Hallo an Alle,
meine ehemalige Vermieterin verklagt mich wg Mietrückstände. Soweit so schlecht. Leider kann meine Bank alte Kontoauszüge noch nicht bereitstellen wg Fusion mit einer anderen Bank, und ich kann die aus 2006 auch nicht mehr finden. Das Gericht hat mir bis zum 01.07 Zeit gegeben, aber das werde ich nicht schaffen. Nun meine Frage: sollte ich später die Kontoauszüge doch erhalten, aber das Gericht hat schon gegen mich entschieden, kann ich meine ehem Vermieterin wegen Verleumdung anzeigen?
Meine Anwältin hatte auf die Klage erwidert, nun bekomme eine Erwiderung auf meiner Erwiderung und hier meint der Anwalt der Vermieterin, man soll mir keine Prozesskostenhilfe gewähren. Darf er das überhaupt?
Vielen Dank im Voraus,
Sonnenschein
Klage - kann ich meine ehem Vermieterin wegen Verleumdung anzeigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was der Gegenanwalt schreibt, ist übliches Geklapper und sollte nicht überbewertet werden. Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn die Rechtsverteidigung Erfolgsaussicht hat. Soll er etwa zugeben, dass die Gegenseite schon irgendwie Recht hat? Der Bank würde ich mit Schadensersatz drohen, falls Du wegen ihr verlierst. Das könnte sie beschleunigen.
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quote:
Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn die Rechtsverteidigung Erfolgsaussicht hat.
und sei sie auch noch so gering............
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@ Micha - Danke auf die Idee bin ich nicht gekommen werde gleich am Montag ausprobieren!
@ Kathi - PKH ist leider schon abgelehnt worden grrr ich fand es nur unverschämt, was sich der Typ da leistet ...
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--- editiert vom Admin
@ Heaven - Ich habe keine Mietrückstände, wozu sollte ich dann die Kontoauszüge brauchen, wenn nicht um zu beweisen, dass ich die Miete doch bezahlt habe?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@ Heaven - Hat sie aber nicht gemacht, die Richterin hat nichtmal danach gefragt. Oh, und die Vermieterin braucht auch nicht den richtigen Mietvertrag vorzulegen. Nur ich muss alles nachweisen. Ab morgen klage ich auch einfach mal so rum, denn ich brauche auch ja nichts zu beweisen.
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quote:
Ab morgen klage ich auch einfach mal so rum, denn ich brauche auch ja nichts zu beweisen.
Klar, kann man prinzipiell machen, wenn man zuviel Geld hat und das unbedingt in Gerichtsgebühren etc. investieren will.
Aber wenn du Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wolltest, sehe ich da ein gewisses Problem, wie du das machen willst.
Vielleicht solltest du leiber erst mal deine Finanzen in Ordnung bringen? Forderungen aus 2006 dürften verjährt sein, wenn sie zwischendurch niemals angemahnt wurden. Da muss doch mal was passiert sein, oder? So was wie regelmäßige Mahnungen des Vermieters, dem es jetzt aber zu bunt wurde?
quote:
Der Bank würde ich mit Schadensersatz drohen, falls Du wegen ihr verlierst
Die Bank soll dafür haften, daß Sonnenscheinchen ihren Kram nicht in Ordnung hat ?
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--- editiert vom Admin
Leider kann meine Bank alte Kontoauszüge noch nicht bereitstellen wg Fusion mit einer anderen Bank,
Haben die keinen Computer ?
Normale Banken können das, mindestens 10 Jahre rückwirkend. Sie machen das allerdings nicht kostenlos.
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@ Werner_R - doch, sie haben Computers, die habe ich selbst gesehen Da sie das nicht kostenlos machen, verstehe ich. Aber bis jetzt (knapp 3 Wochen) kann man mir nichtmal sagen, wie teuer das wird. Als Entschuldigung gibt es immer nur die Fusion grrr ...
Kann niemand meine zweite Frage beantworten?
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--- editiert vom Admin
@ Tante Frieda - ähm ja, bin seit 15 J in Deutschland. Ist mein deutsch so schlimm oder warum fragst du?
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Du solltest die Frage anders stellen, am Besten im Forum Bankrecht:
"Was kostet ein Kontoauszug, für ein komplettes Jahr ?"
oder so ähnlich.
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quote:
Oh, und die Vermieterin braucht auch nicht den richtigen Mietvertrag vorzulegen. Nur ich muss alles nachweisen.
Haben Sie denn bestritten, dass Sie einen Mietvertrag mit Ihrer Vermieterin hatten? Wenn nicht muss diese das auch nicht nachweisen.
Die Vermieterin hingegen wird wohl bestritten haben, dass Sie die Miete gezahlt haben. Da die Tatsache, dass Sie die Miete bezahlt haben für Sie günstig ist müssen Sie diese Tatsache auch beweisen.
So funktioniert ein Zivilprozess eben.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"
Wie sollte man auch den Nachweis darüber führen können, daß man etwas nicht
erhalten hat ?
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