Klausel im Mietvertrag - Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit Zugang beim Vermieter wirksam?

3. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nartak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel im Mietvertrag - Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit Zugang beim Vermieter wirksam?

hallo,
Ich bin verheiratet und bewohne mit meiner Frau eine gemeinsame Wohnung, wo wir beide im Mietvertrag drin stehen. Ich möchte gerne aus der Gemeinschaftlichen Wohnung ausziehen und weis nicht ob ich alleine aus dem Mietvertrag raus komme. Im Mietvertrag steht eine Klausel die ich nicht richtig verstehe.

Erklärung, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von den gegenüber allein abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch- unter Vorbehalt eines schriftlichen Wiederufs- bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärung. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluß von Aufhebungsverträgen. Ein Wiederruf der Vollmacht wird erst mit zugang beim Vermieter wirksam.

Was bedeutet diese Klausel genau? komme ich nun nicht alleine aus dem Vertrag raus ?
Danke für Hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eigentlich heißt diese Klausel - Briefe vom Vermieter können auch nur von einem Mieter angenommen werden (also die müssen nicht zusammen an der Tür stehen).
Aus dem Mietvertrag kommst du nicht automatisch heraus. Ich würde den Vermieter anschreiben und um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten.
Sollte deine Frau aber z.B. kein ausreichendes Einkommen haben, dann könnte es sein, dass er dies nicht tut (wegen seiner Mieteinnahmen).
Oft sind Vermieter kulant und entlassen auch einen einzelnen Mieter solange die Solvenz gesichert ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Im Mietvertrag steht eine Klausel die ich nicht richtig verstehe.


Das dürfte nicht an dir liegen:

quote:
Erklärung, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von den gegenüber allein abgegeben werden.


Das erinnert ja nun auch nur äußerst vage an Deutsch.

quote:
Was bedeutet diese Klausel genau?


Gemeint ist vermutlich: wenn zwei Mieter im Mietvertrag stehen, kann nicht nur einer von ihnen Willenserklärungen abgeben, die beide binden. Allerdings wird eine Vollmacht fingiert, nach der sie das - bis auf bestimmte Ausnahmen - doch können.

Für deinen Fall bedeutet das - weil Kündigungen unter die "bestimmten Ausnahmen" fallen -, daß du nicht ohne Zustimmung des anderen Mieters "für dich alleine" kündigen kannst.
Ob die Klausel nun so wirksam ist, müßte allerdings mal ein Mietrechtsspezi beantworten.

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#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Eigentlich heißt diese Klausel - Briefe vom Vermieter können auch nur von einem Mieter angenommen werden (also die müssen nicht zusammen an der Tür stehen).


Unsinn, "Annahme" ist hier ein juristischer Begriff und hat nichts damit zu tun, welche Person einen Brief in Empfang nehmen kann/darf/soll/muß/...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nartak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bedeutet das ich komme alleine nicht aus dem Vertrag raus? Meine Frau würde zwar in der Wohnung bleiben, hat aber im Moment kein Eigenes Einkommen und wäre auf die ARGE angewiesen.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Nartak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das dachte ich mir. danke an alle

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Für die Frage, ob Du alleine kündigen kannst, ist es egal, ob die Klausel im Mietvertrag steht oder nicht. Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass Du nicht alleine kündigen darfst. Eine Klausel, die Dich zur alleinigen Kündigung berechtigt, wäre sogar unwirksam.

Allerdings ist diese Klausel für das normale Alltagsgeschäft im Rahmen eines Mietverhältnisses durchaus wichtig. Daher würde ich Dir empfehlen, mit Deinem Auszug diese Klausel zu widerrufen, da Du ansonsten Gefahr läufst, gar nicht mitzubekommen, wenn durch das Verhalten Deiner Frau im Mietverhältnis etwas schief läuft. Du bleibst aber dennoch dafür haftbar.

Nach einem Widerruf der Klausel muss nach Deinem Auszug der Vermieter alle Schreiben doppelt schicken, sowohl an Dich als auch an Deine Frau. Auf der anderen Seite darf Deine Frau ohne Deine Zustimmung auch keine Erklärungen mehr gegenüber dem Vermieter abgeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Daher würde ich Dir empfehlen, mit Deinem Auszug diese Klausel zu widerrufen

Wie kann man eine einzige Klausel eines Vertrages widerrufen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12304.11.2010 09:27:13
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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