Klausel im Mietvertrag - wir zahlen den Strom für den Gewerberaum nebenan?

10. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
stefanqwq
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel im Mietvertrag - wir zahlen den Strom für den Gewerberaum nebenan?

Hallo und erstmal einen Gruß an alle,

ich und meine Freundin haben ein großes Probleme wir haben vor 3 Jahren im Guten Glauben an den Vermieter eine Klausel im Mietvertrag mitunterschrieben die besagt das wir die am Haus mit angebauten Gewerberaum in dem ein Fahrschule 2x die Woche Unterricht abhält mit Strom und Gas(sprich Heizung) versorgen müssen. Sprich es läuft über unseren Zähler. Wir bekommen dafür eine vergütung von 50euro.Jetzt wurde aber die Strom und
Gaspreise schon in den letzten 3 Jahren bei uns 4x erhöht und die Fahrschule hat jetzt eine Beleuchtete Werbefläche die von 18Uhr bis 22Uhr an ist. Wir zahlen mittlerweile 350€ Abschlag an die Stadtwerke. Mein Vermieter macht keine anstallten das zu ändern(neue Vergütung). Meine Frage ist. Ist diese Klausel überhaupt rechtens???
Wir haben überhaupt keine Kontrolle über den Verbrauch. Bitte weis jemand Rat.


Mfg
Stefan


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Da man diese Vereinbarung als induviduell bezeichnen kann, dürfte sie gültig sein. Man sollte sich vor Unterschrift unter solch einem Vertrag schon überlegen, was da auf einen zukommt.

quote:
Wir haben überhaupt keine Kontrolle über den Verbrauch.


Das war aber von Anfang an nicht anders.

Schon mal dran gedacht, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Der geht, wenn es sein mnuss, auch vor Gericht.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich denke auch, dass die Vereinbarung gültig ist.

Aber natürlich nicht auf immer und ewig, ihr könnte sie aufkündigen oder eine verändertes Angebot machen/fordern.

Stefan

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich denke schon, dass die Klausel ungültig ist und zwar durch die nachvollziehbare Verbrauchserhöhung (Werbetafel). Der Vertrag wurde unter klaren Gegebenheiten abgeschlossen (2mal wöchentlich als Schulungsraum genutzt) und diese Gegebenheiten haben sich drastisch zu eurem Nachteil verändert, denn die Werbetafel frisst sicher extrem Strom.
Insofern würde ich hier auch zu einem Anwalt raten. Ganz hoffnungslos, da rauszukommen, sehe ich das im Gegensatz zu meinen VOrrednern aber nicht. Man muss nur richtig vorgehen und dazu ist ein Anwalt da :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich denke schon, dass die Klausel ungültig ist
Nein die Klausel an sich ist imho gültig, auch jetzt noch, Vertrag ist Vertrag.

quote:
Ganz hoffnungslos, da rauszukommen, sehe ich das im Gegensatz zu meinen VOrrednern aber nicht.
Ich doch auch nicht, ganz im Gegenteil, es ist ein leichtes, da raus zu kommen. Es gibt bei solchen Sachen keine ewig laufenden und unabänderlichen Verträge.

Und das geht sicher auch noch ohne Anwalt (zahlen müsste den nämlich wahrscheinlich der TE).
Einfach den Vermieter auffordern, die Vergütung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen (am besten per Einschreiben), dabei sowohl die Preissteigerungen als auch den zusätzlichen Verbrauch durch die Werbetafel ansprechen. Das ganze mit Fristsetzung, und erst wenn er dann nicht reagiert, würde ich einen Anwalt einschalten.

Stefan

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