Klage Nichtauszahlung Kaution

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Klage Nichtauszahlung Kaution

Guten Tag!

Ende Februar zog ich aus meiner alten Wohnung aus.
Es gab 2Termine mit dem Vermieter:
1)Vorabnahme unter Zeugen
2) Endabnahme unter Zeugen

Es wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt, welches
mängelfrei ist.

Nun stellte der VM eine Forderung von 600€, weil ich angeblich die Türen
gemalert habe und er darin eine Verschlimmbesserung sieht.
Bei der Vorabnahme äußerte er, ich solle nichts an den Türen machen
und auch im Vertrag steht, dass ich keine Schönheitsreparaturen an Türen durchzuführen habe.
Nun war ich schon beim Mieterschutzbund, wobei diese auch nicht recht hilfreich waren.
Mir wurde nur zur Klage nach Ablauf der Zahlungsfälligkeit der Kaution geraten.
Hat jmd. schon ähnliches durch? Wie sind meine Chancen?

Vielen Dank im Voraus


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:
Nun stellte der VM eine Forderung von 600€, weil ich angeblich die Türen gemalert habe


Was dürfen wir uns unter "angeblich" vorstellen?

quote:
Nun war ich schon beim Mieterschutzbund, wobei diese auch nicht recht hilfreich waren.


Warum?

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#2
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Mit "angeblich" mein ich nur, dass er behauptet, ich hätte
die Türen gemalert, wobei ich nichts an diesen gemacht habe.
Die sind im Originalzustand wie beim Einzug

.

quote:
Warum?


Weil nur die Aussage mit der Klage kam,
keine hilfteichen Antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja, was steht zu den Türen drin?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Gibt es ein Übergabeprotokoll und wenn ja, was steht zu den Türen drin?


Wie oben geschrieben, gibts ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll.
Es steht zu jd. Zimmer, sauber übergeben. Keine vorhandenen Mängel

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5404 Beiträge, 1817x hilfreich)

quote:
Wie oben geschrieben, gibts ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll.
Es steht zu jd. Zimmer, sauber übergeben. Keine vorhandenen Mängel


Dann wird der VM kaum begründen können, wieso er nun auf einmal Ansprüche wegen angeblicher Mängel haben soll.

Selbst wenn "Türen gemalert" unstrittig nachgewiesen wäre, wäre das mit dem Übergabeprotokoll als "kein Mangel" akzeptiert worden.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Also was tun?

Erstmal abwarten, die Kaution kann (zumindest teilweise) zurückbehalten werden, bis die Nebenkostenabrechnung erfolgt ist.

Nach erhal der Nebenkostenabrechnung auf Auszahlung der Kaution bestehen, sollten dort die 600 € einbehalten werden, eine Frist zur Auszahlung, mit Verweiß auf das Übergabeprotokoll setzen.
Sollte auch dann nichts kommen, klagen.

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Also meiner Meinung nach kann der VM nicht die gesamte Kaution einbehalten. Grundsätzlich hätte er 6 Monate Zeit für eine Kautionsabrechnung . Diese Frist ergibt sich daraus, dass beide Parteien 6 Monate nach Mietvertragsende Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend machen können.
Für diese Forderungen gibt es mit einem mängelfreien Übergabeprotokoll keine Grundlage mehr. Eine Kautionsabrechnung ist demnach fällig. In der Kautionsabrechnung kann der Vermieter eine Zurückbehaltung für evtl. zu erwartende Nachzahlung anbringen, falls es in der Vergangenheit keine hohen Nachzahlungen gab, ist das aber auch schwer zu begründen. Also verlange erst einmal eine Kautionsabrechnung unter o.g. Gründen!


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#8
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ich hatte dem Vermieter schon schriftlich kontaktiert mit dem
Hinweis auf das Übergabeprotokoll, er ist nur der Auffassung, dass es
lediglich ein wertloses Dokument sei und ich ihn geschädigt habe.

Käme es zu einer Klage, muss man doch beweisen, dass ich nicht dafür verantwortlich gemacht
werden kann?!


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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

quote:
...er ist nur der Auffassung, dass es
lediglich ein wertloses Dokument sei und ich ihn geschädigt habe.


Sie brauchen erstmal gar nichts beweisen, hüten Sie das Übergabeprotokoll wie Ihren Augapfel.
Spätestens der Richter (im wohl notwendigen Prozess) wird dem Herrn dann schmerzhaft beibringen, dass dieses Dokument eben nicht wertlos ist.



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#10
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann müsste er theoretisch, falls es zur Klage käme, beweisen, dass ich
die Türen beschädigt habe?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Nicht nur das, sondern er müsste dem Gericht auch plausibel erklären können, aus welchem Grund er schriftlich die Mängelfreiheit bestätigt hat.

Wie er das machen will weiß er wahrscheinlich selbst nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Majakowski
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich selbst frage mich eben auch, wie er das beweisen möchte.
Zwischen der Übergabe und der Forderung liegen ja auch 6 Wochen. In der Zeit hätte doch
zB auch jemand Drittes einen "Schaden anrichten" können, für welchen
ich jetzt haften soll.

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