Ich brauche dringend einen Ratschlag:
wir haben probleme mit Schimmel.
Vermietung schickte gutachter, der feststellte: keine baulichen mängel, aber auch kein mieterverschulden. sollen nun das gutachten bezahlen.
vermieter meinte, bei der angabe mieterschuld: nein handle es sich um einen irrtum.
nun drohen sie mit klage falls wir den schimmel nicht drch fachfirma beseitigen, das gutachten nicht zahlen und für den mietausfall nicht aufkommen.
was nun? wir haben kein geld für ein gerichtsverfahren! kann ein persönliches gespräch helfen?
welche kompromisse gibt es (z.b. renovieren und nicht ausziehen?? haben aber schon gekündigt!)
bitte helft mir!
Klage droht!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn im Gutachten drinsteht, dass kein Mieterverschulden vorliegt, kann der VM euch auch nicht die Kosten bzw. Beseitigung auferlegen.
Sollte es sich wirklich um einen Fehler handeln (am besten mal beim Gutachter nachfragen), seid ihr zumindest für die Beseitigung verantwortlich.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Irgendwo muss ein Fehler im Gutachten sein, denn wenn es keine baulichen Mängel gibt und auchkein Mieterverschulden, wer hat dann Schuld? Der Allmächtige Geist oder der weiße Riese?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
schuld bewiesen wurde ja nicht. der gutachter sollte nur klären, ob bauliche mängel bestehen.
die hausverwaltung meinte, bei der angabe hätte man sich vertan, aber ein anruf bei der firma ergab, dass es so ist wie es dort steht und deshalb der mieter nicht zahlen muss.
kann man durch ein persönliches gespräch einen kompromiss mit der verwaltung verhandeln (z.b. renovieren und weg)?
der schimmel ist wirklich sehr gering, muss ich dazu sagen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten