Ein Mietvertrag enthält folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen:
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume, unabhängig von der Mietzeit, nach Absprache mit dem Hausmeister mit Dispersionsfarbe weiß deckend zu streichen.
Eine starre und daher unwirksame Klausel. Am Ende des Vertrages steht aber noch folgendes:
>>Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages ungültig sein, behalten die anderen ihre Gültigkeit. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolges in den gesetzlichen Grenzen gilt als vereinbart.<<
Ist die Klausel wirksam? Wenn ja, was wäre die gesetzliche Grenze? § 538 BGB
?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
-- Editiert von Pionier2008 am 21.08.2008 12:28:37
Klausel wirksam?
21. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2008 | 12:23
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Klausel wirksam?
#1
Antwort vom 21. August 2008 | 12:55
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 60x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 21. August 2008 | 13:01
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Um Morti mal zuvorzukommen :
Ist die Klausel eine Formularklausel oder eine Individualvereinbarung ??
Letztere wäre nämlich gültig.
Gruß
Michael
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#3
Antwort vom 21. August 2008 | 13:07
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Es handelt sich um eine vorformulierte Klausel.
#4
Antwort vom 21. August 2008 | 13:28
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 435x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 21. August 2008 | 13:36
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
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