Guten Tag,
ich bin in diesem Fall Vermieter und schlage mich seit längerem mit Mietern rum, welche enorme Probleme verursachen und vor allem probieren Mietminderung wegen einem defekten Fenster durchzusetzen.
Im Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
Das Mitverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und unbefristet.
Nach 5 Jahren ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich.
Zum Zustand:
Zu Beginn des Mietverhältnisses bei Beginn des Mietverhältnisses werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt.
Das Haus ist renovierungsbedürftig (Anmerkung: Miete entsprechend niedrig) und wird von den Mietern renoviert.
Meine Fragen:
Ist o.g. Klausel zur "Festlaufzeit" gültig oder kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf früher erfolgen?
Kann der Mieter Mietminderung fordern?
Klauseln im Mietvertrag gültig?
5. September 2022
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Frage vom 5. September 2022 | 19:59
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Klauseln im Mietvertrag gültig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. September 2022 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (124062 Beiträge, 40318x hilfreich)
ZitatIst o.g. Klausel zur "Festlaufzeit" gültig :
Es gibt keine Festlaufzeit, sondern einen Kündigungsausschluss.
Und selbst wenn sie ungültig wäre, wird von den Gerichten den Verwendern der AGB in der Regel das Recht abgesprochen, sich auf die Ungültigkeit zu beziehen.
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