Kfz-Stellplatz nicht mehr da/nie da - trotz Mietvertrag

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Kfz-Stellplatz nicht mehr da/nie da - trotz Mietvertrag

Hallo, wir haben mit unserem Stellplatz ein kleines Problem.

Wir sind vor ca. 15 Monaten in unsere Wohnung gezogen.
Im Hof gibt es 19 Plätze, einige davon sind auch an Personen vermietet, die in umliegenden Häusern wohnen.

Im Mietvertrag steht die Kaltmiete und der Stellplatz für 20€ extra.Dort steht Stellplatz Nr. 13.
Der Wohnung selber ist laut Hausverwaltung kein Stellplatz zugeordnet, jedoch haben wir den Vertrag mit einer Privatperson, die auch den Stellplatz an uns vermietet (hat).
Zum Einzug wurde uns vom Vormieter gesagt, sie haben immer auf Platz Nr. 1 geparkt.
Das hat bis letzte Woche auch alles problemlos funktioniert und für uns ok.

Letzte Woche wurde von der Hausverwaltung aufgrund diverser Verwirrungen einigen Mietern neue Stellplätze zugeteilt - ein Mieter bekam auch Platz Nummer 1 zugewiesen. Ungeklärt ist, wer diesen offiziell vorher hatte.
Somit habe ich angenommen, dass wir nun "unseren" Platz Nr. 13 bekommen - dieser gehört aber schon seit Jahren einem anderen Mieter.
Unser Hausmeister hat angedeutet, dass es vielleicht bald eine freie Garage für 40€ gibt, wo der Mehrpreis für uns nicht lohnt.

Jetzt stellen sich mir folgenden Fragen:
- kann ich auf einen Stellplatz bestehen, wodurch ggf. die externen Nutzer gekündigt werden müssen?
- Muss ich die Garage für 40€ annehmen oder kann ich verlangen, dass ich für diese die 20€ laut Mietvertrag nur zahle?


-- Editier von Tejo1986 am 15.12.2015 10:07

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Im Mietvertrag steht die Kaltmiete und der Stellplatz für 20€ extra.Dort steht Stellplatz Nr. 13.


Dann steht euch ein Stellplatz auch vertraglich zu.
Zitat:

Jetzt stellen sich mir folgenden Fragen:
- kann ich auf einen Stellplatz bestehen, wodurch ggf. die externen Nutzer gekündigt werden müssen?


Ja, das Schicksal anderer Bewohner (die evlt. keinen Stellplatz vertraglich zugesichert haben oder der Fall, dass zuwenige Plätze da sind) ist rechtlich nicht euer Problem).
Zitat:

- Muss ich die Garage für 40€ annehmen oder kann ich verlangen, dass ich für diese die 20€ laut Mietvertrag nur zahle?


Fordern kannst du lediglich deine Stellplatz á 20 EUR.

Wendet euch an euren Vermieter!

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Tejo1986):
Im Mietvertrag (Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht die Kaltmiete und der Stellplatz für 20€ extra.Dort steht Stellplatz Nr. 13.
Der Wohnung selber ist laut Hausverwaltung kein Stellplatz zugeordnet, jedoch haben wir den Vertrag mit einer Privatperson, die auch den Stellplatz an uns vermietet (hat).

Vielleicht wäre es sinnvoll, dies nochmal etwas genauer zu schildern und notfalls den entsprechenden Teil des Mietvertrages wortwörtlich hier einzustellen. Zentrale Punkte sind: Wurde ein gemeinsamer Mietvertrag über Wohnung und Stellplatz 13 mit dem gleichen Vermieter geschlossen oder gibt es zwei Verträge?

Deine Schilderung klingt bisher so, als ob es nur einen Mietvertrag mit einem Vermieter gibt. Dann muss der Vermieter diesen Mietvertrag auch erfüllen und kann nicht einfach den Stellplatz 13 an einen anderen Mieter vermieten. Wenn er es doch getan hat, dann wird es problematisch. Dann gibt es nämlich zwei Mietverträge für einen Stellplatz und der Vermieter kassiert doppelt Miete. Kann er aus diesem Grund den Mietvertrag mit euch nicht vollständig erfüllen, so ist eine Mietminderung und eventuell sogar Schadensersatz fällig.

Parkt da einfach nur ein anderer Mieter ohne entsprechenden Mietvertrag, so muss dieser Mieter eben den Stellplatz freigeben. Es ist nicht euer Problem, wo der dann sein Auto abstellt. Würde er ihn nicht freigeben, so könntet ihr ihn auf Unterlassung verklagen. Oder ist meldet das einfach eurem Vermieter inclusive Ankündigung der Mietminderung und lasst den dafür sorgen, dass ihr den Stellplatz in Besitz nehmen könnt,

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

den Mietvertrag haben wir mit einer Person.
Dort steht: Kaltmiete, "Autostellplatz NR 13 monatlich" und Nebenkosten mit den jeweiligen Summen.

Vertraglich habe wohl alle die in dem Haus Wohnen und einen Stellplatz haben diesen dann auch im Mietvertrag.
Darüber hinaus gibt es wie gesagt auch Personen, die nicht im Haus wohnen und einen Stellplatz gemietet haben.
Diese Stellplatzverträge wurden wohl geschlossen, als der Bedarf aus dem Haus nicht sehr groß war.
Kann man die Hausverwaltung auffordern, dort jemand zu kündigen?

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Tejo1986):
Kann man die Hausverwaltung auffordern, dort jemand zu kündigen?

Du kannst deinen Vermieter auffordern, dir deinen gemieteten Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Alles andere geht dich erstmal nichts an. Erst wenn dein Vermieter nicht liefern kann, wird's problematisch.

Alternativ kannst du versuchen, den Besetzer deines Stellplatzes ausfindig zu machen und ihn persönlich auffordern, deinen Stellplatz zu räumen. Wielange er diesen schon nutzt, ist dabei vollständig unerheblich. Wenn er keinen Mietvertrag über diesen Stellplatz hat, hat er darauf auch nichts zu suchen. Gewohnheitsrecht gibt es in diesem Fall nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist vermutlich untergegangen.
Die Leute, die auf Stellplatz 13 stehen, haben dies ebenfalls im Mietvertrag stehen und wohnen schon deutlich länger im Haus.
Somit wurde uns Stellplatz 13 vertraglich zugesichert, obwohl dieser bereits "vergeben" war.

Aber wir warten jetzt ab, was der Vermieter sagt.
Der Kern der Sache ist bei mir so angekommen:
Wir haben einen Stellplatz im Mietvertrag und der Vermieter muss schauen, wie er uns diesen besorgt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Tejo1986):
Die Leute, die auf Stellplatz 13 stehen, haben dies ebenfalls im Mietvertrag stehen und wohnen schon deutlich länger im Haus.
Somit wurde uns Stellplatz 13 vertraglich zugesichert, obwohl dieser bereits "vergeben" war.

Das nun wiederum war das schlechtest mögliche Szenario. Jetzt haben zwei Mieter Anspruch auf den gleichen Stellplatz. Wenn beide Mieter diesen Stellplatz im Wohnungsmietvertrag verankert haben, kann er keinem der Mieter den Stellplatz kündigen. Jetzt hat der Vermieter ein echtes Problem. Wende dich schriftlich und nachweisbar an ihn und fordere ihn auf, dir den zugesagten Stellplatz zu beschaffen. Eine Mietminderung nach § 536 BGB würde ich auch ankündigen für den Zeitraum, in dem dir kein Stellplatz zur Verfügung steht. Zudem steht euch nach § 536a BGB eventuell sogar Schadensersatz zu, wenn ihr nun höhere Aufwendungen für einen anderen Stellplatz habt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Der Wohnung selber ist laut Hausverwaltung kein Stellplatz zugeordnet, jedoch jedoch haben wir den Vertrag mit einer Privatperson, die auch den Stellplatz an uns vermietet (hat).
Dieser Satz irritiert völlig.
Was soll "den Vertrag" heißen, den Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz ? Was die Privatperson Eigentümer, auch Mieter, wieso konnte von dieser ein Vertrag abgeschossen werden ? Evtl. ist es ein Untermietvertrag.
Außerdem, entweder wurde der Stellplatz zusammen mit der Wohnung gemietet und steht auch im Wohnungsmietvertrag oder der Stellplatz wurde von der Privatperson gemietet ?
Was ist nun richtig ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben den Mietvertrag mit einem Herr Xyz über Wohnung und Stellplatz in einem Dokument.

Dieser Herr Xyz besitzt die Wohnung, in der wir wohnen. Laut Hausverwaltung ist dieser Wohnung (im Gegensatz zu manch anderer Wohnung) kein direkte Stellplatz zugeordnet wurden und wurde auch damals nicht mit gekauft durch Xyz.

Darüber hinaus besitzt Xyz in unserer Anlage 1 Stellplatz und 1 Garage, die er aber an andere vermietet hat.

Ob und welcher Stellplatz zu unserer Wohnung intern gehört ist uns ja aber auch egal, weil wir einen gültigen Mietvertrag mit Stellplatz haben lese ich raus. Ich will jetzt nur auf den Fall vorbereitet sein, dass der Vermieter sagt:
"Sorry, war mein Fehler. Tut mir leid, gibt doch kein Stellplatz. Wir müssen den Mietvertrag ändern "oder so

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#9
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Vermieter hat wohl bei uns im Haus mehrere Wohnungen und versucht im Hintergrund die Sache klären.

Ich will mich jetzt rechtlich auf den Fall vorbereiten, dass der Vermieter sagt:
"Sorry, war mein Fehler. Tut mir leid, gibt doch kein Stellplatz. Wir müssen den Mietvertrag ändern "oder so.

Was kann man da antworten? Kann ich das ablehnen? Kann ich verlangen, dass Mieter die ggf. nach uns eingezogen sind zuerst Ihren Stellplatz abgeben müssen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Tejo1986):
Kann ich das ablehnen?

Ja.

Zitat (von Tejo1986):
Kann ich verlangen, dass Mieter die ggf. nach uns eingezogen sind zuerst Ihren Stellplatz abgeben müssen?

Nein.

Du hast Anspruch auf den Stellplatz, wie der Vermieter diesen besorgt ist alleine sein Problem. Kann er es nicht, würde ich sofort die Miete mindern um die 20 €, die für den Stellplatz verlangt werden - da ist meines Erachtens auch keine Fristsetzung notwenig, wenn die Leistung nicht erbracht wird besteht auch kein Anspruch auf Vergütung.

Ich würde mich auch schon mal umschauen, was alternative Stellplätze in der Nähe kosten. Die Differenz hat der Vermieter zu erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tejo1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Das mit alternativen Stellplätze ist ein wenig das Problem - es gibt keine.
Wir wohnen in einem Stadtteil mit vielen Mehrfamilienhäuser, wo jeder einen eigenen Innenhof/Tiefgarage hat, die ausgelastet sind. Deswegen zahle ich aktuell auch noch meine Miete normal (inkl. Stellplatz), weil Minderung und kein Stellplatz für mich keine Option darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Tejo1986):
Das mit alternativen Stellplätze ist ein wenig das Problem - es gibt keine.

Du schilderst eine rechtlich sehr problematische Situation, für die der Vermieter verantwortlich zu sein scheint. Wenn ihr beweisen könnt, dass ihr ohne den Stellplatz die Wohnung nicht gemietet hättet (z.B. weil der für euch von essentieller Bedeutung ist) und wenn der Vermieter diesen mietvertraglich zugesicherten Stellplatz nicht liefern kann, dann hat der Vermieter ein riesen Problem. Wenn es also wirklich so weit kommt, dass euch der Vermieter sagt "Nein, gibt keinen Stellplatz", dann würde ich mir das schriftlich geben lassen. Notfalls einen Brief nachweisbar und mit Fristsetzung an ihn verschicken, in dem ihr den Stellplatz einfordert. Danach würde ich das ganze bei einem Anwalt für Mietrecht abladen.

Es stehen Dinge wie arglistige Täuschung und Betrug durch den Vermieter im Raum. Er hat ein und denselben Stellplatz zweimal vermietet und zweimal Miete dafür kassiert. Wenn ihr ohne Stellplatz da nicht wohnen könnt, wäre wahrscheinlich eine Kündigung des gesamten Mietvertrages durch euch notwendig. Die Kosten des Umzugs, Maklerkosten, eventuelle Mehrkosten an Miete und dergleichen könnten dann eventuell vom Vermieter zu tragen sein. Das alles ist aber nicht einfach und von daher die Empfehlung, einen Anwalt aufzusuchen, wenn ihr wirklich den Stellplatz verliert.

Vorher solltet ihr eben nur dafür sorgen, dass ihr den Vermieter mit der Bereitstellung eines Stellplatzes in Verzug gesetzt habt. Dann könnten eure notwendigen Rechtsverfolgungskosten vom Vermieter zu tragen sein. Wobei ihr natürlich darauf achten solltet, womit ihr den Anwalt beauftragt und welche Kosten dabei anfallen. Lasst euch von ihm genau erläutern und am besten auch zusichern, welche Honoraranteile als notwendige Rechtsverfolgungskosten gelten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Leute, die auf Stellplatz 13 stehen, haben dies ebenfalls im Mietvertrag stehen und wohnen schon deutlich länger im Haus.


Der Mieter ist sich auch zu 100% sicher, dass der Stellplatz 13 auch bei den anderen Mietern im Mietvertrag steht? Ich würde nicht Jedem Nachbarn blind vertrauen.

Zitat:
Letzte Woche wurde von der Hausverwaltung aufgrund diverser Verwirrungen einigen Mietern neue Stellplätze zugeteilt - ein Mieter bekam auch Platz Nummer 1 zugewiesen.


Der Vermieter könnte versuchen, die Zuweisung wieder rückgängig zu machen. Wenn der Parkplatz im Wohnmietvertrag bei diesem anderen Mieter nicht erwähnt wird, könnte der Vermieter diesen Parkplatz normal kündigen. Somit könnte Euch der Parkplatz 1 als Ersatz wieder zur Verfügung gestellt werden.

-- Editiert von vundaal76 am 15.01.2016 17:31

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Streng genommen könntet Ihr jetzt wohl für 15 Monate die Stellplatzmiete zurückfordern. Soweit erkennbar hat Euch ja euer Vermieter keinen Platz zur Verfügung gestellt :devil:

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#15
 Von 
Aki92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe zur Zeit ähnliche Schwierigkeiten mit meinem Vermieter. Vor ca. drei Monaten habe ich einen Mietvertrag für meine aktuelle Wohnung inkl. Stellplatz abgeschlossen. Vor Abschluss des Vertrages wurde mir genau gezeigt, wo sich der Stellplatz befindet. Seitdem parke und zahle ich den Stellplatz.

Lediglich besitze ich einen Wohnungsmietvertrag, in dem die Mieträume (u.a. Straße und Hausnummer), Mietzeit usw. geregelt sind. Eine gesonderte Klausel für den Stellplatz ist nicht vorhanden. Nur unter der Klausel der Miet- und Betriebskosten ist ein gesonderter Posten für den Stellplatz (ohne genaue Bezeichnung, wo sich der Stellplatz befindet) in Höhe von 45 Euro ausgewiesen.

Der Stellplatz befindet sich auf dem Hinterhof und ist auch von meinem Balkon erreichbar. Bei der Wohnungsbesichtigung und Übergabe (leider nicht im Übergabeprotokoll festgehalten) war stets von dem Stellplatz auf dem Hinterhof die Rede. Da aktuell noch Markierungen auf dem Stellplatz fehlen, habe ich den Vermieter gebeten, die Markierung vorzunehmen. Nach ca. vier Wochen haben meine Nachbarn und ich eine schriftliche Interessenabfrage zur Stellplatzvermietung erhalten mit einem Angebot zur Vermietung eines Stellplatzes in Höhe von 60 Euro. Ich bin davon ausgegangen, dass ich zeitnah darauf die genaue Zuordnung erhalte, da ich bereits einen Stellplatz gemietet habe. Meine Nachbarn haben dann vor einigen Tagen die genaue Zuordnung erhalten, die sich ebenfalls einen Stellplatz gemietet haben. Ich rief den Vermieter an, da ich keine Mitteilung zur Zuordnung des Stellplatzes erhalten hatte. Der Vermieter ist der festen Überzeugung, das ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben muss, um einen Stellplatz zu erhalten. Zudem soll ich nun sogar 15 Euro pro Stellplatz mehr zahlen. Der Vermieter begründet den neuen Vertrag damit, dass angeblich ein Vertragsfehler vorliegt und keine Stellplätze auf der Strasse mit der Hausnummer vorhanden sind, in der meine Wohnung gemietet ist. Die Stellplätze befinden sich auf einer anderen Hausnummer. Kann das rechtens sein? Ich fühle mich getäuscht. Ich hätte ohne den Stellplatz nie die Wohnung gemietet, wie zuvor mit dem Vermieter vereinbart und besprochen. 60 Euro sind mir auch zu viel. Der Vermieter weigert sich. Zudem fragte ich nach, wieso dann meine monatlichen Zahlungen für den Stellplatz angenommen werden. Der Vermieter meinte, er würde die Zahlungen als Gutschrift aufheben. Das kann doch nicht wahr sein. Für mich ist das eher die Zusage für meinen Stellplatzanspruch. Ich kann auch nirgendswo anders mein Fahrzeug abstellen. Habe ich kein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages? Ist überhaupt ein Abschluss eines gesonderten/ neuen Vertrages notwendig? Kann der Vermieter, wenn es doch zur einer Einigung des Preises kommt, mir schriftlich mitteilen, wo sich der Parkplatz befindet? Sollten alle Stricke reißen, würde ich sogar einen Umzug in Erwägung ziehen, da ich kein Vertrauen mehr zum Vermieter habe. Kann ich dann Schadensersatz für die Umzugs-, Transport-, Renovierungskosten verlangen? Zudem ist sowas mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.

Alternativ ist ein Stellplatz in einer Tiefgarage von einem anderen Anbieter vorhanden. Jedoch ca. 500 Meter von der Wohnung entfernt und kostet wesentlich mehr.

Ich bedanke mich im Voraus.

MfG
Aki

Ergänzung: Auf der Straße mit der Hausnummer, wo sich meine Wohnung befindet sind keine Stellplätze vorhanden. Beim Vertragsabschluss wurde mir gesagt, dass die Stellplätze zu dem Haus gehören, in dem ich wohne. Auch ist der Stellplatz nicht entsprechend geschildert und so betrachtet, würde jeder die Stellplätze zu dem Haus zuordnen, in der sich meine Wohnung befindet.



-- Editiert von Aki92 am 06.12.2018 17:36

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Schon die Frage ist ja widersprüchlich. Einerseits schreibt er, er habe einen Stellplatz mitgemietet, andererseits hat er dann einen Platz von einer dritten Person gemietet. Das ist ein Widerspruch, der bisher wohl auch nicht aufgelöst ist, oder habe ich was überlesen?

Ich vermute mal, dass wir da einen Mietvertrag haben, der alle Optionen enthält, aber eben der Stellplatz nicht "angekreuzt" ist und auch nicht Gegenstand des Mietvertrages ist. Denn der Fragesteller wird ja wohl kaum doppelt zahlen.

Bleibt also zu prüfen, wie das Verhältnis zu dem Vermieter des Parkplatzes juristisch zu bewerten ist, und ob sich ein Anspruch auf einen Parkplatz aus dem Mietvertrag ergibt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Aki92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt.

Zitat (von wirdwerden):
Schon die Frage ist ja widersprüchlich. Einerseits schreibt er, er habe einen Stellplatz mitgemietet, andererseits hat er dann einen Platz von einer dritten Person gemietet. Das ist ein Widerspruch, der bisher wohl auch nicht aufgelöst ist, oder habe ich was überlesen?


Eine dritte Person ist nicht vorhanden. Es geht hier um den ein und selben Stellplatz. Vor Abschluss des Wohnungsmietvertrages wurde mir ein Stellplatz angeboten, gezeigt und entsprechend vertraglich unter der bereits genannten Vertragspunkt (davon gehe ich aus) vereinbart. Nun wird mir mitgeteilt, der vertraglich vereinbarte Stellplatz befindet sich auf einem anderen Grundstück, welches nicht zum Haus gehört. Daher würde es sich laut Vermieter um einen Fehler im Vertrag handeln, der neu vereinbart werden muss. Wieso sollte ich ein neuen Vertrag vereinbaren und das zu höheren Kosten? Mir wurde ein Stellplatz in Höhe von 45 Euro zugesprochen, auf dem ich bereits seit meinem Einzug parke. Für mich war der PKW-Stellplatz für den Abschluss des Wohnungsmietvertrages eine bedeutsame Voraussetzung.

Zitat (von wirdwerden):
Ich vermute mal, dass wir da einen Mietvertrag haben, der alle Optionen enthält, aber eben der Stellplatz nicht "angekreuzt" ist und auch nicht Gegenstand des Mietvertrages ist. Denn der Fragesteller wird ja wohl kaum doppelt zahlen.


Ich zahle weiterhin monatlich 45 Euro für den Stellplatz, der sich wohl auf einem anderen Grundstück mit der selben Straßenbezeichnung, jedoch andere Hausnummer befindet. Im Mietvertrag wird der genaue Ort des Stellplatzes nicht festgelegt, sondern nur unter dem Vertragspunkt "Miete, Betriebskosten" mit Mietkosten in Höhe von 45 Euro ausgewiesen.

Zitat (von wirdwerden):
Bleibt also zu prüfen, wie das Verhältnis zu dem Vermieter des Parkplatzes juristisch zu bewerten ist, und ob sich ein Anspruch auf einen Parkplatz aus dem Mietvertrag ergibt.


Die Stellplätze gehören ebenfalls dem Vermieter. Und mir wurde vor Unterzeichnung des Mietvertrages gezeigt, wo sich mein Stellplatz befindet und dass die genaue Markierung zeitnah erfolgen wird. Nun sind Monate vergangen und mir wird mitgeteilt, ich müsste ein neuen Vertrag mit einem höheren Mietbetrag abschließen, da das Grundstück nun doch nicht zum Haus gehört. Wenn man sich auf dem Stellplatz befindet, kann man auch keine Abgrenzung zum Haus erkennen. Es befindet sich direkt vor meinem Balkon und eine Brandschutztreppe führt genau auf den Platz.

Reicht es nicht aus, wenn der Stellplatz im Mietvertrag als Kostenpunkt aufgeführt ist? Ergibt sich nicht schon daraus ein Anspruch? Seit Monaten zahle ich für den Stellplatz und parke entsprechend auch dort.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Immer dieses anhängen an andere Beiträge ... :augenroll:


Zitat (von Aki92):
gezeigt und entsprechend vertraglich unter der bereits genannten Vertragspunkt (davon gehe ich aus) vereinbart.

Wie wäre es mal mit nach lesen was da konkret steht? Dann muss man nicht "von was aus gehen".
Idealerweise stellt man dann den Wort laut mal hier ein.



Zitat (von Aki92):
Daher würde es sich laut Vermieter um einen Fehler im Vertrag handeln, der neu vereinbart werden muss.

Nö, muss er nicht.
Der Vermieter hat eventuell ein Problem - das muss er aber selber lösen ohne es auf den Mieter abzuwälzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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