Klausel Kostenübernehme

24. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
crypter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel Kostenübernehme



Hallo liebe Community,

ich habe vor mit einem Kumpel eine Wohnung für eine 2er-WG zu mieten. Ich bin Auszubildender und 19 Jahre, er ist Student und 21 Jahre alt. Wir haben auch schon den Mietvertrag vorliegen, den jedoch nicht nur wir, sondern auch unsere Eltern unterzeichnen sollen. Grund dafür ist folgende Klausel, die der Vermieter unten angefügt hat:

"Die Eltern beider Mieter verpflichten sich gegebenenfalls die Miete und Nebenkosten, sowie durch den Mieter verursachte Schäden in voller Höhe, zu übernehmen!"

Ist so eine Klausel überhaupt rechtlich vertretbar, da hier ja einfach Kosten auf Dritte übertragen werden.
Außerdem hat er ergänzt:

"Bagatellschäden bis zu 1 zu 1 Monatsmiete (=520€) pro Jahr werden vom Mieter getragen!"

Ist diese Höhe angemessen?

MFG
Nico

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zur Sicherheit: Meine Antwort bezieht sich auf deutsches Recht.

Zitat:
"Die Eltern beider Mieter verpflichten sich gegebenenfalls die Miete und Nebenkosten, sowie durch den Mieter verursachte Schäden in voller Höhe, zu übernehmen!"

Wenn die Eltern auch als Mieter geführt sind (ohne da zu wohnen), dann würden sie auch für alles haften. Falls nicht, halte ich diese Klausel für nicht vertretbar. Das wäre eine unbegrenzte Bürgschaft der Eltern und dies ist nach § 551 BGB nicht zulässig. Eine Mietsicherheit darf nur bis 3 Nettomieten gefordert werden. Auch durch eine individuelle Abmachung ist sowas meiner Meinung nach wegen § 551 Absatz 4 BGB nicht machbar.

Zitat:
Bagatellschäden bis zu 1 zu 1 Monatsmiete (=520€) pro Jahr werden vom Mieter getragen!

Wenn die Klausel da so steht, ist sie ungültig. Das geht in Richtung Kleinreparaturenklausel, aber da gibt es diverse Voraussetzungen für, die in der Klausel nicht eingehalten sind.



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
crypter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss heißen: "Bagatellschäden bis zu 1 Monatsmiete (=520€) pro Jahr werden vom Mieter getragen!"
Sorry für den Tippfehler ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Und die steht das so wortwörtlich, ohne weitere Ausführungen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
crypter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Man soll es nicht glauben, was für ahnungslose Vermieter es doch gibt, die mit solchen "Zauberklauseln" meinen, sich auf der Sicheren Seite zu sehen.

Ihr könnt das unterschreiben, Eure Eltern auch, ist beides unwirksam.

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