemüllt

Hallo,

ich wohne seit 1,5 Jahren in dieser Wohnung und habe einen Keller den ich nicht genutzt habe. Jetzt brauch ich ihn aber und musste feststellen das der Raum mit Müll (Bretter, Fernseher) zugestellt ist, da er nicht verschlossen war.

Meine Frage ist ob ich den Müll (der definitiv nicht mir gehört) beseitigen muss oder ob das der Vermieter machen muss. Oder bin ich dafür verantwortlich weil der Kellerraum nicht abgeschlossen war?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Naja, entsorgen muessen es zunaechst diejenigen, die den _Muell_ dort widerrechtlich deponiert haben.
Aber die sind wohl nicht zu ermitteln ... :)
Dann kommt es auch darauf an: war der Keller denn beim Einzug auch _zugemuellt_?
Die Verantwortung der Raeume traegst ja nach dem Beginn des Mietverhaeltnisses du!

Agenor

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#2
 Von 
stef4n
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der Kellerraum war leer, glaube ich zumindest. Aber weiß es nicht und beweisen kann ich es gleich gar nicht.

Mal schauen was der Vermieter sagt.

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