Hallo Zusammen,
ich schreibe aus aktuellem Anlass.
Ich hab aus einer früheren Beziehung eine 5-jährige Tochter die allerdings bei ihrer Mutter wohnt und gemeldet ist, sie ist nur regelmäßig zu Besuch (2 Tage am Stück) bei uns.
Nun haben meine neue Partnerin und ich eine Zusage für eine gemeinsame Wohnung erhalten. In der Selbstauskunft wurde nur nach Kindern gefragt die zum Haushalt gehören, daher haben wir sie nicht angegeben.
Ist es problematisch das ich meine Tochter nicht angegeben habe? Ich meine, die neuen VM werden das Kind ja früher oder später sehen. Sie haben aber nie explizit danach gefragt.
Ich wollte auch nichts verheimlichen, habe aber jetzt ein wenig bedenken, weil es eben so aussehen könnte. Zudem sind die VM von der „skeptischen Sorte", die in Vorgesprächen auch schon durch die Blume gefragt haben wie lange wir bereits ein paar sind usw.
Weiß nicht genau wie ich mich verhalten soll, weil ich nicht möchte dass dieses Thema nun etwas an der Zusage ändern würde.
Kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
Kinder beim Vermieter anmelden
29. August 2022
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Frage vom 29. August 2022 | 21:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder beim Vermieter anmelden
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#1
Antwort vom 29. August 2022 | 23:10
Von
Status: Master (4574 Beiträge, 554x hilfreich)
Da das Kind nicht bei euch lebt, ist doch alles in Ordnung.
#2
Antwort vom 30. August 2022 | 09:29
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
Es wäre besser gewesen, sie anzugeben. Es ist egal, wo die Tochter gemeldet ist. Zumindest zeitweise lebt sie im Haushalt.ZitatIst es problematisch das ich meine Tochter nicht angegeben habe? :
Das ist keine rechtliche Frage sondern eine zwischenmenschliche. Die Vermieter könnten schon den Eindruck gewinnen, absichtlich ungenau informiert worden zu sein. Ob sie daraus dann auch rechtlich eine arglistige Täuschung herleiten und damit den Mietvertrag anfechten können, würde ich eher bezweifeln. Aber zwischenmenschlich ist das trotzdem ein Problem.ZitatWeiß nicht genau wie ich mich verhalten soll, weil ich nicht möchte dass dieses Thema nun etwas an der Zusage ändern würde. :
Wenn ihr nicht auf genau diese Wohnung zwingend angewiesen seid, würde ich persönlich eher dazu neigen, vor Vertragsabschluss den Irrtum aufzuklären. Aber ja, die Gefahr besteht, dass dann kein Mietvertrag mehr zustande kommt.
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#3
Antwort vom 30. August 2022 | 09:36
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
ZitatIn der Selbstauskunft wurde nur nach Kindern gefragt die zum Haushalt gehören :
Da dies nicht der Fall ist, hast du wahrheitsgemäß geantwortet.
Wenn ihr die Wohnung wollt, würde ich da auch auch nichts vorab sagen. Ein Kind, dass alle 14 Tage für 2 Tage zu Besuch kommt, ist keine Störung, über die ein VM unterrichtet sein muss.
-- Editiert von User am 30. August 2022 09:38
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