Hallo,
bei uns im Haus wurden die in den Wohnungen befindlichen Boiler gewartet, wir haben 2 davon, einen im bad und einen in der Küche. Angekündigt wurde die Wartung der Geräte im Bad - bei der Durchführung wurde aber das Gerät in der Küche ausgetauscht und jetzt haben wir eine Rechnung über 94,01 € erhalten.
Im Mietvertrag findet sich ein Paragraph zu "Schäden in den Mieträumen", der besagt: "Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen, welche dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nämlich [...] WC- und Badeinrichtungen, [...] insbesondere die in §28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgeräte für Elektrizität, Wasser und Gas [...] nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschließlich 80 € auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten."
Ich interpretiere das so, dass wir bei Rechnungen bis 80 € selber zahle, darüber der Vermieter. Wir waren auch beim Mieterbund die uns das bestätigt haben. Ich will hier einfach nur nochmal wissen ob das stimmt, denn der Vermieter will dass wir uns mit 80 € an den Kosten beteiligen, es kommt wohl drauf an die man diesen Paragraphen deutet.
Vielen Dank für Infos!
Kleinreparaturen - Boiler
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Wofür werden die 94 € denn genau berechnet ?
Für den Betrag bekommt man keinen neuen Boiler.
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--- editiert vom Admin
Warten wir erstmal ab, was in der Rechnung steht.
U.U. ist das gar kein Fall der Kleinreparaturklausel.
....Wofür werden die 94 € denn genau berechnet ?
Für den Betrag bekommt man keinen neuen Boiler.....
Typische Morti-Antwort......
Wieso spielt es eine Rolle für den Mieter, wofür das berechnet wurde ???
@dArignac
Du hast es richtig erfasst, es ist keine Beteiliung, entweder ist die Kleinreperatur bis 80 EUR, dann könnte der VM von Euch das Geld fordern, wenns 80,01 EUR sind, muss er komplett selber zahlen.
Ausnahme wäre, wenn Ihr durch unsachgemässe Nutzung den Schaden verursacht habt.
Gruß
Michael
Hallo und danke erstmal für die Antworten.
Als Rechnung haben wir eine Seite der Gesamtrechnung des Hauses wo unser Boiler unterstrichen ist. Ja, er kostet 94,01, ist ein 5-Liter Boiler. Unsachgemäß benutzt haben wir den nicht, er hing ja unter unserer Spüle und da kommt man ned ran um den kaputt zu machen oder irgendetwas in der Art.
Also sehe ich das insofern richtig, dass der Vm dass komplett zahlen müsste...
quote:
Wofür werden die 94 € denn genau berechnet ?
Für den Betrag bekommt man keinen neuen Boiler.
Ist mal wieder eine der typischen Morti-Antwortfrage die ausschliesslich dazu dienen um den Fragesteller zu verunsichern. Alles Quatsch. Leider erzählt Morti hier auch sehr viele Un- bzw. Halbwahrheiten!
Alle Rechnungen die Reparaturen betreffen zu den von dir genannten Gegenständen bis 80 Euro habt ihr zu bezahlen. Wenn die Rechnung 80,01 Euro beträgt ist diese vollständig vom VM zu tragen. So einfach.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind die 94 Euro ja nur die reinen Anschaffungskosten des Boilers. Hat den dann euer VM selbst ausgewechselt? Wenn nicht müsste man richtigerweise noch die Berechnung der Arbeitszeit zu dieser Rechnung hinzurechnen, was dann den Gesamtreparaturbetrag weiters erhöht.
Demnach versucht euch da euer lieber VM zweimal über den Tisch zu ziehen.
-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite!

-- Editiert von Enduristi am 07.02.2008 07:45:15
Demnach versucht euch da euer lieber VM zweimal über den Tisch zu ziehen.
Das
wiederum ist eine von Endus typischen Verschwörungstheorien.
Mike & Endu,
das Ganze nennnt sich Sachverhaltsfeststellung.
Im Eingangsposting war die Rede von der Wartung von zwei Geräten. Abgesehen davon, daß das nichts mit der Kleinreparaturklausel zu tun hätte, bestand dadurch die Möglichkeit, daß die 94 € sich auf zwei
Geräte beziehen könnten.
Es sind auch 2 Geräte, eins im Bad, eins in der Küche. Angekündigt wurde die Wartung des Gerätes im Bad - stattdessen wurde aber das in der Küche ausgetauscht, auf das sich auch die Rechnung bezieht.
Das die Arbeitsstunden fehlen ist mir so noch gar nicht aufgefallen, aber stimmt, irgendwie sollten die eigentlich mit auftauchen.
irgendwie sollten die eigentlich mit auftauchen.
Zu welchem Behufe ?
(MWSt wird vermutlich auch fehlen).
--- editiert vom Admin
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