Zählen die anteilige Reparaturkosten einer Eigentumswohnungs
(z.B. Reoaratur von Türgirff einer Hauseingangstür)zu der
Kleinreparaturkosten, die auf Mieter umgelegt werden können und warum ?
Ein Türgriff steht ja, wie Fenstergriff in der Wohnung, unter dem ständigen Zugriff des Mieters.
Kleinreparatur ? Türgriff Hauseingangstür?
20. März 2011
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Frage vom 20. März 2011 | 13:50
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Kleinreparatur ? Türgriff Hauseingangstür?
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#1
Antwort vom 20. März 2011 | 15:38
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 20. März 2011 | 15:45
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Nach dieser Logik müßten die Mieter für alle Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zuständig sein: Hausflur und Treppenstufen werden mit den Füßen genutzt, und das Dach verhindert, das es in die Wohnung regnet usw.
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#3
Antwort vom 20. März 2011 | 18:44
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
Nach dieser Logik müßten die Mieter für alle Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zuständig sein: Hausflur und Treppenstufen werden mit den Füßen genutzt, und das Dach verhindert, das es in die Wohnung regnet usw.
Der Verschleiß an den Böden und dem Dach sind nie Sache des Mieters, er handtiert ja nicht damit.
Selbst in der Wohnung sind die Böden auch Vermietersachen.
#4
Antwort vom 20. März 2011 | 20:01
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
quote:
Zählen die anteilige Reparaturkosten einer Eigentumswohnungs
(z.B. Reoaratur von Türgirff einer Hauseingangstür )zu der
Kleinreparaturkosten, die auf Mieter umgelegt werden können und warum ?
Ein Türgriff steht ja, wie Fenstergriff in der Wohnung , unter dem ständigen Zugriff des Mieters.
Gehört denn der Türgriff der Hauseingangstür zur Mietsache?
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#5
Antwort vom 23. März 2011 | 19:40
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
Gehört denn der Türgriff der Hauseingangstür zur Mietsache?
Etwa nicht ?
Warum dürfen die Mieter dann bemängeln, wenn dieser defekt ist ?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 24. März 2011 | 00:29
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
quote:
Etwa nicht ?
Mietsache ist in der Regel die Mietwohnung.
Den Unterschied zwischen einer Hauseingangstür und einem "Fenstergriff in der Wohnung" hast du ja schon selbst erkannt.
quote:
Warum dürfen die Mieter dann bemängeln, wenn dieser defekt ist ?
Denk mal nach, da kommst du schon drauf.
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""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 24. März 2011 | 15:32
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
quote:
Und wenn er nicht drauf kommt ?
Dann hat er ja noch Dich und Deine "wirren Geschichten".
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 24. März 2011 | 15:44
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
quote:
Im Gegensatz zu dir, der nur § zitiert, erlebe und lebe ich die Praxis tagtäglich aus.
Was kannst Du schon groß an praktisch Selbsterlebtem erzählen ?
Nichts !
Warum bist Du eigentlich hier im Forum ?
Oh je....jetzt wird er ungehalten.
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#12
Antwort vom 24. März 2011 | 19:35
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
Hauseingangstür ist Sache des Vermieters. Anders als bei einem Fenstergriff in der Wohnung, gehört die Hauseingangstür – bei einem MFH – zu den Gemeinschaftsräumen.
quote:
Oh je....jetzt wird er ungehalten.
Nicht aufregend! Derartige Argumente sind doch der beste Beweis, dass man einer juristischen Diskussion nicht mehr gewachsen ist.
quote:
Warum bist Du eigentlich hier im Forum ?
Also 123recht ist doch ein Rechtsforum. Wer von Selbsterlebten quatschen möchte, sollte ein Blog auf machen. Oder Tagebuch schreibe.
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#13
Antwort vom 25. März 2011 | 01:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
quote:
Also 123recht ist doch ein Rechtsforum.
Nein.
Steht übrigens auch deutlich über den jeweiligen Buttons 'Antwort schicken' und 'Beitrag senden' sowie in den Nutzungsbedingunen die man bei Anmeldung akzeptiert:
quote:
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
quote:
Wer von Selbsterlebten quatschen möchte, sollte ein Blog auf machen. Oder Tagebuch schreibe.
Ist konsequenteterweise also auch hier genau richtig ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#15
Antwort vom 26. März 2011 | 07:15
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 12x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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