Klausel wirksam?

21. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Klausel wirksam?

Ein Mietvertrag enthält folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume, unabhängig von der Mietzeit, nach Absprache mit dem Hausmeister mit Dispersionsfarbe weiß deckend zu streichen.

Eine starre und daher unwirksame Klausel. Am Ende des Vertrages steht aber noch folgendes:

>>Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages ungültig sein, behalten die anderen ihre Gültigkeit. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolges in den gesetzlichen Grenzen gilt als vereinbart.<<

Ist die Klausel wirksam? Wenn ja, was wäre die gesetzliche Grenze? § 538 BGB ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

-- Editiert von Pionier2008 am 21.08.2008 12:28:37




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Um Morti mal zuvorzukommen :

Ist die Klausel eine Formularklausel oder eine Individualvereinbarung ??

Letztere wäre nämlich gültig.

Gruß
Michael

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#3
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Es handelt sich um eine vorformulierte Klausel.

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist ein Studentenwohnheim.

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