Hallo zusammen,
mein Freund hat leider ein riesen Problem mit seinem Mitbewohner. Kurz zur Ausgangslage:
Wir ziehen zum 01. Juni zusammen, sein Mitbewohner ebenfalls mit seiner Freundin. Sprich: Das Mietverhältnis ist gekündigt und läuft zum 31. Mai aus. Zur Vereinfachung nenne ich meinen Freund Mitbewohner X und den Mitbewohner Mitbewohner Y. Sowohl X als auch Y sind Hauptmieter des Vertrages.
Nun möchte Y als Racheakt (schwieriger Vermieter...) den Vermieter
in letzter Sekunde verklagen, da dieser fordert, dass die ganze Wohnung geweißelt wird (was rein vertraglich erst nach 3 Jahren fällig wäre, beide wohnen aber erst seit 2 Jahren drin - Abnutzungserscheinungen sind aber zumindest im Zimmer von Y massiv, also ist Weißeln durchaus gerechtfertig). X möchte hierbei aus folgenden Gründen auf keinen Fall mit rein gezogen werden:
1) Die gesamte Kaution (>4000 Euro) ging von seinem Konto ab - der Vermieter könnte sie dann aus Wut erstmal einbehalten.
2) X hatte vor Einzug von Y eine Einbauküche eingebaut - der Vermieter hat diese kulanterweise übernommen und nicht darauf bestanden, dass diese wieder entfernt werden muss. Das könnte er bei einer Klage noch einmal ändern.
3) Der Vermieter ist beiden schon entgegengekommen, da das eigentliche Auszugsdatum erst der 01. Juli gewesen wäre, nicht der 1. Juni.
X möchte also einfach die Wohnung weißeln und den Vermieter so ruhig wie möglich halten, um alles Finanzielle glatt über die Bühne zu bringen. Da der Kautionsanteil von Y von dessen Mutter gezahlt wurde, ist es diesem egal, was mit dem Geld passiert und ob er es zurückbekommt - er möchte einfach nur auf die Barrikaden gehen.
Die große Frage ist nun, wie es sich verhält, sollte Y tatsächlich vor Gericht gehen - hängt X automatisch mit drin, da beide Hauptmieter sind? Welche Optionen bieten sich X, aus dem Ganzen unbeschadet herauszukommen?
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich
Vielen herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort!
Isabelle Aurelie
Klage an Vermieter wegen Auszug
10. Mai 2020
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Frage vom 10. Mai 2020 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage an Vermieter wegen Auszug
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#1
Antwort vom 10. Mai 2020 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (107638 Beiträge, 38052x hilfreich)
ZitatDie große Frage ist nun, wie es sich verhält, sollte Y tatsächlich vor Gericht gehen - hängt X automatisch mit drin, da beide Hauptmieter sind? :
Ja.
ZitatWelche Optionen bieten sich X, aus dem Ganzen unbeschadet herauszukommen? :
Hoffen das Y vom Bus überfahren wird bevor er die Klage einreichen kann ...
Zitatda dieser fordert, dass die ganze Wohnung geweißelt wird :
Das verlangen, das darf er. Nur kann er es in der Regel nicht durchsetzen.
ZitatDie gesamte Kaution (>4000 Euro) ging von seinem Konto ab - der Vermieter könnte sie dann aus Wut erstmal einbehalten. :
Das kann er eh kraft Gesetzes für mindestens 6 Monate.
ZitatDas könnte er bei einer Klage noch einmal ändern. :
Wenn das eine verbindliche Vereinbarung war, dann wäre die auch einzuhalten.
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