Kleinrepaparaturklausel - Neuanschaffung

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kaiuhl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinrepaparaturklausel - Neuanschaffung

hallo!

bei uns im bad ist vor kurzem der Lüfter kaputt gegangen

dieser wurde durch einen neuen ersetzt da eine reparatur

an diesem nicht möglich ist.

daraufhin wurde uns die handwerkerrechnung über 73.00€

in rechnung gestellt.

die klauseln in unserem mietvetrag sind alle rechtens.

wir sehen das aber so, dass es sich hierbei um eine neuanschaffung handelt und nicht um eine Reperatur

müssen wir nun bezahlen oder nicht?

vielen dank im vorraus!









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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wie ich es verstanden habe, wird der defekte lüfter durch einen neuen ersetzt - wie so oft: reparatur lohnt nicht.

aber eine neuanschaffung ist es gleichwohl nicht, sondern der ersatz für etwas vorhandenes, defektes. somit wird die kleinreparaturklausel greifen - wenn der betrag noch im rahmen liegt. liegt er drüber, ist der vm dran.

(( vielleicht liegt das limit gerade bei 75 euro??? - in diesem fall würde ich den handwerker mal fragen, ob er vielleicht (vielleicht, vielleicht) eine höhere rechnung hatte, die er so aufgeteilt hat???))
:devil:

-- Editiert von blaubär49 am 02.01.2007 16:17:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaiuhl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dank dir blaubär49

hab aber folgendes im www gefunden:

Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.

vielleicht kann jemand noch was dazu schreiben!

0x Hilfreiche Antwort

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