Einmal angenommen man hat einen Mietvertrag geschlossen und bewohnt eine Art "Zweitwohnsitz" (laut Mietvertrag) in einer Art "Feriendorf" - jedoch ist man bei der Stadt in der dieses "Dorf" liegt als Festwohnend gemeldet. In wie weit muss für einen Mieter der Vermieter klar erkennbar sein? Im Mietvertrag steht unter Vermieter (Name verfremdet):
Vermieter: "Wohngemeinschaft Wohnpark Musterhausen"
So... auf die Frage, was für eine Gemeinschaft das sei: Keine Antwort. Auf die Frage nach der Rechtsform: Keine Antwort. Auf die Frage, wer dieser "Gemeinschaft" vorsitzt: Keine Antwort. Auf die Frage, warum auf dem Mietvertrag keinerlei Klarnamen auftauchen: Keine Antwort. Auf die Frage, ob diese "Gemeinschaft" eine Art eingetragener Verein sei: Keine Antwort.
Mit anderen Worten:
Man weiß nur, dass der Vermieter eine sich "irgendwie benennende" Wohngemeinschaft ist. Mehr? Nicht.
Ist das rechtlich zulässig? Müssen keine Klarnamen irgendwo zu sehen sein oder dem Mieter auf Nachfrage klar benannt werden? Hat man ein Recht auf Auskunft über die "rechtlichen Gegebenheiten" dieser "Gemeinschaft"?
Danke im Voraus...
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Klar erkennbarer Vermieter im Vertrag Pflicht?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Darüber sollte man sich eigentlich VOR Vertragsschluss Gedanken machen. Man hat nämlich ein gewaltiges Problem, wenn man ein Recht geltend machen will und schon daran scheitert, dass man nicht mal weiß, an wen man seine Klage adressieren soll.
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"justice"
Danke für die typische "hätte, könnte, würde"-Antwort,
es besteht schon lange keinerlei Mietvertrag mehr, es geht hier nur um die allgemeine Auskunft, ob so ein Vorgehen generell rechtens ist - nicht um die Auskunft, ob man da hätte besser mal vorher fragen sollen - und an wen man seine Klage adressieren soll? Genau aus diesem (und anderen) Gründen hat der Wohnparkgründer das ja so gemacht - seine eigenen Aussage...
Gibt es irgendwo eine Art Paragraphen der notwendige Angaben zum Vermieter in Verträgen regelt?
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