Hallo,
ich brauche dringend Euren Rat. Und zwar will der Vermieter (hab ich jetzt auch durch Zufall von der Nachbarin erfahren), das wir unsere GANZEN Keller
leer räumen müssen, nur damit die von innen gestrichen werden können. Da ich aber momentan sehr wenig Zeit habe und ich auch nicht weiß wohin mit den Schränken und ich meine eine Schulter aus gesundheitlichen Gründen auch nicht so belasten kann mit schwer heben, wollte ich mal fragen, ob der Vermieter mich dazu zwingen kann, den Keller doch leer zu räumen. Da mach ich nicht mit. Ich habe im Moment beruflich sehr viele Termine und bin ständig auf Achse und die wenige Freizeit die ich noch habe, nutz ich für mein Fernstudium. Kann er mich also rechtlich gesehen zwingen, den Keller leer zu räumen mit den ganzen Sachen (wo ich eh nicht weiß wohin in der Zeit). Mir wäre es egal, wie der Keller aussieht. Außerdem wer geht denn da schon oft in den Keller rein? Ich jedenfalls nicht. Habe letztes Jahr dort erst ausgemistet aufgeräumt und alles in die Schränke getan, trotz knapper Zeit. Und jetzt alles ausräumen? Meines Erachtens hat der nen Knall.
Viele Grüße
Bauzer
Kellerraum streichen!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Ja und was ist, wenn er jetzt nicht einlenkt? Hab ich mich dennoch die Möglichkeit mich zu wehren, ohne das mir da nachteilig noch was passieren kann? Ich weiß momentan nicht, was ich machen soll. Die Nachbarin sagte mir, der ganze Raum müsste komplett leer geräumt werden und wohin mit den Sachen wäre ihr wurscht. Ich lasse die mit Sicherheit auch nicht da im Kellereingang stehen, da wir ein "ehrenwertes Haus" sind und ich auch nen teures Fahrrad drin stehen habe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Natürlich kann das der VM machen, allerdings nur dann, wenn der Keller vom Mieter zur Verfügung gestellt wird, bzw. nach Auszug des Mieters!
Also lassen Sie sich nicht verrückt machen, es gibt keinen Grund den VM für einen Pinselstrich in Ihre gemieteten Räume zu lassen!
A. Meyer
Die Antwort von AMeyer ist leider falsch.
Der Mieter hat nach § 554 Abs. 1 BGB
solche Arbeiten zu dulden, d.h. er muss dem Vermieter Zutritt für das Streichen der Kellerräume gewähren.
Eine andere Frage ist, wer dafür zuständig ist, die Kellerräume leer zu räumen. Das dürfte wohl Sache des Vermieters sein.
So ist es. Du musst ihm lediglich Zugang zum Kellerraum gewähren, damit er dort seine Arbeiten erledigen kann. Wenn hier Dinge sind die ihn in der Ausübung stören dann muss er diese auf seine Kosten entfernen, woanders entsprechend lagern und dann wieder einräumen. Dazu ist er verpflichtet.
quote:
Die Nachbarin sagte mir, der ganze Raum müsste komplett leer geräumt werden und wohin mit den Sachen wäre ihr wurscht.
Was hat denn die Nachbarin zu sagen. Ist sie dein VM oder euer Hausmeister der im Auftrag deines VM handelt? Anderfalls würde ich einfach mal abwarten bis dein VM auf dich zu kommt.
-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
--- editiert vom Admin
*lach* Halbgott du bist echt ne Rakete, der war echt gut.
P.S. war keine ironie ich stimm dir wirklich voll und ganz zu. Mich hat diese Fehlinformation von AMeyer auch aus heiterem Himmel getroffen, ich konnts erst garnicht glauben.
--- editiert vom Admin
Mal ganz dumm frag, wenn denn der Keller mietvertraglich zur Wohnung gehört, gilt dann nicht das gleiche Betretungsrecht wie bei der Wohnung selbst ???
Ist ja schliesslich die gleiche Mietsache ?
Wenn diese Frage mit JA beantwortet wird, dann kann der Vermieter den Keller nach Auszug seines Mieters streichen, oder diesem anbieten den Keller auf seine ( Vermieter ) Kosten aus- und wieder einzuräumen.
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Es ist schön zu lesen, wie sich hier die Herren Vermieter erfreuen!
Sicherlich gibt es ein Anrecht für den VM lt. BGB. Nur was nutzt das schönste Recht im BGB, wenn der Mieter nicht mitspielt meine Herren VM? Dann müssen Sie Klage einreichen, welche Sie bevorschussen! Und glauben Sie mir mal, Sie finden keinen Richter der ihnen bei so einer Klage auf Zugang zwecks Streichung einer Kellerwand Recht gibt ! ! !
Also, wenn der Mieter nicht will, dass der Keller gestrichen wird, dann bleibt die Tür zu, auch für den klagenden Vermieter! Das ist der Unterscheid zwischen einen theoretischem Recht und der üblichen Praxis in diesem Land!
A. Meyer
--- editiert vom Admin
Halbgott
Sie benötigen u.a. eine Lesebrille, weil:
+++Also, wenn der Mieter nicht will, dass der Keller gestrichen wird+++
Betonung liegt auf: der Keller
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
So bislang hat noch keiner mehr was gesagt, nur die eine Nachbarin die führt sich nämlich gerne wie "Else Kling in der Lindenstraße" auf und da der VM außerhalb von der Stadt wohnt, hat die auch manchmal das sagen wie mir scheint. Außerdem lässt er andere Mieter die ganzen Instandsetzungen machen (ich zum Glück nicht, da ich da als Frau sowieso nicht soviel die Ahnung von habe und auch nicht bereit wäre, da mit zumachen) und z. A. ich erstmal abwarte, weil mein VM morgen Abend in anderer Sache noch kommen w ollte (undichte Fenster in der Wohnung und Schimmel im Bad) sind ja wohl die anderen Kellersachen erst mal sowieso für mich nicht relevant. Da werde ich ihm, wie schon mehrfach hier gelesen, mal drauf ansprechen, das ich bei Auszug bereit wäre, das ganze selber zu streichen oder streichen lassen von Freunden, denn ich sehe nicht ein, das ich den ganzen Keller (wo auch Wertgegenstände drin stehen) wie Fahrrad oder Geschirr etc.) was oben kein Platz mehr findet, überhaupt in der Zeit woanders unterbringen werde. Da soll er sich dann mal was einfallen lassen und auch erst mal meine wichtigen Sachen oben in der Wohnung instand bringen. Mal sehen, wie die Sache ausgeht. So schnell lass ich mir nix gefallen und der VM kann mich ja dann auch nicht wegen der Kellerstreichung aus der Wohnung werfen....!
Viele Grüße Bauzer
Ich denke der gemietete Kellerraum ist eh nicht groß. D.h. streichen geht schnell. Also stell dich neben deinen Klamotten und pass auf. Ich wollte, ich hätt so einen VM, der mir den Keller streicht spricht: Meine Wohnung freiwillig renoviert.
Es ist immer das gleiche Lied. Die Mieter wollen alles neu haben, weigern sich aber, die Handwerker in die Wohnung oder in den Keller zu lassen.
also Kellerraum gehört zur Mietsache. Ist logisch oder? Und wo soll ich meine ganzen Sachen zeitlagernd lagern? Da ich demnächst im Praktikum bin und sonst zeitlich eingespannt, kann ich ja schließlich nicht alles aus und dann wieder einräumen.
Da ich sowieso noch meinen VM hier sprechen will / muss wegen anderer Sachen in meiner Wohnung, dann werde ich ja hören, ob er was zu der Kellergeschichte sagt, denn ich bin nicht bereit, alles auszuräumen, da ich auch Schränke dort drin stehen habe und als Frau krieg ich die nicht raus. Renovieren schön und gut, aber doch bitte nicht, solange da Mieter den Keller benützen. Der Kellereingang wird jetzt gemacht, aber die Keller sollen doch gemacht werden, wenn mal jemand auszieht. Da guckt doch sonst eh keiner hin. Soll erst mal lieber dafür sorgen, das mein Schimmel im Badezimmer verschwindet.
Viele Grüße
Bauzer
....und wenn der VM das Badezimmer renovieren will, dann willst du ihm den Schlüssel nicht überlassen und außerdem hat er nicht 3 Monate vorher die Renovierung angemeldet und wer macht dann den Schmutz weg und wieso muß ich jetzt 3 Tage Urlaub nehmen.......
Wenn dein VM den kompl. Keller streichen lassen will, hat er vom Anstreicher den günstigen Preis XY. Will er aber jedes Jahr einen kleinen Kellerraum vom Anstreichen malern lassen, zahlt er im endefekt weitaus mehr.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten
-
19 Antworten
-
9 Antworten
-
20 Antworten
-
39 Antworten