Kellervermietung ohne schriftlichen Vertrag

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nirvana1981
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kellervermietung ohne schriftlichen Vertrag

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich bitte sachkundige User, mir bei der Klärung eines Sachverhaltes behilflich zu sein. Ich besitze ein Wohnhaus, an dieses Wohnhaus ist eine Fertigungshalle angebaut, die ich bereits vor Jahren verkauft habe. Von dieser Fertigungshalle kann man durch ein großes Tor in den ca. 140 m² großen Keller meines Hauses gelangen. Jetzt wurde diese Fertigungshalle weiterverkauft und der neue Besitzer braucht natürlich auch meinen Keller, da dort Sanitäranlagen und viele weitere Utensilien verbaut sind, ohne die der Besitzer/Betreiber der Fertigungshalle seinen Betrieb nicht führen kann bzw. ohne die der Besitzer auch keine Betriebsgenehmigung erhält.
Ich habe mit dem neuen Besitzer eine mündliche Mietvereinbarung geschlossen, die eigentlich nur den Mietpreis enthält. Er baut nun ziemlich viel in meinem Keller um, renoviert sehr viel, baut viele neue, fix-montierte Gerätschaften ein, auch, um die Betriebsbewilligung zu erhalten.
Wenn ich jetzt das Mietverhältnis kündigen will, welche Probleme können da auf mich zukommen?
Kann beispielsweise eine Behörde sagen, ich dürfe ihm den Keller nicht wegnehmen, weil er sonst seinen Betrieb nicht mehr führen kann?
Die ganzen Umbaumaßnahmen, gehören die dann mir, weil sie in meinem Keller verbaut wurden, oder darf der Besitzer alles wieder raußreißen und Chaos hinterlassen oder muss der Besitzer den ursprünglichen Zustand wieder herstellen? Was ist die Standardregelung, wenn nichts schriftlich fixiert ist und mündlich nur der Mietpreis ausgehandelt wurde?
Ich habe im Moment nicht vor, das Mietverhältnis zu kündigen, aber falls doch, wäre ich froh, wenn mich dann keine bösen Überraschungen erwarten. Ich wohne in Österreich.

Ich wäre für eine fundierte Antwort sehr dankbar,

beste Grüße

Monika

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