Kleinreparatur bei undichten Balkontüren?

27. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Marni71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleinreparatur bei undichten Balkontüren?

Hallo Allesamt,

kleine Vorgeschichte zu meiner Frage
- Haus wurde an eine Immobilienfirma verkauft und Wohnungen wurden aufgeteilt
- Wir wollten nicht kaufen und werden als jetzt als 'hinderlich' eingestuft
- Vermieter will keine Mängel mehr beseitigen, da er die Wohnung an eine Dachgeschosswohnungausbaufirma verkaufen will

nun konkret: an zwei ihm bekannten Mängeln, nämlich zwei undichten und schwer aufzubekommenden Balkontüren hatten wir einen durch Regen verursachten Wassereinbruch, den wir ihm mitteilten.
Handwerker war eine Woche später da und reparierte provisorisch die Türen: Originalton: da kann man nicht mehr viel machen, die Türen/Scharniere sind verschlissen und müssen ausgetauscht werden.
Heute bekommen wir eine Rechnung in Höhe von 91,35 (unsere Kleinreparaturklausel beläuft sich auf 92,03 - so ein Zufall !!!) die wir begleichen sollen.
Frage: fällt dieser Vorgang in die Kleinreparaturklausel obwohl selbst in der Rechnung des Handwerkers steht: "Reparatur ohne Garantie - Türen sollten erneuert werden " und eine Tür immer noch sehr schwerfällig ist (Dichheit konnte ich noch nicht überprüfen, da es seit drei Wochen hier nicht mehr geregnet hat :-) )

unsere Kleinrepataruklausel lautet übrigens so:
- die Kosten für kleine Reparaturen bis zu 180,- DM je Schadensfall und max. 550,- DM jährlich trägt der Mieter sofern es sich um Instandsetzungen an Einrichtungen handelt, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie Armaturen ... usw.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was hat der Handwerker denn berechnet ? Wie lange war er bei Euch ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marni71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael,

der Handwerker hat 1,5 Lohnstunden = 63,75; sowie 15,- kfz Pauschale berechnet - vor Ort war er eine gute Stunde (habe leider nicht auf die Uhr geschaut). Komisch nur, dass die Rechnung über 91,35 lautet und die Kleinreparaturklausel über 92,03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hätte eher gedacht, daß er länger war und evtl. den Mehrbetrag vom VM so kassiert hat, so scheints aber nicht zu sein.

Ob die Dichtung der Balkontür dazugehört zu den Reperaturen, die unter diese Klausel fallen, da bin ich mir nicht ganz sicher.

Es könnte aber ein Mangel vorliegen, wenn die Tür immer noch nicht richtig schliest. Das hat ja der Handwerker auch bestätigt. Evtl. den VM unter fristsetzung schrifltich zur Behebung des Mangels auffordern. Dann würde ich die Rechnung als "Teil" der Reperatur so nicht akzeptieren. Ob die Tür aber nun als Mangel anzusehen ist kann ich nicht beurteilen.

Eine undichte TÜr ist sicherlich ein Mangel, eine schwergängige alleine würde ich nicht unbedingt so einordnen.


Gruß

Michael




-- Editiert von michael32 am 28.07.2006 00:26:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen