Klausel im Mietvertrag - was heißt ordnungsgemäß gereinigt? Zählt da Fensterputzen zu?

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
tranquilo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel im Mietvertrag - was heißt ordnungsgemäß gereinigt? Zählt da Fensterputzen zu?

Hallo!
Ich ziehe bald aus meiner Whg aus und habe da mal eine Frage bezüglich der Schönheitsreparaturen.

Als Klausel steht im Mietvertrag: Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben.

Nun soll ich von meinem Vermieter in einem Raum die Tapeten abreißen (nur abreißen), da diese nicht mehr gut sind. Muss ich das wirklich machen?

Und was heisst ordnungsgemäß gereinigt? Zählt da Fensterputzen zu?


Zu meiner neuen Whg:
Im vorderen Bereich ist Einfachverglasung, im hinteren Doppelverglasung. Habe ich ein Recht auf Doppelverglasung? Durch die Einfachverglasung ist der Energieverbrauch ja sehr erhöht.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Wie hast Du die Wohnung denn übernommen ?

Zu der Verglasung:
Du hast Die Wohnung so angemietet, wie Du sie angesehen hast.
Da hättest Du vorher mit dem vermieter verhandeln sollen, ein Recht auf Isolierverglasung besteht nicht.

mfg
Thomas


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#2
 Von 
tranquilo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Whg so übernommen wie sie ist. Also nix tapeziert oder ähnliches.


Verglasung:
Noch habe ich den Mietvertrag nicht unterschrieben. Also verhandeln?

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Ich habe die Whg so übernommen wie sie ist. Also nix tapeziert oder ähnliches.


Dann wüsste ich nicht, warum Du die Tapeten abreissen solltest.

quote:
Verglasung:
Noch habe ich den Mietvertrag nicht unterschrieben. Also verhandeln?


Du solltest auf jeden Fall vorher klären, was Du willst und schriftlich festhalten.
Wenn der Vermieter eine andere Verglasung einbaut, kann er aber auch die Miete erhöhen.

mfg
Thomas




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#4
 Von 
tranquilo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke.

und was hat die klausel im allgemeinen für eine bedeutung?

"Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben."

heisst für mich nur reinigen und räumen. richtig?

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
tranquilo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist mir auch klar^^

hilft mir aber auch nicht viel weiter

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

:grins:

Besenrein. Fenster putzen muss man nicht, aber ich persönlich würde mir nichts nachsagen lassen wollen und die Fenster halt putzen.

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ja,
besenrein.

Über die Sauberkeit an sich lässt sich ja trefflich streiten.

mfg
Thomas


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