In einem fiktiven Mietvertrag findet sich die folgende Klausel:
"Ausschluss der Garantiehaftung - Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, sowweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat."
Könnte vielleicht jemand diese Klausel erklären? Welche Konsequenzen hat die Unterzeichnung dieser Klauseln für den neuen Mieter?
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Klausel Mietvertrag - Ausschluss Garantiehaftung
30. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2011 | 09:02
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Klausel Mietvertrag - Ausschluss Garantiehaftung
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#1
Antwort vom 31. Januar 2011 | 01:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Diese Klausel gibt eigentlich nur die Rechtslage wieder ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 31. Januar 2011 | 08:33
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hi,
@gloegg
quote:
Könnte vielleicht jemand diese Klausel erklären
Ich versuche es mal.
quote:
Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, sowweit sie diese zu vertreten hat .
Der Vermieter haftet nach dem Gesetz grundsätzlich für alle verborgenen Mängel die dem Mieter als Folge eines schon beim Abschluss des Mietvertrages vorliegenden Mangels der Wohnung entstehen.
Diese verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters kann durch Haftungsausschluß begrenzt werden, und ist lt. BGH rechtmäßig.
quote:
Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
Trotz Haftungsausschluß bleibt dem Mieter auf jeden Fall das Recht auf Mietminderung.
quote:
Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Wenn der Vermieter z.B. zugesichert hat, daß es gesundheitsgefährdete Schadstoffkonzentrationen nicht gibt oder trotz besseren Wissens verschwiegen hat, daß es sie gibt, würde der Hauftungsauschluss nicht greifen.
quote:
Welche Konsequenzen hat die Unterzeichnung dieser Klauseln für den neuen Mieter?
Im Moment keine.
Gruß
Karakorum
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#3
Antwort vom 31. Januar 2011 | 10:40
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Herzlichen Dank, Harry!
Ein besonderes Dankeschön an Karakorum für die hervorragende Erklärung! Fünf Sterne von mir!
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