Klage auf Rückzahlung Kaution. Fristen und Aufrechnung?

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Klage auf Rückzahlung Kaution. Fristen und Aufrechnung?

Im September 2004 bin ich aus meinem Büro (gewerbliches Mietverhältnis) ausgezogen.

Mein ehemaliger Vermieter hat mir im Januar 2005 die Nebenkostenabrechnung sowie eine Aufstellung mit angeblichen Mängeln geschickt.

Die wichtigste Frage zuerst: Ich habe noch im Jahr 2006 einen Mahnbescheid gegen den Vermieter erwirkt, dem dieser widersprochen hat. Daraufhin habe ich den Kostenvorschuss für das zuständige Landgericht bezahlt und erwarte bald die Eröffnung des streitigen Verfahrens.

Die Frage kommt etwas spät, aber: Habe ich irgendwelche Fristen verstreichen lassen, um meine Kaution erfolgreich einklagen zu können?

Nun zum zweiten Problem: Alle im Büro befindlichen Möbel, Jalousien, Stühle und sonstige Einrichtung mitsamt dem vom Vermieter vor Urzeiten eingebauten Nadelfilzteppichboden (fest mit dem Estrich verklebt) gingen in mein Eigentum über.

Auf schriftliche Weisung des Rechtsanwalts habe ich vor dem Auszug unter größten Mühen den fest mit dem Estrich verklebten Teppichboden entfernt.

Hierbei wurden teilweise ca. 3 mm dicke Stücke aus dem Estrich ausgerissen.

Der Vermieter macht nun unter daher geltend, ich sei vandalistisch ausgezogen, weshalb er das gesamte Büro mit einem speziellen Kunststofffließestrich habe sanieren lassen müssen.
Er will die Kaution komplett einbehalten und darüber hinaus noch weit über 1000 Euro von mir.

Abgesehen davon, dass mich das wirtschaftlich schwer treffen würde: Ist seine Aufrechnung berechtigt?

Herzlichen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Sache ist mittlerweile auf dem Klageweg geklärt worden.

Ich habe auf die Kaution geklagt und wir haben uns großzügig 1:1 verglichen (um den Kautionsbetrag) und im übrigen die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Bezüglich des Teppichbodens hat der Richter festgestellt, dass dieser entfernt wurde. Da der Kleber im Mietvertrag nicht erwähnt war, handelt es sich um eine Unklarheit im Mietvertrag, welche zu Lasten des Vermieters geht.

Glück gehabt!

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber wirklich (war der Richter ein Verwandter von Dir ?)

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, das ist wirklich so passiert (das Protokoll ist vor ein paar Tagen gekommen).

Allerdings gab es ergänzend noch ein paar Zeugenaussagen, welche die Böswilligkeit der Entfernung des Teppichbodens belegten: Der Teppichboden wurde unsachgemäß verlegt und wir sollten durch die Entfernung dazu verdonnert werden, die anschließende Luxussanierung zu bezahlen (als Quasi-Verursacher des Schadens).

Daher hatte der Richter kein Problem, so zu entscheiden.

Was ist daran ungewöhnlich?

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