Kellerraum vom Vorbesitzer vollgestellt

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kellerraum vom Vorbesitzer vollgestellt

Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind im Oktober 2010 in unsere Eigentumswohnung gezogen. Zu der Wohnung gehört auch ein kleiner Keller. Der ist seit unserem Einzug nicht benutzbar, da der Vorbesitzer bis heute sein Zeug im Keller hat. Nach mehrmaligen Telefonaten und zwei geplatzten Terminen (die seinerseits nicht eingehalten wurden) ist bis heute nichts passiert. Was können wir da tun? Kann ihm für die Benutzung des Kellers irgendwas in Rechnung gestellt werden? Wir hatten auch schon die Überlegung ein Entsorgungsunternehmen zu beauftragen - da würden wir ja aber auf den Kosten sitzen bleiben, da er sich bestimmt weigern würde das zu bezahlen. Weiß jemand Rat?

Vielen Dank im Voraus!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Weiß jemand Rat?


Kommt drauf an.
Da wo ich wohne, kann ich entweder zwei mal im Jahr je 2m³ oder einmal im Jahr 4m³ Sperrmüll anmelden.

Es ist ärgerlich, doch wenn du den Kellerraum nutzen möchtest, dann würde der Vormieter von mir einen eingeschriebenen Brief bekommen mit einer Frist, den Müll zu entsorgen, ansonsten lässt du den Müll kostenpflichtig (auf seine Kosten)entsorgen.

Wie gesagt, ärgerlich, aber dann kannst wenigstens den Kellerraum nutzen.

VG K.P.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo K.P.,

das mit dem Entsorgungsunternehmen haben wir uns ja auch schon überlegt gehabt. Aber das Zeug auf seine Kosten entsorgen zu lassen wird insofern nicht klappen, da ich ja der Auftraggeber bin und er die Bezahlung der Rechnung verweigern kann. So bleibt es wieder bei mir hängen.

Leider gibt es hier wohl so etwas wie ein- oder zweijähriges Sperrmüll-anmelden nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An die Lieferung vor seine Haustüre hab ich auch schon gedacht - nur leider beinhaltet der Schrott auch seine alte Küche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Lösung des Problems für mich eigentlich keine Kosten beinhalten sollte - und für den Transport der Küche bräuchte ich einen Transporter. Den zahlt der mir bestimmt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

:) Gut, darauf wird es wohl hinaus laufen. Dann geh ich mal meinen Mut zusammen packen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.01.2011 09:46:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Wenn du etwas ohne Kostenrisiko willst, dann warte bis er den Keller räumt.

Ansonsten wirst du das Risiko eingehen müssen...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach über drei Monaten warten ist meine Geduld am Ende. Mittlerweile wird er jeden Tag angerufen, jedes mal ohne Erfolg. Schon alleine um nicht mehr jeden Tag daran erinnert zu werden, werd ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mir nen Transporter leihen und ihm das Zeug in den Garten schmeissen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Das wäre dann illegale Müllentsorgung.
Ich würde es bei den Müllwerkern abgeben und dann ist aus die Maus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Naka01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es tatsächlich illegale Müllentsorgung wenn es SEIN Zeug ist? Und was macht er umgekehrt? Unrechtmäßige Nutzung von Kellerräumen. Er "entsorgt" illegal seinen Müll in unserem Keller. Wieso sollte ich dann dafür aufkommen? Mehrere Kubikmeter Entsorgung von deinem Zeug bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen